Mutmaßliche Unregelmäßigkeiten bei der Wahl eines Direktkandidaten für die Landtagswahl sorgen in der AfD weiter für Ärger: Im Stimmkreis 604, der den Landkreis Haßberge und weite Teile von Rhön-Grabfeld umfasst, soll mit dem 21-jährigen Daniel Halemba ein Würzburger AfD-Funktionär und Mitglied der rechtsextremen Jungen Alternative (JA) antreten. Vor allem die stellvertretende Vorsitzende des zuständigen AfD-Kreisverbands Unterfranken-Nord, Freia Lippold-Eggen, äußerte jedoch den Vorwurf, dass einige Personen, die bei der Wahl des Burschenschaftlers teilgenommen hatten, nicht stimmberechtigt gewesen seien. Bezirkschef Richard Graupner bestreitet das.
Doch auch an Graupner selbst gibt es Kritik. Hintergrund ist unter anderem, dass ein Bürge eine Unterschrift verweigerte: Er sollte nach der ersten Wahlversammlung im November eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass die Kandidatenkür gesetzeskonform abgelaufen war. Die Wahl Halembas musste daher im März wiederholt werden. Lippold-Eggen behauptete, Graupner habe den Bürgen in der Zwischenzeit dazu gedrängt, doch noch die Erklärung an Eides statt zu unterschreiben. Der Landtagsabgeordnete aus Schweinfurt erklärte dagegen, er habe keinen Druck auf den Mann ausgeübt.
Gibt es eine Pflicht, eine eidesstattliche Erklärung abzugeben?
Nach der Berichterstattung über die Vorgänge wurde der Redaktion ein Schreiben von Graupners Anwalt an die betroffene Person zugespielt. Darin schreibt der Anwalt, selbst AfD-Mitglied, dass der Bürge "dazu verpflichtet" sei, "diese Unterschriften zu leisten". Falls er das nicht tue, müsse "die Aufstellungsversammlung zwingend wiederholt werden", für den daraus "resultierenden Schaden" würde er sich haftbar machen. Im Raum stünden "nicht unerhebliche Kosten", darüber hinaus habe der Bürge für den Fall der "pflichtwidrigen Weigerung der Unterschriftenleistungen" die Anwaltskosten im mittleren dreistelligen Bereich zu tragen.
Gibt es tatsächlich eine Verpflichtung, eine eidesstattliche Erklärung abzugeben - entgegen der eigenen Überzeugung? Kyrill-Alexander Schwarz, Professor für Öffentliches Recht an der Uni Würzburg, widerspricht. Eine solche Erklärung müsse aufgrund der eigenen Wahrnehmung erfolgen, die Abgabe einer falschen Versicherung an Eides statt sei zudem strafbewehrt. Unter keinen Umständen dürfe eine eidesstattliche Erklärung unter Druck zustande kommen.
AfD-Bezirkschef Graupner: Keinen Druck auf Bürgen ausgeübt
Druck hat es laut Graupner nicht gegeben: Man habe dem Betreffenden lediglich die Rechtslage erklärt, so der AfD-Chef auf Anfrage der Redaktion. Weiter wolle er die Angelegenheit nicht kommentieren, die Wahlversammlung sei schließlich inzwischen wiederholt worden.
Wie die Staatsanwaltschaft Schweinfurt der Redaktion bestätigte, ging in diesem Zusammenhang zweimal eine Anzeige gegen Graupner ein, unter anderem wegen versuchter Nötigung. Ermittlungen seien jedoch nicht aufgenommen worden, "weil die Staatsanwaltschaft diese Rechtsauffassung nicht teilt", hieß es.
Damit kehrt jedoch keine Ruhe ein. So gibt es nun Bestrebungen, den Kreisverband Unterfranken-Nord neu zu gründen, bestätigt Graupner Informationen der Redaktion. Die treibenden Kräfte, so heißt es aus Parteikreisen, entstammten der Jungen Alternative. Ziel sei es, die bisherige Spitze des Kreisverbandes um Lippold-Eggen abzulösen.
Kreisverband Unterfranken-Nord: Mitte Mai soll über Neugründung diskutiert werden
Die Jugendorganisation der AfD wurde erst in dieser Woche vom Verfassungsschutz als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft und darf nun mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden. Ob der Kreisverband Unterfranken-Nord tatsächlich neu gegründet wird, entscheidet sich frühestens Mitte Mai. Dann soll es eine erste Mitgliederversammlung zu der Frage geben.
Weiter so!
Die kriegen trotzdem wieder 15 %.
Ich kapier´s nicht.
Gebe Ihnen leider nicht Recht.
Die Mutter der Dummen ist immer Schwanger!