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Schweinfurt
Veranstaltung falsch abgerechnet: Was passierte im Theater Schweinfurt 2018?
Vor dem Amtsgericht Schweinfurt wurde die Leiterin einer Konzertagentur wegen versuchten Betrugs verurteilt. Was der Fall mit dem Skandal um das Theater 2020 zu tun hat.
Der Skandal um den früheren Theaterleiter aus den Jahren 2020 und 2021 hatte nun ein Nachspiel vor dem Amtsgericht Schweinfurt.
Foto: Anand Anders | Der Skandal um den früheren Theaterleiter aus den Jahren 2020 und 2021 hatte nun ein Nachspiel vor dem Amtsgericht Schweinfurt.
Oliver Schikora
 |  aktualisiert: 08.02.2024 17:58 Uhr

Im Herbst 2018 wollte ein Schweinfurter Verein sein Jubiläum mit einer großen Benefiz-Veranstaltung im Theater krönen. Die Vorfreude war groß, die Enttäuschung nach dem Event ebenso: Der Kartenverkauf für die Matinee war mäßig. Dennoch kam der Verein mit einem blauen Auge davon, ihm wurde ein vierstelliger Gewinn ausgezahlt.

Das große Aber kam drei Jahre später im Zuge des Skandals um den früheren Theaterleiter der Stadt, dem im Frühjahr 2021 gekündigt wurde und der im Spätsommer 2021 einen Strafbefehl über zehn Monate Haft auf Bewährung und eine niedrige vierstellige Geldstrafe wegen 51 Fällen der Untreue akzeptierte.

Im Zuge der kriminalpolizeilichen Ermittlungen spielte damals die erwähnte Veranstaltung und vor allem deren Abrechnung eine Rolle. Die war nämlich falsch, wie die Staatsanwaltschaft feststellte. Wären alle angefallenen Kosten korrekt in Rechnung gestellt worden, hätte der Verein einen Verlust in vierstelliger Höhe gemacht. Der frühere Theaterleiter lebt und arbeitet nicht mehr in Schweinfurt, die Abrechnung war nun aber erneut Thema eines Prozesses vor dem Amtsgericht.

Vor Gericht stand die 46 Jahre alte Geschäftsführerin einer Kulturagentur aus dem norddeutschen Raum. Sie wurde wegen versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 130 Euro verurteilt, weil es der Richter als erwiesen ansah, dass eine E-Mail im Jahr 2021, die die Angeklagte an den Theaterleiter schickte, dazu diente, die nachweislich falsche Veranstaltungs-Abrechnung zu rechtfertigen und eine Führungskraft in der Schweinfurter Verwaltung über die wahren Hintergründe zu täuschen. Die Angeklagte hatte sich im Prozess nicht zu den Vorwürfen geäußert. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt.

Eine Verrechnung von Auftritten verschiedener Ensembles gab es nicht

Im Zuge der Ermittlungen zu den Vorwürfen gegen den früheren Theaterleiter war die nun Angeklagte von der Kripo 2020 als Zeugin vernommen worden. Bezüglich der Veranstaltung, bei der sie das auftretende Ensemble vermittelt hatte, hatte sie damals erklärt, es habe keine Verrechnungen mit anderen von ihr vermittelten Auftritten im Theater gegeben, wie es der Kripobeamte im Zeugenstand erklärte. Monate später dann aber die Mail, aus der man aus Sicht von Oberstaatsanwalt Dr. Reinhold Emmert den Schluss ziehen musste, es habe eine solche Verrechnung gegeben. 

Als Zeuge war der frühere Theaterleiter ebenfalls geladen. In seiner Aussage erklärte er, es sei sein Ziel mit der Abrechnung gewesen, "alle zufrieden zu stellen". Durch die Verrechnung mit einer anderen Veranstaltung, die gleichwohl Jahre später stattgefunden hatte, sei die Abrechnung aus seiner Sicht "rechnerisch" richtig gewesen. Widersprüche in der Zeugenaussage und Erinnerungslücken veranlassten Oberstaatsanwalt Emmert immer wieder, den Zeugen zu ermahnen, vor allem wenn es um die genauen Abläufe die Abrechnung der Veranstaltung betreffend ging.

Oberstaatsanwalt fordert Geldstrafe, Verteidiger Freispruch

"Die Angeklagte musste wissen, dass die Mail weitergeleitet und jemand anderem etwas vorgegaukelt wird", hatte der Oberstaatsanwalt in seinem Plädoyer erklärt und eine Geldstrafe gefordert. Dieser Argumentation folgte auch das Gericht. Die Verteidigung hingegen forderte Freispruch, da sie keine Täuschungsabsicht sah und den Vorwurf als "extrem weit hergeholt".

Für den betroffenen Verein hat sich das Thema mittlerweile erledigt, war aber dennoch mit Aufregung verbunden. Ursprünglich war die mittlere vierstellige Summe nämlich nach Informationen dieser Redaktion durch die Stadtverwaltung vom Verein zurückgefordert worden. Dieser war aber gar nicht der Veranstalter, weil der frühere Theaterleiter im Vorfeld angeboten hatte, diese Benefizveranstaltung inklusive Buchung des Ensembles für den Verein zu übernehmen. Das Geld wurde von ihm zurückgefordert und ist nach Auskunft der Stadtverwaltung auch beglichen.

 
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