
Bei dem jetzt laut gewordenen Protest gegen die verstärkte Nutzung der Sömmersdorfer Freilichtbühnefür Kulturveranstaltungen (wir berichteten) äußerten Anwohner auch den Vorwurf, dass die Auflagen aus der Baugenehmigung beim Ausbau des Passionsspielgeländes nicht eingehalten würden. Dem Landratsamt liegt eine entsprechende Anwohnerbeschwerde vor. Wir haben nachgefragt, welche gesetzlichen Regelungen es für solche Großprojekte gibt, welche Prüfungen im Zuge des Genehmigungsverfahrens erfolgten und wie die Einhaltung der Auflagen überwacht wird.
Die Zahl der Veranstaltungen ist abhängig von ihrer Art, so die Antwort aus dem Landratsamt. So wird bei sämtlichen Veranstaltungen auf dem Passionsspiel- und dem benachbarten Sportgelände nach den Sparten Regelbetrieb, seltene Ereignisse und Traditionsveranstaltungen unterschieden. Für den Regelbetrieb gibt es zahlenmäßig keine Begrenzung, wenn die hierfür geltenden Lärmschutzgrenzwerte eingehalten werden. In einem allgemeinen Wohngebiet wie in Sömmersdorf dürfen tagsüber 55 Dezibel und nachts 40 Dezibel nicht überschritten werden.
Werden die Regel-Immissionsrichtwerte überschritten, können solche Veranstaltungen als seltene Ereignisse eingestuft werden und dürfen an maximal 18 Kalendertagen eines Jahres stattfinden. Doch auch hier gelten Lärmgrenzwerte.
Die Baugenehmigung aus dem Jahr 2012 enthält bezüglich der Anwendung dieser Sonderregelung für seltene Ereignisse eine Beschränkung auf höchstens 16 Kalendertage eines Jahres. 16 Tage deshalb, weil es bereits im benachbarten Sportheim jährlich zwei seltene Ereignisse gibt.
Unabhängig von den Regelungen der Baugenehmigung sind Traditionsveranstaltungen zulässig. Das sind seltene Veranstaltungen mit hoher Standortgebundenheit oder sozialer Adäquanz und Akzeptanz, wie Kirchweih oder eben die Passionsspiele. Die Anzahl der Tage mit solchen Traditionsveranstaltungen soll aber 18 pro Kalenderjahr nicht überschreiten. Zuständig für die Gestattung der Traditionsveranstaltungen ist die Gemeinde Euerbach.
Auf Veranlassung des Landratsamtes fand am 18. August 2018 während der Passionsspiele eine Schallpegelmessung mit Messeinrichtungen an verschiedenen Orten statt. Diese ergab, dass "die für die Passionsspiele maßgeblichen Vorgaben der Freizeitlärmrichtlinie eingehalten wurden".
Grundsätzlich ist der jeweilige Bauherr für die Einhaltung der ihm auferlegten Auflagen verantwortlich. Eine dauerhafte Überwachung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Besteht allerdings der Verdacht, dass zum Beispiel Lärmschutzauflagen nicht eingehalten werden, kann dies vom Landratsamt verfolgt werden. Weitere Messungen, die auf Kosten des Veranstalters erfolgen, werden aber nur vorgenommen, wenn es "begründbare Anhaltspunkte" für die Überschreitung der Richtwerte gibt. Im Fall Sömmersdorf wird dies aufgrund einer Nachbarbeschwerde aktuell geprüft.
In den letzten Jahren wurden für die Freilichtbühne zwei Baugenehmigungen erteilt. Die erste im April 2012. Hier wurden Sanierung, Umbau und Erweiterung des Bühnenhauses und der Vorbühne sowie die Errichtung von Multifunktionsboxen genehmigt. Gegenstand dieser Baugenehmigung war auch das vom Bauherrn vorgelegte Veranstaltungskonzept, das eine regelmäßige jährliche Nutzung der Anlage für Passionsspiele, Eigenproduktionen und Gastspiele vorsieht. Der nachfolgende Bauantrag für die neue Mehrzwecküberdachung im Jahr 2015 enthielt keine Änderung des 2012 genehmigten Veranstaltungskonzeptes.
Im Verfahren 2012 wurden die hauptbetroffenen Nachbarn beteiligt. Sie haben zugestimmt. Im Verfahren 2015 hat ein Nachbar seine Zustimmung verweigert.
Grundsätzlich ist die Unterschrift der Nachbarn für den Prüfungsumfang des Bauantrags nicht maßgeblich. Denn die Prüfung der Nachbarbelange erfolgt davon unabhängig. Allen Nachbarn ist es aber unbenommen, wie jetzt in Sömmersdorf, nachträglich Beschwerde einzureichen.
In allen Baugenehmigungsverfahren mit möglichen Immissionen für Dritte (z.B. Lärm, Geruch) wird das jeweilige Vorhaben einer immissionsschutztechnischen Prüfung unterzogen. Geprüft wird allerdings nur das geplante Vorhaben, nicht Sinn und Zweck der Baumaßnahme.
Das Landratsamt hat eine Nutzungsbeschreibung für das Passionsspiel- und Sportgelände angefordert, die alle Veranstaltungen umfasst, nicht nur die seltenen Ereignisse. Diese Auflistung wird nun auf ihre Zulässigkeit hin überprüft. Eventuell sind weitere gutachterliche Prüfungen notwendig.
Sie wohnen bestimmt in schöner, ruhiger Lage in die sie sich nach Besuch ihres Weinfestes, Sportveranstaltung zurückziehen können.
Da stört es keinen und alle haben etwas davon.
Auch die jetzt verärgerten Anwohner.
Klar ist nicht täglich was los. Aber eben genau dann, wenn Du mit der Familie ruhige Tage verbringen möchtest. Am Wochenende, bei schönem Wetter, im Freien.
Oder Du nach einer stressigen Arbeitswoche einfach mal Deine Ruhe haben willst.
In Winter, bei Sauwetter bist Du drinnen und hast die Fenster zu.
Im Sommer im Garten oder offene Fenster. Da nervts dann schon, wenn Autokolonnen an- und abfahren und die Veranstaltung den ganzen Abend lang rumtönt.
18 Veranstaltungen klingt nicht nach viel. Bezieht das mal auf die Wochenenden. Da hast Du vier Monate lang jedes Wochenende keine Ruhe.
Da wäre ich auch dagegen...
Wenn ich jetzt 18 Veranstaltungen im Jahr habe - komme ich auf SECHS Wochenenden, und nicht auf 18!
Und selbst, wenn es nur zwei Vorstellungen pro Wochenende sind, sind es NEUN Wochenenden - das wären ZWEI Monate, keine VIER!
Bitte realistisch bleiben!
Grundsätzlich wäre ja nachvollziehbar, warum sich die Anwohner beschweren. Neben den 18 oder 9 oder 6 Wochenenden -ist ja eigentlich egal- kommt ja noch die Vor- und die Nachbereitungszeit dazu. und die läuft, weil es ja Ehrenamtliche sind, halt in den Tagen davor oder danach vornehmlich in den Abendstunden ab. Auch an Veranstaltungstagen läuft der Verkehr halt dann auch nach Ende in der eigentlichen Ruhezeit, nur wird dieser Verkehr in seiner belästigenden Wirkung halt der Veranstaltung nicht mehr zugerechnet.
Jetzt aber das große Aber:
Offensichtlich wurde mit dem Bauantrag 2012 ein Konzept zur Nutzung eingereicht. Bis auf einen Anwohner haben alle, also offensichtlich auch diejenigen, die sich heute beschweren, zugestimmt. Hätte man halt damals genauer hinschauen müssen, was man unterschreibt.