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Würzburg
Amtsanmaßung: Zwei Männer geben sich am Würzburger Hauptbahnhof als Polizisten aus – bis echte Beamte sie kontrollieren
Zwei falsche Polizisten wollten am Würzburger Hauptbahnhof Ausweise kontrollieren. Zum anschließenden Prozess kam einer der Männer dann auch noch zu spät.
Weil sie sich am Würzburger Hauptbahnhof als Polizisten ausgegeben hatten, mussten sich zwei junge Männer nun wegen Amtsanmaßung vor dem Amtsgericht Würzburg verantworten. (Symbolfoto)
Foto: Silvia Gralla | Weil sie sich am Würzburger Hauptbahnhof als Polizisten ausgegeben hatten, mussten sich zwei junge Männer nun wegen Amtsanmaßung vor dem Amtsgericht Würzburg verantworten. (Symbolfoto)
Autorenköpfe Volos       -  Julia Rüther
Julia Rüther
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:22 Uhr

Die Aktion sei nur ein Scherz gewesen, sagte der 24-jährige Angeklagte am vergangenen Dienstag am Amtsgericht Würzburg. Dort musste er sich gemeinsam mit einem langjährigen Bekannten aus der Kindheit wegen Amtsanmaßung verantworten. Denn Anfang Februar 2022 sollen sich die beiden am Würzburger Hauptbahnhof als Polizeibeamte ausgegeben und von Passantinnen und Passanten den Ausweis verlangt haben.

Der ebenfalls 24-jährige Mitangeklagte ließ sich zu Verfahrensbeginn zunächst nicht blicken. Laut Aussage des anwesenden Angeklagten, der eine Ausbildung zum Physiotherapeuten macht, seien beide betrunken gewesen, als sie gegen vier Uhr morgens Ausweiskontrollen machen wollten. Sein nicht anwesender Bekannter sei auf die Idee gekommen, er selbst hätte sich ihm aus Spaß angeschlossen. "Ich habe den Leuten immer gesagt, dass es ein Witz ist", sagte der Angeklagte. Einen Ausweis habe ihnen niemand gezeigt.

Einer der Angeklagten erschien zu spät am Amtsgericht Würzburg

Ein Polizeibeamter hingegen berichtete im Zeugenstand, mit zwei Personen gesprochen zu haben, die ihre Ausweise vorgezeigt haben sollen. "Inwieweit die Dokumente tatsächlich entgegen genommen wurden, kann ich aber nicht sagen", sagte er. Als er die Angeklagten vor Ort darauf hinwies, sich der Amtsanmaßung schuldig zu machen, seien sie zunächst uneinsichtig gewesen, wollten sich sogar über ihn beschweren. Letzten Endes hätten sie jedoch eingelenkt. Der Physiotherapeut-Azubi habe sich am nächsten Tag sogar telefonisch bei ihm entschuldigt.

Zwischenzeitlich musste der Polizeibeamte seine Zeugenaussage unterbrechen, denn 20 Minuten nach Verhandlungsbeginn erschien der zweite Angeklagte. Die Richterin war sichtlich verärgert und mahnte: "Das hier ist kein Wunschkonzert und zur Verhandlung haben Sie pünktlich zu erscheinen." Dann bestätigte der Einzelhandelskaufmann, der bereits acht Vorstrafen unter anderem wegen exhibitionistischer Handlungen hat, die Aussage seines Kumpels.

Nach einer Stunde war das Urteil des Würzburger Amtsgerichts gefällt

Wegen der zahlreichen Vorstrafen forderte die Staatsanwältin für den Einzelhandelskaufmann eine Geldstrafe von 2400 Euro. Da er jedoch angab, die Summe nicht aufbringen zu können, einigten sich die Parteien auf 100 Sozialstunden. "Wenn sie mir versprechen, dass ich sie hier nie wieder sehe, werde ich nochmal beide Augen zudrücken", begründete die Richterin.

Für den Azubi forderte die Staatsanwältin eine Geldstrafe in Höhe von zwei Monatsgehältern. Aufgrund seiner Entschuldigung beim Polizeibeamten ging sie jedoch auf den Vorschlag seines Verteidigers ein, die Summe auf 1200 Euro zu reduzieren. Beide Angeklagten akzeptierten das Urteil. Nach knapp einer Stunde wurde das Verfahren unter den genannten Auflagen vorläufig eingestellt.

 
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