Im nächsten Jahr findet wieder der Zensus – auch bekannt als Volkszählung – statt. Hierfür werden zwischen 9,9 und 11,4 Millionen Menschen in Deutschland befragt. In der Region Schweinfurt werden rund 27 000 Haushalte ausgewählt, die vom Landratsamt befragt werden. Der Zensus wird normalerweise alle zehn Jahre durchgeführt. Die Befragung hätte eigentlich schon 2021 stattfinden sollen, wurde aufgrund der Corona-Pandemie aber auf 2022 verschoben. Was Bürgerinnen und Bürger zum Zensus 2022 wissen sollten, das haben wir beim Landratsamt Schweinfurt nachgefragt.
Warum wird der Zensus überhaupt durchgeführt?
Der Zensus liefert Strukturdaten über die Bevölkerung. Ziel ist es, verlässliche Daten darüber zu erhalten, wie Menschen in Deutschland leben, wohnen und arbeiten. Diese dienen als Grundlage für politische Entscheidungen von Bund, Ländern und Gemeinden in Bereichen wie Bevölkerung, Wirtschaft, Soziales, Wohnungswesen, oder Verkehr. Anhand der Daten lässt sich etwa feststellen, ob es genügend Wohnungen gibt und ob mehr Schulen, Studienplätze oder Altenheime gebraucht werden, um eine lebenswerte Zukunft für die Bevölkerung sicherzustellen.
Außerdem stehen durch den Zensus verlässliche Einwohnerzahlen zur Verfügung. Diese sind eine wichtige Grundlage für zahlreiche rechtliche Regelungen. So werden etwa die Wahlkreise nach Einwohnerzahlen eingeteilt. Auch die Stimmenverteilung im Bundesrat orientiert sich daran. Überdies werden Ausgleichszahlungen wie der Länderfinanzausgleich, der kommunale Finanzausgleich sowie EU-Fördermittel auf Grundlage der Einwohnerzahlen verteilt.
Welche Daten fragt der Zensus ab?
Hauptsächlich werden Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, sodass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten muss. Dennoch werden stichprobenartig weitere Haushalte ausgewählt. Von diesen sollen alle Haushaltsmitglieder ab dem 15. Mai 2022 individuell zu den Merkmalen befragt werden, die auf dem Haushaltsbogen aufgelistet sind. Hierzu zählen neben Namen, Geburtsdatum und Geschlecht auch die Wohnsituation, der Familienstand und die Lage der Wohnung. Ein Teil der Haushalte wird zudem zu weiteren soziodemographischen Merkmalen wie etwa Staatsangehörigkeit, Bildung und Beruf befragt.
Wie werden die rund 27 000 Haushalte ausgewählt, die in der Region Schweinfurt befragt werden?
Die zu befragenden Haushalte wurden vom Bundesamt für Statistik in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesamt für Statistik ausgewählt, geprüft und freigegeben. Sie werden dann der Erhebungsstelle des Landratsamtes Schweinfurt zur Verfügung gestellt, das für die Datenerhebung zuständig ist.
Ist eine Teilnahme nur online möglich, oder gibt es auch ein Papierformular?
Im Vergleich zum Zensus 2011 legt der Zensus 2022 den Fokus auf eine elektronische Auskunft über das Internet. Dennoch werden auch Personen berücksichtigt, die keinen Online-Zugang nutzen können oder wollen. Diese werden von speziell geschulten Interviewerinnen und Interviewern befragt. Auch eine Telefonbefragung ist möglich.
Die endgültige Entscheidung, ob eine Telefonbefragung, eine persönliche Befragung oder eine Onlinebefragung stattfindet, trifft das Bayerische Landesamt für Statistik relativ kurzfristig. In jedem Fall wird der oder die zu Befragende durch sogenannte Erhebungsbeauftragte kontaktiert, um die für die Befragung notwendigen Unterlagen und Erläuterungen zu erhalten.
Gibt es eine Auskunftspflicht und sind Rückschlüsse auf Personen möglich?
Bei allen Befragungen des Zensus besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht. Rückschlüsse auf Personen sind dadurch aber nicht möglich, denn die Daten werden anonymisiert ausgewertet. Es geht beim Zensus nämlich nicht darum, etwas über individuelle Lebensverhältnisse zu erfahren oder Einzelfälle darzustellen. Vielmehr werden die Daten verallgemeinert und durchschnittliche Werte berechnet.
Was passiert, wenn sich ein Haushalt weigert, am Zensus teilzunehmen?
Sollte ein Haushalt die Auskunft verweigern, kommt es zu Erinnerungs- und Mahnverfahren. Außerdem drohen Zwangsgelder. Andere Personen werden stattdessen nicht ausgewählt.
Können Bürgerinnen und Bürger am Zensus 2022 unterstützend mitwirken?
Für den Zensus werden Interviewerinnen und Interviewer, die sogenannten Erhebungsbeauftragten, gesucht. Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die das Landratsamt Schweinfurt bei diesem Projekt unterstützen möchten, können mit der Erhebungsstelle Kontakt aufnehmen. Das ist per E-Mail an zensus2022@lrasw.de möglich. "Unterstützen Sie uns bitte bei dieser wichtigen statistischen Erhebung", bittet Landrat Florian Töpper. Insgesamt sollen rund 190 Erhebungsbeauftragte eingesetzt werden.
Wann stehen die Ergebnisse fest?
Die Ergebnisse des Zensus 2022 sollen rund 18 Monate nach dem Zensusstichtag (15. Mai 2022) vorliegen. Sie werden also voraussichtlich ab November 2023 veröffentlicht. Anschließend haben alle Kommunen und politischen Entscheidungsträger die Möglichkeit, auf die Daten zuzugreifen.
Es ist realistisch, dass die zuständigen Entscheidungsträger aus der Region Schweinfurt die Daten vom Zensus 2011 in ihre Entscheidungen mit einfließen ließen und, dass auch zukünftig die Daten vom Zensus 2022 berücksichtigt werden. Da der Zensus europaweit durchgeführt wird, sind die Datenlieferungen von überaus großer Bedeutung für die Zukunft und Gestaltung Europas, teilt das Landratsamt abschließend mit.