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Schweinfurt
Untreue-Prozess gegen Führungskraft in der Schweinfurter Verwaltung: So hat das Gericht entschieden
Im Sommer 2022 erschütterte ein weiterer Skandal um eine Führungskraft die Stadtverwaltung Schweinfurt. Jetzt war Oberbürgermeister Sebastian Remelé als Zeuge vor Gericht.
Blick vom Rückert-Denkmal auf das Schweinfurter Rathaus. Im Prozess wegen Untreue gegen eine Führungskraft der Verwaltung wurde das Verfahren gegen Geldauflage nun eingestellt.
Foto: Anand Anders | Blick vom Rückert-Denkmal auf das Schweinfurter Rathaus. Im Prozess wegen Untreue gegen eine Führungskraft der Verwaltung wurde das Verfahren gegen Geldauflage nun eingestellt.
Oliver Schikora
 |  aktualisiert: 08.02.2024 17:58 Uhr

Die Führungskraft einer Verwaltung der Größe Schweinfurts wegen Untreue vor Gericht - das allein ist schon ungewöhnlich. Wenn dann ein Oberbürgermeister im Zeugenstand erscheinen muss und sich ein minutenlanges Rededuell mit dem Verteidiger liefert, ist es noch ungewöhnlicher. Und es ist ein Vorgang, den es so in Schweinfurt noch nie gab.

Oberbürgermeister Sebastian Remelé (CSU) liefert sich vor Gericht dieses Rededuell mit Anwalt Michael Schulze an diesem Mittwoch. Angeklagt: eine Person aus der Verwaltung, der der Leitende Oberstaatsanwalt Reinhold Emmert Untreue in fünf Fällen vorwarf. Es geht um insgesamt 787 Euro, unter anderem Tankbelege, die im Zuge der Geschäftsführertätigkeit für eine städtische GmbH mit der Firmenkreditkarte bezahlt worden waren. Die Staatsanwaltschaft hatte einen Strafbefehl  beantragt, der Angeklagte Einspruch dagegen erhoben. 

Kein Schuldspruch, sondern Einstellung des Verfahrens

Nach zweistündiger Verhandlung kommt der Richter zum Schluss: "Dass etwas nicht korrekt lief, ist für mich mit Händen zu greifen." Dennoch beendet er das Verfahren nicht mit einem Schuldspruch, sondern mit einer Einstellung nach Paragraph 153 a der Strafprozessordnung. Möglich ist dies, wenn Vergehen und Schuld nicht allzu schwer wiegen und die Auflagen in der gesetzten Frist erfüllt werden. Grundsätzlich ist der Fall damit abgeschlossen, es gilt weiter die Unschuldsvermutung.

Als Auflage muss der Angeklagte binnen sechs Monaten 5000 Euro an die Palliativstation des Krankenhauses St. Josef zahlen und auf Antrag des Staatsanwaltes die noch anhängige Kündigungsschutzklage zurückziehen. Dem stimmt er noch im Gerichtssaal zu.

Führungskraft nach wie vor in der Schweinfurter Stadtverwaltung tätig

Die Führungskraft war im Juli 2022 von ihren Aufgaben in der städtischen GmbH mit sofortiger Wirkung entbunden worden. Der OB hatte dies in einer nicht-öffentlichen Sitzung dem Stadtrat vorgeschlagen, dieser stimmte zu. Nach wie vor aber arbeitet die beschuldigte Person in der Verwaltung. Nach Informationen der Redaktion gibt es keine Hinweise auf Verfehlungen im Zuge ihrer Tätigkeit dort.

Schweinfurts Oberbürgermeister Sebastian Remelé sagte am Mittwoch im Prozess wegen Untreue gegen eine Führungskraft der Verwaltung aus (Archivbild).
Foto: Anand Anders | Schweinfurts Oberbürgermeister Sebastian Remelé sagte am Mittwoch im Prozess wegen Untreue gegen eine Führungskraft der Verwaltung aus (Archivbild).

In Schweinfurt hatte der Fall gleichwohl im Sommer für erneutes Aufsehen gesorgt. Am 18. Juli 2022, so erklärt Remelé jetzt im Zeugenstand, sei er von Seiten eines Verantwortlichen in der fraglichen GmbH über die Vorwürfe informiert worden. 

Bereits im Jahr 2021 hatte es Vorwürfe gegen andere Führungskräfte der Schweinfurter Verwaltung in einem völlig anders gelagerten Fall gegeben. Eine Person wurde später per Strafbefehl wegen 51 Fällen wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung und einer niedrigen vierstelligen Geldstrafe verurteilt. Das Verfahren gegen die zweite Führungskraft wurde nach Paragraph 153 a gegen Geldauflage eingestellt.

Befragung des Oberbürgermeisters durch den Anwalt löst Kritik aus

Der Auftritt jetzt vor Gericht war für den Oberbürgermeister kein angenehmer. Vom Anwalt des Angeklagten wurden Remelé viele kritische Fragen zu den Geschehnissen im Juli 2022 gestellt. Die Stimmung zwischen beiden war frostig. Und die Art der Befragung führte zu weiteren Wortduellen zwischen Oberstaatsanwalt Emmert und Anwalt Schulze.

Die Frage, ob der OB als Aufsichtsratsvorsitzender der betreffenden städtischen GmbH schon Monate vorher von den Vorwürfen hätte wissen müssen, steht bei der Verhandlung im Raum. Nachdem Remelé nach eigener Aussage  im Juli 2022 von den Vorwürfen erfahren hatte, ließ er sich die dazugehörigen Unterlagen kommen und sie von einem Strafrechtler im Auftrag der Stadt prüfen. Am 25. Juli 2022 stellte der OB Anzeige wegen des Verdachts der Untreue. 

Der Angeklagte selbst macht zur Sache keine Einlassungen. Eine damalige Mitarbeiterin der betroffenen GmbH, die vom zweiten Gesellschafter (neben der Stadt selbst) entsandt worden war, betont im Zeugenstand, man habe den Angeklagten mehrfach um die entsprechenden Belege gebeten, diese aber nicht bekommen.

Tankrechnungen und Bargeldabhebung in Italien - aber keine Reisekostenabrechnung gemacht

Neben Tankrechnungen aus Deutschland ging es auch um eine Bargeldabhebung in Italien. Insbesondere der Steuerberater der GmbH habe mehrfach gewarnt, im schlimmsten Fall könne aus seiner Sicht ein Verlust der Gemeinnützigkeit drohen. Das sei auch schriftlich klar kommuniziert worden, so die Zeugin.

Der Angeklagte hätte sich als Geschäftsführer der GmbH zwar nicht für Dienstreisen rechtfertigen müssen. Er hätte sie aber wie andere auch mit dem dafür vorliegenden Reisekostenformular abrechnen müssen, betont die Zeugin: "Für uns war es klar, dass das Geld wieder zurückgezahlt werden muss, weil die Ausgaben aus unserer Sicht nicht GmbH-relevant waren."

Die in Frage stehenden Summen sind zurückgezahlt worden. Die betroffene GmbH ist derzeit in Liquidation.

In einer früheren Version des Textes hieß es, ursprünglich sei eine Strafe von 130 Tagessätzen im Strafbefehl gefordert worden. Außerdem sei bis auf 44 Euro die in Frage stehende Summe zurück gezahlt worden. Auch habe der Anwalt dem OB vorgeworfen, bereits im Winter 2022 in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender Kenntnis von den Vorwürfen gehabt zu haben. Diese Passagen wurden aufgrund eines Hinweises des Rechtsanwalts der angeklagten Person verändert.

 
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  • christopher
    Nur die Spitze des Eisberges. Wer über den Sumpf berichtet, der wird verklagt. Armes Schweinfurt
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  • Einfach nur peinlich für usnere Stadt und unseren OB. Er wird wohl seiner Führungsverantwortung nie gerecht. Wann zieht er endlich die Konsequenten?
    Peinlich für uns Schweinfurter!
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  • ra.kellermann@gmx.de
    @GoethePuschkin: Strafrechtliche Relevanz ja. Durch Erfüllung der Auflagen bei Einstellung nach § 153a StPO wird das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung beseitigt, wie es so schön heißt.
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  • christopher
    Eine Einstellung hier ist ein absoluter Witz. Andere werden da ohne lang zu zögern verurteilt! man muss nur wichtig genug sein, dann kommt man mit einem Klapps auf die Finger davon. Eine Krähe hakt der anderen kein Auge aus. Wehe aber ein Flüchtling klaut beim Lidl einen Käse, dann wird ein Aufstand darum gemacht. Es ist ein Filz, der hier in Schweinfurt in Verwaltung, Gerichten etc. praktiziert wird. Da verliert man jedes Vertrauen in den Rechtsstaat vor Ort! Ich hab es verloren
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  • robert.erhard@gmx.de
    Der Kommentar ist unterirdisch und nur polemisch!
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  • christopher
    Er ist leider wahr
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  • manfred-englert@hotmail.de
    christopher: Sie polemisieren hier und gebrauchen den Ausdruck "Filz".
    Erklären Sie sich dochmal genauer! Es ist nur eines hier aufgezeigt: Frechheit siegt! Ich kann nur hoffen, daß in diesem Fall noch Rechtsmittel zulässig sind.
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  • christopher
    Wer soll denn das einlegen? Die Staatsanwaltschaft hat der Einstellung doch zugestimmt…
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  • christopher
    Ich werde schon noch auspacken über das, was ich weiß. Noch ist aber nicht die richtige Zeit dafür. Und dieses Forum hier ist viel zu klein und unbedeutend dafür
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  • r.hellmann@web.de
    Lieber CR, ich zitiere mal die 6. Stophe des mittelalterlichen Dies Irae in der versgebundenen Übersetzung:
    Sitzt der Richter dann zu richten,
    Wird sich das Verborgne lichten;
    Nichts kann vor der Strafe flüchten.
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  • RupNeu@t-online.de
    Aus der Berichterstattung werde ich aus dem Sachverhalt nicht schlau.
    Wenn strafrechtlich relevant, warum Einstellung des Verfahrens?
    Wenn nicht, warum überhaupt ein Verfahren?
    Vorwürfe der Verteidigung an OB dementsprechend auch unklar.
    Und insbesondere:
    "Die betroffene GmbH ist derzeit in Liquidation."
    Welche ist das denn?
    Es muss doch eine städtische sein.
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  • Reinshagen153@t-online.de
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  • t.horling
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  • Reinshagen153@t-online.de
    @GoethePuschkin: Es könnte die Landesgartenschau Schweinfurt 2026 GmbH gewesen sein. Dort war OB Remelé Aufsichtsratsvorsitzender und Baureferent Ralf Brettin Geschäftsführer.

    Frage an die Redaktion: stimmt das?

    Hoffentlich löscht die Redaktion diesen Kommentar nicht wieder, da er nur um Aufklärung bittet - wird nun auch das unterbunden? Das ist nicht mehr meine Heimatstadt
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