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Würzburg
Ab Mittwoch: Außengastronomie in der Stadt Würzburg darf wieder öffnen
Erleichterung für Würzburgs Gastronomen: Zumindest in den Außenbereichen dürfen wieder Gäste bewirtet werden. Auch in Sport und Kultur ergeben sich Lockerungen.
Ab Mittwoch darf die Außengastronomie in Würzburg öffnen (Archivfoto).
Foto: Heiko Becker | Ab Mittwoch darf die Außengastronomie in Würzburg öffnen (Archivfoto).
Marcel Dinkel
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:50 Uhr

In Würzburg ist die Inzidenz weiter rückläufig. An diesem Montag liegt die Sieben-Tage-Inzidenz der Stadt Würzburg bei 82,86 und damit stabil unter der Marke von 100. Bereits ab Dienstag gelten in der Stadt Würzburg erste Lockerungen. So braucht man dann zum Beispiel keinen negativen Coronatest mehr beim Einkaufen. Hintergrund ist, dass ab dem 5. Mai der Inzidenzwert fünfmal in Folge unter dem entscheidenden Grenzwert von 100 lag.

In Abstimmung mit der Regierung von Unterfranken hat die Stadt nun weitere Öffnungsschritte erlassen, die ab Mittwoch in Kraft treten. 

Diese Regelungen gelten ab Mittwoch in der Stadt Würzburg:

  • Gastronomie: Ab Mittwoch dürfen Gastronomiebetriebe im Außenbereich für Besucher mit vorheriger Terminbuchung wieder öffnen. Um mit Personen aus mehreren Hausständen (erlaubt sind derzeit zwei Hausstände mit insgesamt fünf Personen, Kinder unter 14 zählen nicht zur maximalen Personenzahl) an einem Tisch zu sitzen, wird zusätzlich zu den geltenden Kontaktbeschränkungen ein aktueller Testnachweis benötigt. Sitzen lediglich Personen aus einem Hausstand an einem Tisch, wird kein Test benötigt. Es gilt weiterhin die Maskenpflicht im Innen- und Außenbereich. Am Tisch darf die FFP2-Maske abgenommen werden.
  • Kultur: Ab Mittwoch dürfen nun auch wieder kulturelle Veranstaltungen stattfinden: Der Besuch von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos ist mit einem negativen Testnachweis wieder möglich.
  • Sport: Auch Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel ist unter der Beachtung der Kontaktbeschränkungen und unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen negativen Testnachweis verfügen, wieder praktikabel.

Als aktueller Testnachweis gilt ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest oder Selbsttest oder ein vor höchstens 48 Stunden vorgenommener PCR-Test. 

In einer Pressemitteilung bittet die Stadtverwaltung darum, die Angebote von Sport- und  Kulturveranstaltungen sowie der Außengastronomie nur unter Einhaltung der Hygiene- und Rahmenbedingungen wahrzunehmen.

"Ich wünsche mir, dass die Branchen schnell wieder Fuß fassen. Dafür haben wir ein breites Netz an Testmöglichkeiten geschaffen, damit das bisher Erreichte nicht aufs Spiel gesetzt wird", sagt  Oberbürgermeister Christian Schuchardt laut der Pressemitteilung. "Für Sport, Kultur und Außengastronomie, aber auch die Bürgerinnen und Bürger, sind die Öffnungsmöglichkeiten ab Mittwoch unter besonderen Hygiene- und Rahmenkonzepten eine große Erleichterung."

 
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