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Schweinfurt
Schweinfurter Urteil gegen "Go&Change"-Guru weiter nicht rechtskräftig: Kai K. will jetzt auf freien Fuß kommen
Die Revision gegen das Urteil im Vergewaltigungsprozess läuft. Auch gegen den Beschluss, dass er in einer Entziehungsanstalt bleiben muss, legte Kai K. Beschwerde ein.
Die umstrittene Gemeinschaft 'Go&Change' bewohnt ein ehemaliges Kloster in Lülsfeld im Landkreis Schweinfurt. Ihr Kopf Kai K. ist nach dem Vergewaltigungsprozess weiter in einer Entziehungsanstalt. 
Foto: René Ruprecht | Die umstrittene Gemeinschaft "Go&Change" bewohnt ein ehemaliges Kloster in Lülsfeld im Landkreis Schweinfurt. Ihr Kopf Kai K. ist nach dem Vergewaltigungsprozess weiter in einer Entziehungsanstalt. 
Benjamin Stahl
 |  aktualisiert: 16.04.2025 02:41 Uhr

Seit seiner Festnahme im Mai 2023 ist Kai K., der Kopf der in Lülsfeld (Lkr. Schweinfurt) ansässigen Gemeinschaft "Go&Change", nicht in Freiheit. Das Landgericht Schweinfurt hat ihn wegen Vergewaltigung, eines sexuellen Übergriffs und Körperverletzungen im November 2024 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Außerdem ordnete das Gericht an, dass der heute 43-Jährige weiter in einer Entziehungsanstalt untergebracht bleibt. Jetzt will Kai K. wieder auf freien Fuß kommen.

Gegen den fortdauernden Unterbringungsbeschluss habe K. Beschwerde eingelegt, teilte ein Sprecher des Landgerichts Schweinfurt mit. Über die Beschwerde entscheidet nun das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg. Ein entsprechendes Verfahren sei anhängig, so ein OLG-Sprecher. Ausgang: offen.

Bislang sieht es so als, als könnte der "Go&Change"-Guru, bei dem ein Gutachter eine drogeninduzierte Psychose und eine Substanz-Konsum-Störung, eine Form der Drogensucht, diagnostiziert hatte, im Oktober 2025 freikommen. Dann hätte er zwei Jahre in Entziehungsanstalten verbracht - so lange dauern dort im Schnitt die Behandlungen. Sind dann noch Haftstrafen zu verbüßen, werden sie im Regelfall zur Bewährung ausgesetzt.

Bundesgerichtshof muss über Revision entscheiden

Gleichzeitig ist das Schweinfurter Urteil gegen Kai K. von November noch immer nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hatte Revision eingelegt. Hier dürfte eine Entscheidung noch Monate auf sich warten lassen: Revisionen gehen erst an die zuständige Staatsanwaltschaft, dann an den Generalbundesanwalt und schließlich an den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Bislang liegt dort die Revision noch nicht vor, so ein BGH-Sprecher auf Anfrage.

 
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