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Würzburg
Angeklagter kommt frei: Würzburger Gericht hebt Haftbefehl im Messerstich-Prozess auf
Die Richter sehen weiter einen Tatverdacht - aber keinen dringenden Tatverdacht gegen den 23-Jährigen mehr. Wie es im Prozess um tödliche Stiche vor Stift Haug weitergeht.
Der Angeklagte im Prozess um die tödlichen Messerstiche vor Stift Haug in Würzburg kommt frei. Das Gericht hat den Haftbefehl aufgehoben, gegen den 23-Jährigen besteht kein dringender Tatverdacht mehr. 
Foto: Daniel Peter | Der Angeklagte im Prozess um die tödlichen Messerstiche vor Stift Haug in Würzburg kommt frei. Das Gericht hat den Haftbefehl aufgehoben, gegen den 23-Jährigen besteht kein dringender Tatverdacht mehr. 
Aaron Niemeyer
,  Christoph Sommer
 und  Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 29.06.2024 02:50 Uhr

Die Zweifel des Gerichts sind zu groß geworden, um den Angeklagten noch weiter im Gefängnis festzuhalten. Der 23-Jährige, der in einer Auseinandersetzung vor dem Würzburger Club "Studio" im September 2023 einen Mann erstochen und zwei weitere verletzt hat, ist jetzt aus der Untersuchungshaft freigelassen worden.

Das Landgericht Würzburg hat nach einer Reihe von sich widersprechender Zeugenaussagen in den Verhandlungen an diesem Montag beschlossen, den 23-jährigen Beschuldigten nach neun Monaten auf freien Fuß zu setzen. Der Haftbefehl sei aufgehoben worden, bestätigte Boris Raufeisen, Vizepräsident des Landgerichts, am Mittag. 

In einer Mitteilung des Gerichts heißt es: "Das Gericht sieht aktuell zwar weiterhin einen Tatverdacht, jedoch keinen dringenden Tatverdacht mehr, welcher Voraussetzung für die Anordnung von Untersuchungshaft ist. Der Angeklagte ist demnach aus der Haft zu entlassen."

Anwälte: Angeklagter wird "an einem sicheren Ort" untergebracht

Die Verteidiger Peter Möckesch, Norman Jacob Junior und Güney Behrwind, hatten von Beginn an Zweifel an einer Tötungsabsicht des 23-Jährigen geäußert. Ihr Mandant werde nun zu seinem eigenen Schutz "an einem sicheren Ort untergebracht", teilte Anwalt Möckesch am Montag mit. Der Angeklagte werde bis zu einer Entscheidung weiter am Prozess teilnehmen.

Die Entwicklung hatte sich an den vergangenen Verhandlungstagen teilweise angedeutet. "Jetzt ist eingetreten, was wir schon im Herbst vorhergesagt hatten", sagen die drei Verteidiger. Die Zeugenaussagen seien diffus und teilweise durch eine Einflussnahme des Vaters des Getöteten von zweifelhaftem Wert.

Kein dringender Tatverdacht gegen den 23-Jährigen mehr

Eine Art Notwehrsituation des Angeklagten sei inzwischen nicht mehr auszuschließen. Der dringende Tatverdacht des Totschlags, der Grundlage für die andauernde Untersuchungshaft wäre, sei beim jetzigen Stand des Verfahrens nicht mehr gegeben, sagen die Anwälte. Für das Gericht war dies Grundlage für die Aufhebung des Haftbefehls von Amts wegen. 

Der Beschuldigte war seit seiner Festnahme direkt nach dem Vorfall am 17. September 2023 in Haft gewesen. Die Messerstiche, durch die vor dem Club Studio ein Mann getötet und zwei weitere schwer verletzt wurden, hat der heute 23 Jahre alte Angeklagte zu Prozessbeginn Anfang Juni gestanden. Die Umstände der Tat sind weiter unklar, viele Zeugenaussagen widersprechen sich.

Die Frage, die die Richter klären müssen: Stach der Angeklagte aus Notwehr, wie er selbst sagt – oder war es Totschlag?

Wende am Freitag: Hauptbelastungszeugin musste erneut aussagen

Die Wende brachte unter anderem die erneute Aussage einer Hauptbelastungszeugin am Freitag. Im Laufe des Prozesses waren Zweifel an ihrer ersten Aussage aufgekommen. Die junge Frau war kurz nach der Tat vom Vater des 28-jährigen Getöteten kontaktiert und zu einer belastenden Darstellung gedrängt worden.

Mehrfach flehte die Zeugin bei der zweiten Befragung, nicht weiter aussagen zu müssen. Einen Schubser gegen den Angeklagten habe sie gesehen. Ihre Kernaussage zu den Stichen des Angeklagten bekräftigte die Frau jedoch: "Das war garantiert nicht in Selbstverteidigung."

Die Staatsanwaltschaft Würzburg äußerte sich auf Nachfrage am Montag noch nicht zu der Freilassung. Eine Bewertung sei erst nach weiterer Prüfung möglich.

Das Verfahren wird am Mittwoch, 3. Juli, um 8 Uhr fortgesetzt.

 
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    Dass der Haftbefehl aufgehoben wurde, heißt ja nur, dass vermutlich die Schwere der Straftat nicht mehr so hoch bewertet wird. Das könnte sich schon in der Strafe bemerkbar machen. Allerdings hat z. B. der Vater vermutlich dazu beigetragen, indem er versucht hat, Zeugen zu Aussagen zu drängen. Das kommt vor keinem Gericht gut an und bietet den Verteidigern massiv Kanonenfutter. Auch wenn man ihn irgendwie verstehen kann, war das ein No-go. Siehe auch den Bericht gestern von den beiden Frauen, die Schlimmes erlebt haben und eine hat vor der Zeugenaussage mit einer Therapie begonnen. Hat sich anscheinend auch auf das Urteil gegen den Täter ausgewirkt. Manches ist halt eventuell kontraproduktiv.
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  • Horst Blatz
    Es dreht mir das Innerste nach außen, trotzdem bin ich froh: RECHT ist ein hohes Gut und wird nicht wie in manch anderen Ländern den populistischen Forderungen des Mobs geopfert.
    Warten wir auf den Prozess.
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  • Norbert Meyer
    Ist das nun die neue Realität ? Warum läuft man nachts mit einem Messer rum ?
    Irgendwie ist das nicht mehr das Land indem ich mit Respekt für den anderen aufwuchs !
    Deutschland wurde abgeschafft. Folge der Spur des Geldes, dann weisst Du :
    von *WEM* u. *WARUM* ?
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  • Klaus Fiederling
    lieber Herr Meyer, irgendwie haben Sie schon recht. Deutschland ist schon noch das schöne Land, mit Seen, Bergen, Meeren und so weiter. Es sind halt die Menschen, die in diesem Land leben, über die man nur noch den Kopf schütteln und sich wegen ihnen schämen muß. Aber wenn von oben solch eine beschissene Politik getrieben wird, wie kann dann der kleine Bürger anders sein?
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  • Johannes Metzger
    Sie meinen die katastrophale Politik von Hubsi und Marggus?
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  • Jürgen Huller
    Hier wurde noch niemand freigesprochen, sondern es geht darum, ob der Verdächtige in U Haft verbleiben soll.

    Klar, wir sind alle keine Juristen und die Sprache aus dem Behördenparalleluniversum ist für Normalsterbliche kaum verständlich.

    Trotzdem hätten Sie vielleicht mal den Artikel lesen sollen, bevor Sie hier Ihre kruden Verschwörungstheorien vorzeitig ergießen. Dort steht es nämlich im Klartext.

    Was die Frage mit dem Messer betrifft: Fragen Sie doch mal Herrn Aiwanger, was der dazu meint:

    https://www.tagesspiegel.de/politik/jeder-anstandige-sollte-ein-messer-in-der-tasche-haben-durfen-4109476.html
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  • Dietmar Eberth
    Und die CSU legt fest wer der Anständige ist.
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  • Klaus Fiederling
    lieber Jürgen, was machen wir dann, wenn der gleiche Mann
    wieder auf jemand losgeht, wo er jetzt wieder unter freiem Himmel ist? Wie reagieren Sie dann?
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  • Dietmar Eberth
    Bin froh, das wir ausgebildete Richter haben und keine "Wünschdirwas"-Richter
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  • Klaus Fiederling
    ps: ich laufe nachts bestimmt nicht mit einem Messer herum, sondern schlafe brav in meinem Bett überhaupt zu dieser Uhrzeit, wo das ganze damals passiert ist. Sämtliche Kneipen schließen um 1.00 in Würzburg. Warum nicht auch Discos usw.
    man muß nicht erst um 23.00 zum saufen fort gehen.
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  • Peter Bartosch
    Vorweg, ja ich sehe es auch als Vorsatz wenn jemand mit einem Messer auf Tour geht. Und icj verstehe auch nicht warum er vorerst frei ist.
    Aber was Sie hier fordern oder am liebsten möchten, kann ich beim besten Willen nicht gutheißen.
    Damals bin ich auch erst spät weggegangen und bis 3 oder 5 Uhr in der Früh heim gekommen. Das hat nichts mit der Uhrzeit zu tun. Das ist einfach eine Erziehungssache oder Charakterlich. Nach Verboten wird hier immer gleich geschneit. Und alle Anständigen werden wegen idioten gleich mit bestraft.
    So Herr Fierderling nicht!
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  • Gertraud Behringer
    Notwehr oder Körperverletzung mit Todesfolge wäre halt anders zu beurteilen als Mord oder Totschlag.
    Ich verstehe das so:
    Totschlag steht im Raum, muß aber erst mal bewiesen werden. Deshalb verdächtig, aber nicht dringender Tatverdacht. Dafür ist die Beweislage im Moment offensichtlich zu dünn. Für Körperverletzung mit Todesfolge, was eben auch möglich ist, kommt man dann vermutlich gar nicht hinter Gitter. Zumal er sich gestellt hat und die Folgen der Tat bedauert.
    Oder liege ich da falsch?
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  • Thomas Hemmerich
    Das ganze hatte sich irgendwie abgezeichnet, hatte ich doch schon am Samstag in einem Kommentar prophezeit, dass dieser Prozess, egal wie er ausgeht, weitergehen wird, da entweder die Verteidigung oder die StA in Revision gehen werden. Das der mutmaßliche Täter nun schon vor Prozessende entlassen wird, passt zu dem Bild, dass ich von dem Prozess, unserer Justiz und den ganzen Beteiligten habe (alles auf die Berichterstattung hier gestützt). Egal ob nun eine Tötungsabsicht vorlag oder nicht, es wurde ein Mensch getötet. Egal ob aus Notwehr oder nicht, der mutmaßliche Täter hatte ein Messer dabei und es gegen einen Menschen benutzt. Warum hatte er es dabei, warum läuft er nachts damit durch die Stadt? Bestimmt nicht, um damit Kartoffeln etc zu schälen. Ob da nun eine Absicht dahinter steckt ist eigentlich egal, denn wer ein solches Messer dabei hat, geht ganz klar davon aus, es im Fall der Fälle auch zu benutzen. I
    Ich jedenfalls verstehe das Gericht hier nicht.
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  • Peter Bartosch
    Genau das gleiche habe ich auch gedacht und geschrieben am Samstag. Ich hatte geschrieben, das er bestimmt nicht das Messer nicht zum Pizza schneiden dabei hatte. Kommentar wurde gesperrt. MP ich verstehe oft nicht wie Ihr entscheidet was gesperrt wird.
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