Am 24. Oktober fallen in Schweinfurt gleich zwei Ereignisse zusammen. Neben der bereits geplanten "Street Food Meile" hat der Stadtrat nun beschlossen, den verkaufsoffenen Sonntag am selben Tag zu genehmigen. Die Werbegemeinschaft "Schweinfurt erleben" hatte vergangene Woche einen entsprechenden Antrag gestellt, der nun auf breite Zustimmung stieß. Laut dem Antrag soll der verkaufsoffene Sonntag in diesem Herbst – abweichend von den bisherigen, zuletzt immer am zweiten Sonntag im Oktober – am 24. Oktober zwischen 13 und 18 Uhr stattfinden. An dem wird auch die "5. Street Food Meile" in der Bauerngasse, am Zeughaus sowie auf dem Zeughausplatz veranstaltet.
Laut Werbegemeinschaft lockt die regional bedeutsame "Street Food Meile" "beträchtliche Besucherströme" nach Schweinfurt. Dies mache den Termin auch für den verkaufsoffenen Sonntag attraktiv. Die "Street Food Meile" findet seit 2016 regelmäßig statt, die rund 25 Food Trucks, also Wagen mit Lebens- und Genussmitteln, zogen bislang tausende Besucher in Schweinfurt an. Laut Antrag wäre eine Öffnung der Einzelhandelsgeschäfte an diesem Tag erforderlich, um die zu erwartenden Besucherströme versorgen zu können.
Gesundheitsamt äußert keine Bedenken, aber appelliert
Außerdem hätten sich viele Unternehmen – insbesondere aus den Branchen Textil und Bekleidung, Schuhe und Buchhandel – noch nicht vom coronabedingten Lockdown erholt. Daher gelte es aktiv gegenzusteuern, um die Schließungen von Filialen und den Verlust von Arbeitsplätzen im Einzelhandel zu verhindern. Der verkaufsoffene Sonntag in Verbindung mit der "Street Food Meile" könne eine geeignete Maßnahme sein.
Schweinfurts Ordnungsreferent Jan von Lackum äußerte sich in der jüngsten Stadtratssitzung zu dem Antrag der Werbegemeinschaft und bezeichnete die "Street Food Meile" als Anlass für das beschleunigte Verfahren, dass die Genehmigung im Stadtrat nun kurzfristig ermöglichte. Bei der Prüfung des Antrages habe man auch das Gesundheitsamt beteiligt, welches jedoch keine Bedenken geäußert habe. "Es empfiehlt jedoch das Tragen von Masken und befürwortet den Verkauf von alkoholischen Getränken nicht", so von Lackum.
Verkaufsoffener Sonntag "nicht" im gesamten Stadtgebiet
Für den 24. Oktober hatte die Werbegemeinschaft eine Ladenöffnung im gesamten Stadtgebiet beantragt. "Das Versorgungsbedürfnis der Besucher der 'Street Food Meil' erfordert eine Öffnung der Ladengeschäfte nach Einschätzung der Verwaltung im Innenstadtbereich Schweinfurt, nicht jedoch –wie beantragt – im gesamten Stadtgebiet", erklärte dazu von Lackum. Es sei nicht ersichtlich, inwiefern Läden etwa im Hafengebiet der Versorgung der Lebensmittel-Veranstaltung dienen könnten.
Demnach hätte die "Street Food Meile" hinsichtlich der Größe, Besucherzahl und Attraktivität eine Ausstrahlungswirkung, die sich nach Ansicht der Stadtverwaltung auf die unmittelbare Innenstadt mit Schrammstraße und Gunnar-Wester-Straße ausdehne. Nicht jedoch darüber hinaus. Der "Geltungsbereich der Ladenschlussverordnung" sei also auf den Bereich der Innenstadt zu beschränken.
Ist das Festival hinsichtlich der Corona-Pandemie überhaupt zulässig?
Stellt sich noch die Frage, ob eine Veranstaltung wie die "Street Food Meile" unter derzeitigen Pandemie-Bedingungen überhaupt zulässig ist. Die Stadtverwaltung unterzog das Event nach eigener Aussage einer "infektionsschutzrechtlichen Würdigung". Demnach sei die Veranstaltung nach der aktuell geltenden Bayerischen Infektionsschutzverordnung zulässig und vertretbar. Zwar komme es zu einem Spannungsfeld zwischen Infektionsschutz, Ladenschluss und den Interessen der Kommunen. Allerdings seien laut bayerischem Staatsministerium derzeit lediglich Volksfeste und öffentliche Festivitäten untersagt.
Dies treffe jedoch bei der "Street Food Meile" nicht zu. Hierbei handele es sich um eine Verkaufsveranstaltung von Lebens- und Genussmittelprodukten durch Markthändler, Gastronomen und Selbsterzeuger. Laut Stadtverwaltung erfülle die "Street Food Meile" also die rechtlichen Voraussetzungen, um als Anlass für einen verkaufsoffenen Sonntag in den jeweils betroffenen Stadtteilen zu dienen.
Letztlich befürworte die Stadtverwaltung den Antrag der Werbegemeinschaft. Es bestehe ein grundsätzliches Interesse an einer belebten Innenstadt "mit florierenden, gewerbesteuerzahlenden Geschäften". Der Stadtrat stimmte dem Antrag einstimmig zu.