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Bergrheinfeld
Teilgenehmigung für Tennet-Konverterbau in Bergrheinfeld: Entscheidung liegt bei Regierung von Unterfranken
2023 will Tennet mit den vorbereitenden Maßnahmen für den Bau eines Konverters für die geplante Suedlink-Trasse beginnen. Was das heißt und was Kritiker befürchten.
Zusätzlich zu dem bereits vorhandenen Umspannwerk in Bergrheinfeld will Netzbetreiber Tennet einen Konverter bauen, der den im Suedlink ankommenden Gleichstrom in Wechselstrom umwandeln soll.
Foto: Anand Anders | Zusätzlich zu dem bereits vorhandenen Umspannwerk in Bergrheinfeld will Netzbetreiber Tennet einen Konverter bauen, der den im Suedlink ankommenden Gleichstrom in Wechselstrom umwandeln soll.
Lisa Marie Waschbusch
 |  aktualisiert: 23.02.2024 22:50 Uhr

Jetzt liegt es an der Regierung von Unterfranken, wie es mit dem für die Suedlink-Stromtrasse geplanten Bau einer Konverterstation in Bergrheinfeld weitergeht. Bis Ende Oktober hatte die Öffentlichkeit Zeit, Einwände gegen das Vorhaben bei der Behörde einzubringen. In einem mehrstündigen Erörterungstermin im Landratsamt Schweinfurt wurden diese Stellungnahmen nun diskutiert – mit der Öffentlichkeit sowie Vertreterinnen und Vertretern von der Regierung von Unterfranken und dem Netzbetreiber Tennet.

Gegnerinnen und Gegner sowie deren juristische Unterstützung äußerten einige Einwände. Die Bürgerinitiative Bergrheinfeld etwa holte sich im Vorfeld juristische Unterstützung von der Würzburger Kanzlei Baumann, die auch einen Grundstücksbesitzer in dem Verfahren vertritt.

Tennet will eine erste Teilgenehmigung

Tennet will 2023 mit den Vorbereitungen für den Bau der Stromumwandlungsanlage in Bergrheinfeld beginnen. Dazu zählen etwa archäologische Untersuchungen, Geländemodellierungen oder das Anlegen der Zufahrt zum Konverter. Um mit den Maßnahmen starten zu können, beantragte die Firma die Erteilung einer Teilgenehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Die Regierung von Unterfranken als Genehmigungsbehörde muss darüber entscheiden, ob die Teilgenehmigung erteilt wird oder nicht.

Diese braucht Tennet nach eigenen Angaben, um "bestimmte Maßnahmen vorab durchzuführen, damit wir zeitlich nicht zu sehr nach hinten verrutschen", erläuterte Markus Appel, der die Firma juristisch vertritt. Das finale Anlagenlayout für den Konverter liege noch nicht vor, weshalb man noch keine Vollgenehmigung beantragen könne.

Gegner bemängeln, dass es keine konkreten Pläne gibt

Jurist Wolfgang Baumann sieht darin ein Problem. "Sie machen einen Antrag auf Teilgenehmigung auf Verdacht hin, ohne zu wissen, wie der Konverter final aussehen soll." Ohnehin stelle sich die Frage, ob hier überhaupt ein immissionsschutzrechtliches Verfahren gewählt werden könne und somit die Regierung von Unterfranken überhaupt zuständig sei. Es gehe hier um einen Konverter und nicht um eine Umspannanlage, wie sie in der vierten Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV), auf die sich Tennet bezieht, benannt wird.

"Der Hauptzweck eines Konverters ist die Umwandlung von Gleichstrom zu Wechselstrom und umgekehrt", sagte Anwalt Eric Weiser-Saulin von der Kanzlei Baumann. Daher komme für den Konverter entweder ein Antrag auf Baugenehmigung beim Landratsamt Schweinfurt infrage oder man müsse den Konverterbau in das Planfeststellungsverfahren zur Stromtrasse Suedlink integrieren.

Seit Jahren protestieren Stromtrassengegner gegen die Pläne.
Foto: Nicolas Armer, dpa | Seit Jahren protestieren Stromtrassengegner gegen die Pläne.

Tennet wiederum ist der Ansicht, "dass ein Konverter durchaus unter den Begriff der Elektroumspannanlagen fällt", erläuterte Appel. In dem geplanten Konverter finde sowohl die Umrichtung von Gleichstrom auf Wechselstrom und umgedreht statt, als auch eine Umspannung. 

Anwälte der Bürgerinitiative halten umweltfachliche Stellungnahme für unzureichend

Doch nicht nur dazu gab es Einwände, es ging auch um das Thema Naturschutz. Jurist Baumann monierte, dass es im Voraus keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gegeben habe. "Der Sinn und Zweck der UVP ist es, die Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt möglichst frühzeitig zu ermitteln, zu bewerten und zu beschreiben", sagte Weiser-Saulin. Die von Tennet durchgeführte umweltfachliche Stellungnahme halte man für unzureichend.  

Auch in Bezug auf das Vorkommen von Feldhamstern und Vögeln. Zur Wahrung der ökologischen Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Tiere soll es vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) geben. Diese habe es aber bisher noch nicht gegeben, hieß es aus der höheren Naturschutzbehörde der Regierung von Unterfranken dazu.

Gutachterin Carola Rein von der Würzburger Firma Fabion berichtete, dass sie die Flächen, auf denen der Konverter stehen soll, mehrmals besucht habe und einen Hamsterbau vorgefunden habe. Es habe das ganze Jahr über "einen für Hamster gut geeigneten Zustand" auf dem Konverterfeld gegeben. Anwesende Landwirte sahen das anders: Es sei kaum Getreide auf den Flächen vorhanden gewesen, sodass der Feldhamster verhungert sei. 

Weiter wurde auch diskutiert, inwieweit der Konverterbau den Jagdbetrieb beeinträchtige. In einer kurzen Stellungnahme der Unteren Jagdbehörde des Landratsamtes Schweinfurt hieß es dazu, dass der Lebensraum für Wild durch den Konverterbau zwar verloren gehe, "aber die Eigenständigkeit des Jagdbogens 3 ist aktuell noch nicht in Gefahr". Auch wasserwirtschaftlich wurde der Bereich, auf dem die Konverterstation entstehen soll, untersucht. "Weder das Gewässer, noch das Grundwasser sehen wir in irgendeiner Weise negativ beeinträchtigt", lautete das Ergebnis des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen.

 
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