
Rechtssicherheit will der Verein Fränkische Passionsspiele Sömmersdorf für die Nutzung seiner Freilichtbühne erreichen. Nachbarn klagen wegen der Lärmbelastung durch die an ihrem Wohngebiet angrenzenden Spielstätte. Deshalb erstellte der Verein jetzt ein detailliertes Betriebs- und Nutzungskonzept, das als Änderungsantrag zur bestehenden Baugenehmigung von 2012 dem Gemeinderat Euerbach vorgelegt wurde.
An die 30 Zuschauer, fast ausschließlich aus Sömmersdorf, verfolgten im Sitzungssaal des Rathauses das Geschehen. Kein klassischer Bauantrag liege hier vor, sagte Bürgermeisterin Simone Seufert eingangs zur Erläuterung. Hintergrund sei die aktuelle Situation mit den Klagen einzelner Anwohner, die eine große Belastung für den Verein seien.
Bekanntermaßen richtet sich eine Klage gegen den Genehmigungsbescheid der Gemeinde für die Passionsspiele 2024, eine andere, die ältere Klage, gegen die Baugenehmigung der Bühne durch das Landratsamt Schweinfurt von 2012. Dazu hatte es auf Vorschlag des Verwaltungsgerichts ein Mediationsverfahren gegeben, das ergebnislos nach acht Monaten von der Klägerseite abgebrochen worden war. Weshalb nun eine Gerichtsentscheidung ansteht.
Der Verein wolle mit dem Tekturantrag – dem Nachtrag zum genehmigten Bauplan – jetzt genau regeln, was rechtlich erlaubt sei, sagte Bürgermeisterin Seufert. Was beispielsweise ein Regelbetrieb ist, was ein sogenanntes "seltenes Ereignis" ist oder wie und wann Proben möglich sind. Als Beispiel nannte sie die Passionsspiele, die ein seltenes Ereignis darstellen, während ein Gottesdienst auf der Bühne als Regelbetrieb gilt.
Berücksichtigt würden in dem Betriebs- und Nutzungskonzept auch Vorbelastungen, wie Veranstaltungen der Feuerwehr, auf dem Sportplatz und in der Robert-Seemann-Halle. Ziel des Vereins sei es, sich rechtssicher aufzustellen und Regeln zum Schutz der Nachbarschaft zu erhalten.
90 Prozent der Nachbarn stimmten zu
Die Rechtsgrundlage für die Freilichtbühne soll mit dem Antrag geändert werden, erläuterte Seufert. Denn zur Zeit der Bauantragsstellung für die Bühne 2012 galt für diese das Bundesimmissionsschutzgesetz, jetzt aber muss die Freizeitlärmrichtlinie angewandt werden. Für die Halle gilt weiterhin das Bundesimmissionsschutzgesetz. Wenn aber Halle und Bühne zusammen genutzt werden, greift die Freizeitlärmrichtlinie. "Es ist sehr komplex", sagte die Bürgermeisterin.
Dem Änderungsantrag wurden laut Seufert zahlreiche Unterlagen beigefügt. Sie nannte verschiedene Emissionsgutachten, aber auch Verpflichtungserklärungen des Passionsspielvereins und des Sportvereins, alle Termine abzustimmen und keine parallelen Veranstaltungen abzuhalten. Die Gemeinde werde dies überwachen. Auch ein Parkraumkonzept wurde beigefügt.
Die Nachbarbeteiligung an dem Änderungsantrag sei nicht nur auf die direkten Anwohner beschränkt worden, sondern freiwillig auf die erste, zweite und dritte Wohnreihe rund um das Passionsspielgelände ausgedehnt worden, so Seufert. Von den 67 beteiligten Eigentümern hätten nahezu 90 Prozent zugestimmt. Was den großen Rückhalt für das Anliegen des Vereins zeige, so Bürgermeisterin Seufert.
Keine Rock- und Popveranstaltungen auf der Bühne
Das vorliegende Betriebs- und Nutzungskonzept beinhalte nun diejenigen Veranstaltungen, die auf der Bühne erlaubt und möglich seien: etwa Veranstaltungen des Passionsspielvereins wie Theater inklusive Proben, Sprach-, Kirchen- oder Wahlveranstaltungen. Ausdrücklich ausgenommen seien Rock- und Popkonzerte. In der Robert-Seemann-Halle dürften zum Beispiel Kirchweih- oder Faschingsveranstaltungen ablaufen.
Man müsse aber das Betriebs- und Nutzungskonzept genau unterscheiden von einem Veranstaltungskonzept, sagte Seufert. Letzteres regelt anschließend, was tatsächlich stattfindet.
Der Änderungsantrag werde samt der beigefügten Unterlagen zur Prüfung ans Landratsamt weitergeleitet, das den Inhalt und Umfang des Betriebs- und Nutzungskonzepts festlegen werde, betonte die Bürgermeisterin. Ohne Diskussion stimmte der Gemeinderat einmütig dem Änderungsantrag zu.