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Schweinfurt
Urteil im Fall "Cannabis-Plantage": Fünf Jahre und drei Monate Haft für den Hofeigentümer
Das Urteil gegen den Mann, der Spielschulden abbauen wollte, indem er Cannabis-Anbau zulässt, ist gefallen. Was noch zu ermitteln ist und wie es für ihn weitergeht. 
Fünf Jahre und drei Monate Haft und die Anordnung zur Unterbringung in einer Therapieeinrichtung, so lautet das Urteil gegen den 44-jährigen Eigentümer (links) des ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesens, das 2021 für mehrere Cannabis-Ernten genutzt wurde. Vertreten wurde er durch Rechtsanwalt Tomislav Duzel aus Konstanz und Rechtsanwältin Kerstin Rieger.
Foto: Anand Anders | Fünf Jahre und drei Monate Haft und die Anordnung zur Unterbringung in einer Therapieeinrichtung, so lautet das Urteil gegen den 44-jährigen Eigentümer (links) des ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesens, das 2021 ...
Helmut Glauch
Helmut Glauch
 |  aktualisiert: 08.02.2024 16:47 Uhr

Fünf Jahre und drei Monate Haft, so lautete am Ende das Urteil gegen den 44-Jährigen, der vor der 4. Großen Strafkammer am Landgericht Schweinfurt eingeräumt hatte, maßgeblich am Umbau seines frisch erworbenen ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesens in eine Cannabis-Plantage mitgewirkt zu haben.

Mit dem Urteil verbunden ist die Anordnung, den Mann, der selbst Alkohol, Cannabis und Kokain in erheblichem Umfang konsumiert und zum Glücksspiel neigt, in einer Therapieeinrichtung unterzubringen. Die behördliche Einziehung des Dreiseithofs in dem kleinen Ort in der Rhön wurde ebenfalls angeordnet. 

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Beschuldigte sich des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig gemacht hat. Dass das Strafmaß mit fünf Jahren und drei Monaten sich dennoch im unteren Bereich des Möglichen bewegt, ist auch der Tatsache geschuldet, dass der Beschuldigte ein frühzeitiges und vollumfängliches Geständnis abgelegt hat. Der Mann, von Beruf Elektriker, sei nie direkt in den Drogenanbau involviert gewesen, habe nicht einmal einen Schlüssel zur Plantage gehabt, sondern sei eher "Mädchen für alles", der Mann fürs organisatorische Umfeld und die Elektrik der Cannabis-Plantage gewesen, so der Vorsitzende Richter Jürgen Boll.      

Die Einlassungen des Angeklagten, durch bei Sportwetten entstandene Spielschulden in die Abhängigkeit der serbischen Hinterleute geraten zu sein, seien nachvollziehbar. Nur deshalb habe der nicht einschlägig vorbestrafte Beschuldigte sich darauf eingelassen, den Dreiseithof im Landkreis Rhön-Grabfeld im Auftrag und mit dem Geld der Hinterleute zu kaufen und vor allem im elektrotechnischen Bereich maßgeblich daran mitzuwirken, die alte Scheune in eine Cannabis-Plantage umzubauen.

Weitere Ermittlungen gegen die Hinterleute der Bande in Serbien 

Das Geständnis des Beschuldigten, die Offenlegung der Strukturen der Cannabis-Plantage und die Nennung der Namen der Leute, die als Drahtzieher dahinterstehen, ermöglichen weitere Ermittlungen gegen die Köpfe einer international agierenden serbischen Bande mit mafiösen Strukturen, die mindestens eine weitere solche Cannabis-Plantage in Belgien betrieben haben soll.

Es ist also nicht ganz ausgeschlossen, dass eines Tages die tatsächlich maßgeblichen Männer hinter dem  Cannabis-Anbau in Schweinfurt vor Gericht stehen. Dadurch habe der Beschuldigte sich in erheblichem Maße selbst gefährdet. Das Urteil der Kammer, fünf Jahre und drei Monate, liegt drei Monate über dem, was Verteidiger Tomislav Duzel gefordert hatte. Er hatte auch zu Bedenken gegeben, dass sich sein Mandant durch sein umfangreiches Geständnis den weiteren Lebensweg verbaut habe und nicht in seine Heimat zurück könne.  

Gericht erkennt untergeordnete Rolle der Gattin des Angeklagten

Sechs Monate Haft, ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung. So lautet das Urteil gegen die mitangeklagte 43-jährige Ehefrau des Beklagten. Sie sei durch ihren Mann, der Schulden gemacht und diese durch ein hochriskantes und kriminelles Manöver aus der Welt schaffen wollte, in die Sache hineingezogen worden. "Meine Mandantin ist aus Angst und Furcht und nicht aus Profitgier zur Handlangerin geworden", hatte schon in seinem Plädoyer ihr Anwalt Tomislav Cosic betont. Auch wenn ihr Beitrag untergeordnet war, ist dies Beihilfe zum Drogenhandel, weshalb sie zusätzlich zur Bewährungsstrafe 1000 Euro an die Staatskasse zahlen muss.   

Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer dem 44-Jährigen einen erheblichen Anteil daran attestiert, dass die Pflanzenzucht laufen konnte, und sieben Jahre Haft gefordert. Für die mitangeklagte Ehefrau sah auch er keine Hinweise auf eine Bandenmitgliedschaft und forderte wegen Beihilfe zum Drogenhandel 18 Monate Haft, die auf drei Jahre zur Bewährung auszusetzen sei.

Die Rechtsanwälte nahmen für ihre Mandanten das Urteil an, verzichteten auf Rechtsmittel. Die Staatsanwaltschaft behielt sich vor, Rechtsmittel einzulegen. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.

 
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