Die Zweifel des Gerichts sind zu groß geworden, um den Angeklagten noch weiter im Gefängnis festzuhalten. Der 23-Jährige, der in einer Auseinandersetzung vor dem Würzburger Club "Studio" im September 2023 einen Mann erstochen und zwei weitere verletzt hat, ist jetzt aus der Untersuchungshaft freigelassen worden.
Das Landgericht Würzburg hat nach einer Reihe von sich widersprechender Zeugenaussagen in den Verhandlungen an diesem Montag beschlossen, den 23-jährigen Beschuldigten nach neun Monaten auf freien Fuß zu setzen. Der Haftbefehl sei aufgehoben worden, bestätigte Boris Raufeisen, Vizepräsident des Landgerichts, am Mittag.
In einer Mitteilung des Gerichts heißt es: "Das Gericht sieht aktuell zwar weiterhin einen Tatverdacht, jedoch keinen dringenden Tatverdacht mehr, welcher Voraussetzung für die Anordnung von Untersuchungshaft ist. Der Angeklagte ist demnach aus der Haft zu entlassen."
Anwälte: Angeklagter wird "an einem sicheren Ort" untergebracht
Die Verteidiger Peter Möckesch, Norman Jacob Junior und Güney Behrwind, hatten von Beginn an Zweifel an einer Tötungsabsicht des 23-Jährigen geäußert. Ihr Mandant werde nun zu seinem eigenen Schutz "an einem sicheren Ort untergebracht", teilte Anwalt Möckesch am Montag mit. Der Angeklagte werde bis zu einer Entscheidung weiter am Prozess teilnehmen.
Die Entwicklung hatte sich an den vergangenen Verhandlungstagen teilweise angedeutet. "Jetzt ist eingetreten, was wir schon im Herbst vorhergesagt hatten", sagen die drei Verteidiger. Die Zeugenaussagen seien diffus und teilweise durch eine Einflussnahme des Vaters des Getöteten von zweifelhaftem Wert.
Kein dringender Tatverdacht gegen den 23-Jährigen mehr
Eine Art Notwehrsituation des Angeklagten sei inzwischen nicht mehr auszuschließen. Der dringende Tatverdacht des Totschlags, der Grundlage für die andauernde Untersuchungshaft wäre, sei beim jetzigen Stand des Verfahrens nicht mehr gegeben, sagen die Anwälte. Für das Gericht war dies Grundlage für die Aufhebung des Haftbefehls von Amts wegen.
Der Beschuldigte war seit seiner Festnahme direkt nach dem Vorfall am 17. September 2023 in Haft gewesen. Die Messerstiche, durch die vor dem Club Studio ein Mann getötet und zwei weitere schwer verletzt wurden, hat der heute 23 Jahre alte Angeklagte zu Prozessbeginn Anfang Juni gestanden. Die Umstände der Tat sind weiter unklar, viele Zeugenaussagen widersprechen sich.
Die Frage, die die Richter klären müssen: Stach der Angeklagte aus Notwehr, wie er selbst sagt – oder war es Totschlag?
Wende am Freitag: Hauptbelastungszeugin musste erneut aussagen
Die Wende brachte unter anderem die erneute Aussage einer Hauptbelastungszeugin am Freitag. Im Laufe des Prozesses waren Zweifel an ihrer ersten Aussage aufgekommen. Die junge Frau war kurz nach der Tat vom Vater des 28-jährigen Getöteten kontaktiert und zu einer belastenden Darstellung gedrängt worden.
Mehrfach flehte die Zeugin bei der zweiten Befragung, nicht weiter aussagen zu müssen. Einen Schubser gegen den Angeklagten habe sie gesehen. Ihre Kernaussage zu den Stichen des Angeklagten bekräftigte die Frau jedoch: "Das war garantiert nicht in Selbstverteidigung."
Die Staatsanwaltschaft Würzburg äußerte sich auf Nachfrage am Montag noch nicht zu der Freilassung. Eine Bewertung sei erst nach weiterer Prüfung möglich.
Das Verfahren wird am Mittwoch, 3. Juli, um 8 Uhr fortgesetzt.
Warten wir auf den Prozess.
Irgendwie ist das nicht mehr das Land indem ich mit Respekt für den anderen aufwuchs !
Deutschland wurde abgeschafft. Folge der Spur des Geldes, dann weisst Du :
von *WEM* u. *WARUM* ?
Klar, wir sind alle keine Juristen und die Sprache aus dem Behördenparalleluniversum ist für Normalsterbliche kaum verständlich.
Trotzdem hätten Sie vielleicht mal den Artikel lesen sollen, bevor Sie hier Ihre kruden Verschwörungstheorien vorzeitig ergießen. Dort steht es nämlich im Klartext.
Was die Frage mit dem Messer betrifft: Fragen Sie doch mal Herrn Aiwanger, was der dazu meint:
https://www.tagesspiegel.de/politik/jeder-anstandige-sollte-ein-messer-in-der-tasche-haben-durfen-4109476.html
wieder auf jemand losgeht, wo er jetzt wieder unter freiem Himmel ist? Wie reagieren Sie dann?
man muß nicht erst um 23.00 zum saufen fort gehen.
Aber was Sie hier fordern oder am liebsten möchten, kann ich beim besten Willen nicht gutheißen.
Damals bin ich auch erst spät weggegangen und bis 3 oder 5 Uhr in der Früh heim gekommen. Das hat nichts mit der Uhrzeit zu tun. Das ist einfach eine Erziehungssache oder Charakterlich. Nach Verboten wird hier immer gleich geschneit. Und alle Anständigen werden wegen idioten gleich mit bestraft.
So Herr Fierderling nicht!
Ich verstehe das so:
Totschlag steht im Raum, muß aber erst mal bewiesen werden. Deshalb verdächtig, aber nicht dringender Tatverdacht. Dafür ist die Beweislage im Moment offensichtlich zu dünn. Für Körperverletzung mit Todesfolge, was eben auch möglich ist, kommt man dann vermutlich gar nicht hinter Gitter. Zumal er sich gestellt hat und die Folgen der Tat bedauert.
Oder liege ich da falsch?
Ich jedenfalls verstehe das Gericht hier nicht.