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Würzburg
Mikrozensus 2020 ist gestartet
Das Statistische Bundesamt führt auch 2020 den Mikrozensus durch
Foto: Frank Leonhardt | Das Statistische Bundesamt führt auch 2020 den Mikrozensus durch
Bearbeitet von Stefanie Dürr
 |  aktualisiert: 24.01.2020 02:10 Uhr

Auch im Jahr 2020 wird in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet bei einem Prozent der Bevölkerung wieder der Mikrozensus durchgeführt. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik in Fürth werden für diese amtliche Haushaltsbefragung im Laufe des Jahres rund 60.000 Haushalte in Bayern von geschulten Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage befragt.

Der Mikrozensus ist eine gesetzlich angeordnete Haushaltsbefragung, für die seit 1957 jährlich ein Prozent der Bevölkerung zu Themen wie Familie, Lebenspartnerschaft, Lebenssituation, Beruf und Ausbildung befragt werden. Der Mikrozensus 2020 enthält zusätzlich Fragen zum Pendlerverhalten der berufstätigen Bevölkerung.

Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle Bürger von großer Bedeutung. So bestimmen die erhobenen Daten etwa mit darüber, wie viel Geld Deutschland aus den Struktur- und Investitionsfonds der Europäischen Union erhält.

Viele ehrenamtliche Interviewer

Die Befragungen werden in vielen Fällen als persönliche Interviews durchgeführt. Dafür engagieren sich in Bayern zahlreiche ehrenamtlich tätige Interviewer im Auftrag des Bayerischen Landesamts für Statistik. Haushalte, die kein persönliches Interview wünschen, haben die Möglichkeit, ihre Angaben im telefonischen Interview, schriftlich per Post oder ab 2020 erstmalig auch online abzugeben.

Ziel des Mikrozensus ist es, für Wirtschaft, Politik, Wissenschaft, Medien und die Öffentlichkeit ein zuverlässiges Bild der Lebensverhältnisse aller Gruppen der Gesellschaft zu zeichnen. Datenschutz und Geheimhaltung seien, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die Interviewer sind laut Landesamt zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie kündigen ihre Besuche zuvor schriftlich an und legitimieren sich mit einem Ausweis des Landesamts.

 
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