
Radfahren in Schweinfurt soll sicherer und attraktiver werden. Dafür setzt die Stadt Schweinfurt jetzt eine weitere Baumaßnahme ihres 2020 beschlossenen Radverkehrskonzepts um. Nach Vorbild der im vergangenen Jahr eröffneten Fahrradstraße in der Gustav-Heusinger-Straße, am Hauptbahnhof, soll in den kommenden Wochen Schweinfurts zweite Fahrradstraße entstehen. Was entlang der Strecke bald gilt und was Anwohnende und Verkehrsteilnehmende wissen müssen.
Wo verläuft die neue Fahrradstraße?
Die Fahrradstraße beginnt an der Einmündung Schelmsrasen in die Niederwerrner Straße, verläuft dann entlang des Schelmsrasen über den Theodor-Fischer-Platz und endet an der Kreuzung Franz-Schubert-Straße. Auf Höhe der Kreuzung Nikolaus-Hofmann-Straße wird die Fahrradstraße zunächst jedoch noch unterbrochen. "Hier wird sie erst mit Entsiegelung des Schelmsrasen durchgängig", heißt es seitens der Stadt Schweinfurt.
Weshalb wird die Fahrradstraße errichtet?
Die neue Fahrradstraße ist Teil der von der Stadt Schweinfurt geplanten I-Campus-Route. Diese soll über den Spitalseeplatz, Schelmsrasen, Theodor-Fischer-Platz und die Carl-Gustav-Carus-Allee führen und die Innenstadt mit der neuen Ledward-Kaserne und dem Campus der FHWS verbinden. Geplant sei, die Route anschließend bis zum künftigen Klimaquartier am Kessler-Field fortzuführen, teilt die Stadt mit. Gerade in Nebenstraßen wie dem Schelmsrasen und dem Theodor-Fischer-Platz habe sich die Fahrradstraße angeboten, da der Bau eines Radwegs als Alternative nicht möglich sei.
Was ist eigentlich eine Fahrradstraße?
Fahrradstraßen sollen den Radverkehr priorisieren und auf Strecken, auf denen viel Radverkehr vorhanden ist oder gebündelt werden soll, die Verkehrsteilnahme sicherer und attraktiver gestalten. Gekennzeichnet sind Fahrradstraßen mit einem quadratischen weißen Schild bzw. einer Fahrbahnmarkierung, in deren Mitte ein Fahrrad in einem blauen Kreis und darunter die Aufschrift "Fahrradstraße" zu sehen sind. Das Ende der Fahrradstraße wird durch ein ähnliches durchgestrichenes Schild in Schwarz-Weiß signalisiert.

Was ändert sich im Schelmsrasen und welche Regeln gelten jetzt?
Grundsätzlich dürfen nur Rad- und E-Scooter-Fahrende eine Fahrradstraße befahren. Zusätzliche Schilder können jedoch Kfz-Verkehr zulassen. Davon wird auch in Schweinfurt Gebrauch gemacht. Laut Stadt soll Kfz-Verkehr weiterhin überall dort uneingeschränkt möglich sein, wo Linienbusse verkehren. Das betrifft die Strecke von der Einmündung Niederwerrner Straße bis zur Einmündung Mozartstraße. Nach der Einmündung ist für den Rest der Strecke lediglich Anliegerverkehr zulässig. Markiert wird dies durch ein "Anlieger frei"-Schild oberhalb der Einmündung Mozartstraße.
Des Weiteren gilt in Fahrradstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, wobei Verkehrsteilnehmende ihre Geschwindigkeit an die der Radelnden anpassen müssen. Da in Tempo-30-Zonen grundsätzlich "rechts vor links" gilt, die Schweinfurter Fahrradstraße jedoch Vorrang haben soll, wird sie aus der Zone herausgelöst. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h bleibt dennoch erhalten, alle Nebenstraßen werden mit einem Stoppschild und einer Haltelinie untergeordnet. Auf Höhe der Nikolaus-Hofmann-Straße bleiben die derzeitigen Regelungen zunächst noch erhalten, an der Mozart-Straße hingegen erhält die Fahrradstraße Vorfahrt.

Im Gegensatz zum normalen Straßenverkehr ist es Radfahrenden in Fahrradstraßen ausdrücklich erlaubt, die Fahrbahn nebeneinander zu befahren. Andere Fahrzeuge dürfen sie zwar überholen, allerdings nur, wenn der gesetzliche Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.
Was passiert mit den Parkplätzen im Schelmsrasen und am Theodor-Fischer-Platz?
Entlang der Fahrradstraße soll die Parksituation neu geordnet und teilweise halbseitig auf die breiten Gehwege gelegt werden, gibt die Stadt auf Nachfrage bekannt. Hierfür werden neue Markierungen angebracht, die zudem einen Sicherheitsabstand zwischen parkenden Autos und Fahrbahn schaffen sollen. Grundsätzlich wolle man die Parkplätze jedoch erhalten.

Welche Vorteile hat die Fahrradstraße für Schweinfurter Radfahrende?
Fahrradstraßen sollen Radfahrende im Straßenverkehr priorisieren und ihre Verkehrsteilnahme sicherer gestalten. "Sie dürfen uneingeschränkt nebeneinander fahren, was das Fahren zu zweit oder in der Gruppe attraktiver macht. Durch das Haltegebot an den einmündenden Nebenstraßen wird die Sicherheit des Radverkehrs erhöht", heißt es seitens der Stadt. Durch die geänderten Vorfahrtsregeln kommen sie zudem schneller und bequemer voran.
Wie geht es mit den Maßnahmen in Schweinfurt jetzt weiter?
Ziel des Radverkehrskonzepts ist es nach Angaben der Stadt, die I-Campus-Route zwischen Innenstadt und Campus für Radfahrende attraktiver zu gestalten. Hierfür müssen auch die übrigen Streckenabschnitte und Straßenquerungen entlang der Route aufgewertet werden, was mit "erheblichen baulichen und finanziellen Aufwendungen verbunden" sei, heißt es aus dem Rathaus. Offen bleiben somit zunächst unter anderem die zukünftigen Regelungen an der Kreuzung Nikolaus-Hofmann-Straße sowie die besonders heikle Querung der B303. Es sei aber nicht geplant, die gesamte I-Campus-Route in eine Fahrradstraße umzuwandeln.