18 Spieltage stehen bei den Fränkischen Passionsspielen Sömmersdorf im Kalender. Vom 23. Juni bis 18. August soll an jedem Wochenende samstags und sonntags eine Aufführung stattfinden, zusätzlich noch am Feiertag Mariä Himmelfahrt, Donnerstag, 15. August. Der Vorverkauf der insgesamt 35.000 Tickets ist in vollem Gange. Im Hintergrund aber schwelt ein Rechtsstreit um die Anzahl der Spieltage und das Drumherum nach den Aufführungen.
Anwohnerinnen und Anwohner haben beim Verwaltungsgericht (VG) Würzburg Klage gegen den Genehmigungsbescheid der Gemeinde für die Durchführung der Passion 2024 eingereicht. In der Klage geht es vor allem um zwei Dinge: die Anzahl der Spieltage und das Catering im Anschluss an die Aufführungen, das die Gemeinde bis nach Mitternacht genehmigt hat.
Die Klägerseite fordert: kein Catering und nur 16 statt 18 Spieltage, so wie es in der Baugenehmigung für die Freilichtbühne aus dem Jahr 2012 die Sonderregelung für seltene Ereignisse vorsieht. "Davon rücken wir nicht ab", sagt Klaus Markert, Sprecher der klagenden Anwohnerschaft.
Die zuständige 9. Kammer hat über die Klage noch nicht entschieden, den Beteiligten nun aber ihre "vorläufige Meinung" zu den Erfolgsaussichten der Klage mitgeteilt. Bei einem nicht öffentlichen Erörterungstermin mit beiden Parteien sei die Sach- und Rechtslage erörtert worden, informiert der Pressesprecher des Verwaltungsgerichts, Florian Kreiselmeier, auf Nachfrage dieser Redaktion. Die Beteiligten hätten jetzt Gelegenheit, zu den aufgeworfenen Fragen schriftlich Stellung zu beziehen. Ob dann noch eine öffentliche mündliche Verhandlung stattfinden wird oder die Beteiligten hierauf verzichten, sei nach derzeitigem Sachstand offen.
Beide Seiten zeigen sich nach nicht öffentlichem Erörterungstermin optimistisch
Beide Seiten bewahren Stillschweigen, welche "vorläufige Meinung" das Gericht geäußert hat. Beide Seiten sind aber gleichermaßen optimistisch. "Stand heute gehe ich von 18 Aufführungen aus", sagt Bürgermeisterin Simone Seufert als Vertreterin der Beklagtenseite. Sie verweist auf "30 Verbesserungsmaßnahmen", die im diesjährigen Passionsjahr bereits zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner durchgeführt würden. Eine davon zum Beispiel der schallschluckende Molton-Vorhang, der nun auch während der Proben aufgehängt werde. Außerdem sei die Passion ein herausragendes Ereignis für die ganze Region. Sie ist deshalb guter Dinge, dass die Spiele wie geplant durchgeführt werden können.
Doch auch die Klägerseite zeigt sich zuversichtlich: "Wir halten an unserer Forderung fest: keine Erweiterung des Genehmigungsbescheids", so Klaus Markert. Die Gründe dafür habe man dem Gericht beim Erörterungstermin sehr deutlich gemacht.
Die Klage der Anwohnerschaft hat im Übrigen keine aufschiebende Wirkung. Das heißt, der Veranstalter, der Passionsspielverein, kann trotz der anhängigen Klage von der gemeindlichen Genehmigung Gebrauch machen. Für die Kläger bestehe aber grundsätzlich die Möglichkeit, sich im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Veranstaltung zu wenden und eine kurzfristige gerichtliche Entscheidung herbeizuführen, informiert das Verwaltungsgericht. Hiervon hätten die Kläger bislang aber abgesehen.
Landratsamt prüft noch die Bauunterlagen
Parallel läuft noch ein weiteres juristisches Verfahren: Bereits 2022 hatten die Anwohnerinnen und Anwohner Klage beim Verwaltungsgericht Würzburg wegen "unzumutbarer Lärmbelästigung" erhoben. Diese Klage richtete sich gegen das Landratsamt Schweinfurt, das den Betrieb der an ihrem Wohngebiet angrenzenden Spielstätte genehmigt hat. Das Verfahren war ausgesetzt worden, um außergerichtlich nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen, was nicht gelang. Der Passionsspielverein hatte daraufhin beim Landratsamt ein neues Betriebs- und Nutzungskonzept für das Passionsspielgelände eingereicht, über das die Behörde nun zu entscheiden hat. Wird es genehmigt, hat sich die Klage möglicherweise erledigt.
Die ursprünglich für Mitte April angekündigte Entscheidung des Landratsamtes Schweinfurt lässt aber nach wie vor auf sich warten. "Die Prüfung der eingereichten Bauantragsunterlagen des Bauherrn dauert noch an. Es waren weitere Ergänzungen, bei denen ein qualifizierter Gutachter einbezogen werden musste, notwendig. Diese Unterlagen stehen noch aus", teilt der Pressesprecher des Landratsamtes, Andreas Lösch, auf Nachfrage dieser Redaktion mit.
Die aktuell stattfindenden Proben für die Passionsspiele 2024 auf der Freilichtbühne würden von dem noch offenen Klageverfahren aber nicht tangiert, heißt es weiter. Laut Landratsamt gelten hier die bestandskräftigen Bescheide aus dem Jahr 2012 und 2015, die durch den Maßnahmenkatalog aus dem Jahr 2021 und die dort festgelegten Immissionsschutzrichtwerte konkretisiert worden seien. Für die Passionsspieljahre im Allgemeinen sei geplant, eine Teilbaugenehmigung zu erlassen.
Da hat wohl einer der Klägerprotagonisten zu viel geschöppelt :-)
Dann nochmal was zum Catering. Die Passion endete bisher Samstags immer gegen O Uhr. Denke es ist doch dann ok, das die Spieler danach noch etwas essen und trinken, und sich mit den Besuchern austauschen konnten.
Und übrigens Herr Krug, wird an anderen Bühnen auch etwas zum Essen und Trinken verkauft....glab das Kommerz etwas anderes ist... aber sie können ja gern vorbeikommen, die Passion schauen und sich selbst von allem überzeugen....
geschrieben von Christoph Selzam
Ihnen geht es dabei in keinster Weise um den Ort, den Zusammenhalt, das Thema oder auch nur ansatzweise um das Passionsspiel, sondern rein um eine komplette Zerstörung.
Mit dieser Haltung kann einem jeder Semesterdörfer nur L leid tun, wenn solche verstörende Ansichten vorherrschen.
Das war noch nie der Fall!
Höchstens zur Pause!
Wieso werden solche Unwahrheiten verbreitet?
Und Sie können davon ausgehen, dass das dann auch so abläuft. Denn diese Passionsarena muss ja bezahlt und erhalten werden und dazu braucht man Geld bzw. Einnahmen, die auch über das Catering generiert werden sollen.
Und wenn das dann nicht reichen sollte, dann wird man versuchen, in Salamitaktik die Anzahl der Vorstellungen zu erhöhen und auch in den passionsfreien Jahren Veranstaltung dort abzuhalten. Diese Spielstätte direkt neben einem Wohngebiet zu bauen war keine besonders gute Idee. Die Nachbarn in dem angrenzenden Wohngebiet können einem wirklich Leid tun.
Die ersten beiden Passonsjahre waren 1933 und 1934.
Und dann nach dem Krieg 1957 und 1958 - dann 1961,1967 und 1068 - und seitdem im 5-Jahres-Rhythmus.
Seit wann sind die Aufführungen da im Wald? Und wann wurde da das erste Haus gebaut?
Wenn ich mich direkt neben so einer Bühne niederlasse, muss ich damit rechnen, dass sich die Aufführungsbedingungen auch mal ändern (evtl. auch mehr werden!)
Ansonsten: Schauen Sie mal ins Archiv, gerade andersherum wird ein Schuh draus: die Bespielung der Bühne auch in den Zwischenjahren war damals Bedingung für eine öffentliche Bezuschussung. Bei „nur“ alle fünf Jahre Passion hätte es die Zuschüsse für die aktuelle Überdachung gar nicht gegeben - da bei der Summe nur alle 5 Jahre Spielbetrieb die öffentliche Hand geurteilt hätte: Kosten und Nutzen stehen in keinem Verhältnis zueinander. Nur bei häufigerer Nutzung gibt es Geld!
Außerdem: die aktuelle Klage zielt gegen die Passion - nichts Anderes!
Für 18 (bisher) erlaubte Vorstellungen sind Karten verkauft - „das ist uns zu viel, wir tolerieren nur 16 Vorstellungen“ - ja und welche fallen dann weg? Was passiert mit den verkauften Tickets?
Jemanden etwas zu Essen oder zu Trinken zu verwehren, den möchte ich nicht mit Gastfreundschaft in Verbindung bringen sondern mit mangenden Anstand!
Keiner hat persönlich etwas von den Einnahmen. Der Gewinn kommt rein der Gesellschaft und Gemeinschaft im Ort zu Gute! Allen Bürgern! Kommt das zu Gute!
Warum kann man diesen Neid, Missgunst und bodenlosen Hass nicht im Sinne des Dorfes endlich begraben?
Da geht's gerade nicht mehr um die Sache!
ABER: Bei uns gibt es aus guten Grund Vorschriften und Auflagen, die einen vor übermäßiger Schallbelastung schützen. Und die sind einzuhalten, wenn etwas neu gebaut oder verändert wird, wie z.B. das Dach. Oder wenn sich die Belastung durch mehr Vorstellungen erhöht.
Diejenigen, die hier pro Passion argumentieren, wohnen vermutlich nicht neben der Spielstätte u. meinen deshalb, das wäre nicht so schlimm. Aber stellen Sie sich mal folgende Situation vor: Sie wären betroffener Nachbar u. möchten ihr Haus verkaufen. Ein Kaufinteressent steht auf der Terrasse und drüben läuft eine Vorstellung. Da kommt sicher die Frage: Wie oft findet das statt? Und wenn der Interessent nicht gehörgeschädigt ist, ist das Verkaufsgespräch dann beendet. Ihr Haus ist dann praktisch unverkäuflich (= wertlos). Wäre das für Sie so in Ordnung?