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Bamberg: Äbtissin wartet auf Gerichtstermin wegen gewährtem Kirchenasyl
Äbtissin Mechthild Thürmer hat wieder Anfragen nach Kirchenasyl bekommen und diese sorgfältig geprüft.
Foto: Marion Krüger-Hundrup | Äbtissin Mechthild Thürmer hat wieder Anfragen nach Kirchenasyl bekommen und diese sorgfältig geprüft.
Marion Krüger-Hundrup
 |  aktualisiert: 29.03.2021 10:27 Uhr

Äbtissin Mechthild Thürmer lässt sich nicht anmerken, ob die monatelange Warterei auf den Gerichtstermin an ihren Nerven zerrt. Gewohnt ruhig und gut gelaunt plaudert sie mit der Besucherin, spricht von Hoffnung, die sie ihren Schützlingen geben wollte. Die Benediktinerin fühlt sich nach wie vor im Recht: Seit 2015 hat sie über 30 Geflüchteten in ihrer Abtei Kirchenasyl gewährt, „alles absolute Härtefälle und im Rahmen des Erlaubten gemäß der Abmachung zwischen den Kirchen und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge von 2015“, wie Mutter Mechthild sagt. Wenn jemand christlich handle und Menschen in Not helfe, dürfe das doch nicht strafbar sein, fügt die Äbtissin hinzu.

Doch die Staatsanwaltschaft sieht das anders, will der Nonne vor dem Amtsgericht Bamberg wegen „Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt“ den Prozess machen. Es betrachtet die Ordensfrau als Wiederholungstäterin, droht mit Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Haft. Noch ist unklar, wann und ob sich Mutter Mechthild Thürmer dem Gericht stellen muss: „Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest“, erklärt Richterin Monika Englich, Sprecherin des Amtsgerichts Bamberg auf Anfrage unserer Zeitung. Theoretisch sei eine Verfahrenseinstellung bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung möglich, nach § 153 a StPO unter Auflagen und Weisungen oder nach § 153 StPO wegen geringer Schuld, ergänzt Englich.

Diese Unwägbarkeiten halten die Äbtissin nicht davon ab, aktuelle Anfragen nach einem Kirchenasyl in Kirchschletten sorgfältig zu prüfen. In einem Fall war es jetzt eine ganze Familie, in einem anderen Fall eine Frau mit Baby aus Marokko. „Für Familien haben wir keine abgeschlossene Wohnung“, erklärt Mutter Mechthild, und Marokko sei kein Risikoland, begründet sie die Ablehnung von Kirchenasyl in diesen konkreten Fällen. Sie nehme nur Flüchtlinge in Obhut, die bei einer Abschiebung in ihrer Heimat um Leib und Leben fürchten müssten.

Solidaritätsbekundungen erhält die unbeugsame Äbtissin aus aller Welt. Auch Bayerns katholische wie evangelische Bischöfe haben sich mit ihr solidarisiert. Für ihr „friedenspolitisches Engagement“ erhält Mutter Mechthild sogar den Göttinger Friedenspreis 2021. Die Preisverleihung war ursprünglich für Samstag, 6. März, im Deutschen Theater Göttingen geplant. Corona bedingt ist die Feier aber erst einmal nicht möglich. Als neuen Termin wurde Samstag, 11. September 2021, festgelegt, wie die Stiftung Göttinger Friedenspreis mitteilt. Die Äbtissin hat sich diesen Tag zur Teilnahme im Kalender notiert.

 
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  • RGPBR@aol.com
    sich gegen das Gesetz stellen dann erhält man den Göttinger Friedenspreis
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  • forchheimer
    Was berechtigt Christen oder auch andere Gläubige, wie z.b. Anhänger des Islam, sich aus vordergründiger Moral gegen die geltenden Gesetze zu positionieren? Wir sind ein Rechtsstaat, die Gesetze gelten für alle, ungeachtet dessen ob man religiös ist oder nicht. Also müssen sich auch alle daran halten. Mittlerweile hat man aber leider den Eindruck, dass die Gesetze nur "für die anderen" gelten, weil man selbst ja zumindest im moralischen Grundsatz recht hat und diese Ansicht dann auch propagieren und "durchdrücken" kann. Man gehört schließlich zu den Guten und Menschlichen, was allen anderen, die für die Anwendung des geltenden Rechts in die Ecke Böse und Unmenschlich drückt. Verstehen Sie mich nicht falsch, natürlich muss man helfen, wenn sich jemand in Not befindet, aber beinhaltet das auch, dass man dafür bestehende Gesetze bricht? Sicherlich nicht! Die Äbtissin vertritt ihre persönliche und christlich begründete Meinung, das darf sie, bestehende Gesetze brechen? Das darf sie nicht!
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  • gowell70@yahoo.de
    Aufgrund vordergründiger Moral sollte man sich an geltende Gesetze halten.

    Es hat aber zu jeder Zeit Menschen gegeben, die aufgrund des eigenen Gewissens gehandelt haben und dafür auch bereit waren, die Folgen des eigenen Tuns in Kauf zu nehmen.

    Es hat auch schon immer Gesetze gegeben, welche im Lauf der Zeit als Unrecht erkannt worden sind.

    Menschlichkeit lässt sich eben nicht immer in starre Gesetzesnormen pressen.
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  • gowell70@yahoo.de
    Wenn eine Benediktineräbtissin und mit ihr der gesamte Konvent
    Christliche, Soziale Werte lebt und
    praktisch umsetzt, dann kommt die Staatsanwaltschaft daher und sagt,
    das geht nicht und
    muss bestraft werden.

    Wenn sich aber eine Partei Christlich
    und Sozial nennt und dann das
    genaue Gegenteil als Politik betreibt,
    dann kann sie zumindest in Bayern mit bemerkenswerter Gunst des Wahlvolkes rechnen.

    Die Frage, wem ich höhere Kompetenz in Sachen Christliches, Soziales Handeln zugestehen will,
    den mutigen Frauen aus Kirchschletten,
    oder der Bayerischen Lokalpartei
    mit ihren Abschiebeprofis,
    das kann Jede*r für sich selbst überlegen.
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