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Region Schweinfurt
Zensus: 27 000 Haushalte in der Region Schweinfurt müssen teilnehmen
Wie werden die Haushalte ausgewählt, die verpflichtend am Zensus teilnehmen müssen? Und ist eine Teilnahme an der Befragung nur online möglich? Acht wichtige Fakten zum Zensus 2022.
Für den Zensus 2022 werden bundesweit zwischen 9,9 und 11,4 Millionen Menschen befragt. Das Landratsamt Schweinfurt ist für die Befragung von rund 27 000 Haushalten in der Region zuständig.
Foto: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2021 | Für den Zensus 2022 werden bundesweit zwischen 9,9 und 11,4 Millionen Menschen befragt. Das Landratsamt Schweinfurt ist für die Befragung von rund 27 000 Haushalten in der Region zuständig.
Aurelian Völker
 |  aktualisiert: 15.07.2024 09:24 Uhr

Im nächsten Jahr findet wieder der Zensus – auch bekannt als Volkszählung – statt. Hierfür werden zwischen 9,9 und 11,4 Millionen Menschen in Deutschland befragt. In der Region Schweinfurt werden rund 27 000 Haushalte ausgewählt, die vom Landratsamt befragt werden. Der Zensus wird normalerweise alle zehn Jahre durchgeführt. Die Befragung hätte eigentlich schon 2021 stattfinden sollen, wurde aufgrund der Corona-Pandemie aber auf 2022 verschoben. Was Bürgerinnen und Bürger zum Zensus 2022 wissen sollten, das haben wir beim Landratsamt Schweinfurt nachgefragt.

Warum wird der Zensus überhaupt durchgeführt?

Der Zensus liefert Strukturdaten über die Bevölkerung. Ziel ist es, verlässliche Daten darüber zu erhalten, wie Menschen in Deutschland leben, wohnen und arbeiten. Diese dienen als Grundlage für politische Entscheidungen von Bund, Ländern und Gemeinden in Bereichen wie Bevölkerung, Wirtschaft, Soziales, Wohnungswesen, oder Verkehr. Anhand der Daten lässt sich etwa feststellen, ob es genügend Wohnungen gibt und ob mehr Schulen, Studienplätze oder Altenheime gebraucht werden, um eine lebenswerte Zukunft für die Bevölkerung sicherzustellen.

Außerdem stehen durch den Zensus verlässliche Einwohnerzahlen zur Verfügung. Diese sind eine wichtige Grundlage für zahlreiche rechtliche Regelungen. So werden etwa die Wahlkreise nach Einwohnerzahlen eingeteilt. Auch die Stimmenverteilung im Bundesrat orientiert sich daran. Überdies werden Ausgleichszahlungen wie der Länderfinanzausgleich, der kommunale Finanzausgleich sowie EU-Fördermittel auf Grundlage der Einwohnerzahlen verteilt.

Welche Daten fragt der Zensus ab?

Hauptsächlich werden Daten aus Verwaltungs­registern genutzt, sodass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten muss. Dennoch werden stichprobenartig weitere Haushalte ausgewählt. Von diesen sollen alle Haushaltsmitglieder ab dem 15. Mai 2022 individuell zu den Merkmalen befragt werden, die auf dem Haushaltsbogen aufgelistet sind. Hierzu zählen neben Namen, Geburtsdatum und Geschlecht auch die Wohnsituation, der Familienstand und die Lage der Wohnung. Ein Teil der Haushalte wird zudem zu weiteren soziodemographischen Merkmalen wie etwa Staatsangehörigkeit, Bildung und Beruf befragt.

Wie werden die rund 27 000 Haushalte ausgewählt, die in der Region Schweinfurt befragt werden?

Die zu befragenden Haushalte wurden vom Bundesamt für Statistik in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesamt für Statistik ausgewählt, geprüft und freigegeben. Sie werden dann der Erhebungsstelle des Landratsamtes Schweinfurt zur Verfügung gestellt, das für die Datenerhebung zuständig ist.

Ist eine Teilnahme nur online möglich, oder gibt es auch ein Papierformular?

Im Vergleich zum Zensus 2011 legt der Zensus 2022 den Fokus auf eine elektronische Auskunft über das Internet. Dennoch werden auch Personen berücksichtigt, die keinen Online-Zugang nutzen können oder wollen. Diese werden von speziell geschulten Interviewerinnen und Interviewern befragt. Auch eine Telefonbefragung ist möglich.

Die endgültige Entscheidung, ob eine Telefonbefragung, eine persönliche Befragung oder eine Onlinebefragung stattfindet, trifft das Bayerische Landesamt für Statistik relativ kurzfristig. In jedem Fall wird der oder die zu Befragende durch sogenannte Erhebungsbeauftragte kontaktiert, um die für die Befragung notwendigen Unterlagen und Erläuterungen zu erhalten.

Gibt es eine Auskunftspflicht und sind Rückschlüsse auf Personen möglich?

Bei allen Befragungen des Zensus besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht. Rückschlüsse auf Personen sind dadurch aber nicht möglich, denn die Daten werden anonymisiert ausgewertet. Es geht beim Zensus nämlich nicht darum, etwas über individuelle Lebensverhältnisse zu erfahren oder Einzelfälle darzustellen. Vielmehr werden die Daten verallgemeinert und durchschnittliche Werte berechnet.

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Was passiert, wenn sich ein Haushalt weigert, am Zensus teilzunehmen?

Sollte ein Haushalt die Auskunft verweigern, kommt es zu Erinnerungs- und Mahnverfahren. Außerdem drohen Zwangsgelder. Andere Personen werden stattdessen nicht ausgewählt.

Können Bürgerinnen und Bürger am Zensus 2022 unterstützend mitwirken?

Für den Zensus werden Interviewerinnen und Interviewer, die sogenannten Erhebungsbeauftragten, gesucht. Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die das Landratsamt Schweinfurt bei diesem Projekt unterstützen möchten, können mit der Erhebungsstelle Kontakt aufnehmen. Das ist per E-Mail an zensus2022@lrasw.de möglich. "Unterstützen Sie uns bitte bei dieser wichtigen statistischen Erhebung", bittet Landrat Florian Töpper. Insgesamt sollen rund 190 Erhebungsbeauftragte eingesetzt werden.

Landrat Florian Töpper tauschte sich mit Karin Dütsch aus, die die Zensus-Erhebungsstelle in der Ludwigsstraße 19 in Schweinfurt leitet. Das Landratsamt sucht noch Bürgerinnen und Bürger, die als Erhebungsbeauftragte beim Zensus 2022 mitwirken wollen.
Foto: Andreas Lösch/Landratsamt Schweinfurt | Landrat Florian Töpper tauschte sich mit Karin Dütsch aus, die die Zensus-Erhebungsstelle in der Ludwigsstraße 19 in Schweinfurt leitet.

Wann stehen die Ergebnisse fest?

Die Ergebnisse des Zensus 2022 sollen rund 18 Monate nach dem Zensusstichtag (15. Mai 2022) vorliegen. Sie werden also voraussichtlich ab November 2023 veröffentlicht. Anschließend haben alle Kommunen und politischen Entscheidungsträger die Möglichkeit, auf die Daten zuzugreifen.

Es ist realistisch, dass die zuständigen Entscheidungsträger aus der Region Schweinfurt die Daten vom Zensus 2011 in ihre Entscheidungen mit einfließen ließen und, dass auch zukünftig die Daten vom Zensus 2022 berücksichtigt werden. Da der Zensus europaweit durchgeführt wird, sind die Datenlieferungen von überaus großer Bedeutung für die Zukunft und Gestaltung Europas, teilt das Landratsamt abschließend mit.

Unterschiede zum Mikrozensus

Der Begriff Mikrozensus bedeutet "kleine Volkszählung". Es handelt sich um eine gesetzlich angeordnete statistische Erhebung, bei der deutschlandweit jedes Jahr ein Prozent der Haushalte befragt wird. Im Mikrozensus werden mehr und detailliertere Fragen als im Zensus gestellt.
Das Ziel des Mikrozensus ist nicht die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl. Er liefert dafür alljährlich Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Hierzu gehören unter anderem Informationen zu Haushalts- und Familienstrukturen, zu Arbeitsmarkt und Erwerbstätigkeit, zu Aus- und Weiterbildung oder zur Einkommenssituation.
Im Gegensatz zum Zensus ermöglicht der Mikrozensus sehr viel detailliertere Informationen über wichtige Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft. In kurzen Zeitabständen können mit dem Mikrozensus Eck- und Strukturdaten sowie deren Veränderungen ermittelt werden. Dadurch werden die Datenlücken zwischen den großen Volkszählungen (Zensus) gefüllt.
Quelle: zensus2022.de
 
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