Im Neubaugebiet "Am Nützelbach II" gehen die Erschließungsarbeiten mit reichlich Verspätung allmählich nun doch dem Ende entgegen. Dieser Tage wurden die neuen Siedlungsstraßen asphaltiert. Und in der kommenden Woche wird die Stadt an die Grundstückseigentümer per Brief die so genannte Freimeldung verschicken. Dies bedeutet, so Stadtbaumeisterin Maria Hoffmann, dass nun auch die Bauarbeiten an den Wohnhäusern beginnen können.
In der Stadtratssitzung am Montagabend fragte in diesem Zusammenhang Thomas Vizl (Geo-net) nach, wie denn der Stand der Dinge bei der Zufahrt zu dem Baugebiet sei. Die Zufahrt wird von der Schallfelder Straße aus erfolgen, südlich an den Tennisplätzen entlang. Die Umsetzung hatte zuletzt noch daran gehakt, dass die Verhandlungen mit den Grundeigentümern für die dort benötigten Flächen sich zäh gestalteten. Nun scheint aber alles in trockenen Tüchern zu sein.
Baufahrzeuge über den Feldweg
"Derzeit läuft die Planung", sagte Stadtbaumeisterin Hoffmann. Es müssten jetzt noch "einige Abwägungen zum Naturschutz" stattfinden. Erst im nächsten Jahr werde dann der Bau der Zufahrt beginnen können. Das heißt: Der Verkehr der Baufahrzeuge führt die kommenden Monate weiterhin von der Schallfelder Straße aus über den Feldweg am Bach zum Neubaugebiet.
Mit der bevorstehenden Freimeldung trudeln jetzt immer mehr private Bauanträge für Wohnhäuser in "Am Nützelbach II" bei der Stadtverwaltung ein. Am Montagabend beschäftigte sich der Stadtrat mit zwei Anträgen. Beide waren nicht unproblematisch, weil sie gegen die Bestimmungen des nagelneuen Bebauungsplans verstoßen.
Auf drei nebeneinander liegenden Grundstücken, die nach der Intension des Bebauungsplans eigentlich für kleinere Reihenhäuser vorgesehen sind, plant ein Investor den Bau eines großen Mehrfamilienwohnhauses mit acht Wohneinheiten auf drei Etagen. Hinzu kommen ein Nebengebäude zum Abstellen von Fahrrädern und Mülltonnen sowie ein separater Heizraum mit Pelletlager. Vor dem Haus entlang der Rodewischer Straße sollen zwölf Pkw-Stellplätze auf der kompletten Grundstückslänge entstehen.
Gegen zahlreiche Festsetzungen
Das Problem: Das Projekt verstößt gleich gegen eine ganze Reihe von Festsetzungen des Bebauungsplans: Die zwölf Auto-Stellplätze, die Nebengebäude sowie die Terrassen und Balkone befinden sich außerhalb der Baugrenze. Zugelassen sind nur zwei Wohneinheiten pro Grundstück, auf den drei Grundstücken sollen aber insgesamt acht Einheiten entstehen - also zwei mehr als erlaubt.
Zugelassen sind hier außerdem nur zwei Vollgeschosse pro Grundstück, geplant werden aber je drei Vollgeschosse. Dementsprechend überschreiten auch die Geschossflächenzahl und die Grundflächenzahl die Vorgaben des Bebauungsplans deutlich. Und die maximal zulässige Traufhöhe der Gebäude in diesem Bereich soll 6,50 Meter betragen, laut Bauantrag würde sie aber bei rund 8,50 Meter liegen. Begründet werden die massiven Abweichungen vom Bebauungsplan mit der Wirtschaftlichkeit des Bauvorhabens.
Einstimmige Ablehnung
Für die CSU-Fraktion muss das geplante Projekt wegen seiner zahlreichen Verstöße gegen die Regelungen des Bebauungsplans abgelehnt werden. "Es passt vorne und hinten nicht", so Fraktionsvorsitzender Arnulf Koch. "Wir haben schon Anträge wegen weit weniger abgelehnt." Auch Günter Iff (Freie Wähler), Thomas Vizl (Geo-net) und Erich Servatius (SPD) drückten die negative Einschätzungen ihrer Fraktionen aus. Das Ergebnis der Abstimmung war dementsprechend eindeutig: Der Bauantrag wurde einstimmig abgelehnt.
Weitere Ablehnung
Auch ein zweiter Bauantrag im Neubaugebiet stieß beim Gremium auf keine Gegenliebe. Geplant ist an der neuen Straße "Zum Arlesgarten" der Bau eines Einfamilienwohnhauses mit zwei Vollgeschossen und Satteldach sowie ein Carport für zwei Autos mit angrenzendem Abstellraum. Von den Baugrößen her ist alles konform mit dem Bebauungsplan. Aber: Carport und Abstellraum würden die nördliche Baugrenze um drei Meter überschreiten. Begründet wird die Abweichung von den Bauherren mit einer besseren Ausnutzung seiner Grundstücksfläche, auch im Hinblick auf die Südausrichtung des Wohnhauses.
Diesem Argument konnten die Stadträte nicht folgen. Die Platzierung der Gebäude entspreche nicht den "Zielsetzungen der Gestaltung" in dem Baugebiet, betonte Günter Iff. Es sei für den Bauherrn jederzeit möglich, anders und damit konform zu den Festlegungen des Bebauungsplans zu bauen. Der Bauantrag wurde einstimmig abgelehnt.
Tektur in Rügshofen
Erfolgreicher aus Sicht des Bauwerbers verlief ein Tekturantrag für ein Projekt am Ortseingang von Rügshofen. Dort sollte ursprünglich ein Drei-Parteien-Haus im Bereich der vorhandenen Scheune entstehen. Der Bauherr nimmt davon nun Abstand. Der Rest des Projekts wird aber umgesetzt: Am vorhandenen Wohnhaus entsteht an der Westseite ein Wintergarten mit Balkon, an der Ostseite ein weiterer Balkon mit Treppe. Nördlich der Scheune wird ein Carport errichtet. Der Stadtrat war einstimmig dafür.