Zweieinviertel Jahre nach dem Einsturz eines Teils der neuen Schraudenbachbrücke südlich des Autobahnkreuzes Schweinfurt/Werneck, bei dem ein Arbeiter zu Tode kam und 14 zum Teil schwer verletzt wurden, sind die Ermittlungen abgeschlossen. Ergebnis: Die Staatsanwaltschaft klagt den für die Berechnungen der Statik zuständigen Techniker sowie zwei weitere Ingenieure, denen die Prüfung der Statik oblag, wegen fahrlässiger Tötung sowie fahrlässiger Körperverletzung in 14 Fällen an.
Das teilen die Staatsanwaltschaft Schweinfurt und das Polizeipräsidium Würzburg am Dienstagnachmittag in einer gemeinsamen Erklärung mit.
Versagen einer Gerüststütze
Wie berichtet, ist am 15. Juni 2016 im Zuge der Erneuerung der Talbrücke Schraudenbach nahe des Autobahnkreuzes Werneck bei Betonierungsarbeiten das Traggerüst zusammengebrochen. 13 Bauarbeiter wurden mit in die Tiefe gerissen. Ein Bauarbeiter fand dabei den Tod. „Insgesamt 14 Personen wurden zum Teil lebensgefährlich verletzt“, so Polizei und Staatsanwaltschaft in ihrer Mitteilung.
Laut dem von der Staatsanwaltschaft Schweinfurt eingeholten Gutachten sei als Einsturzursache des Traggerüstes während des Betonierens im Bauabschnitt 3 ein „Stabilitätsversagen einer Gerüststütze, eines sogenannten Joches“, anzusehen. Verbindungselemente waren demnach unterdimensioniert, wodurch die Joche instabil wurde und es zum Einsturz kam. Statik und Ausführungsplanung hätten hinsichtlich bestimmter Verbindungen nicht übereingestimmt.
Mangelnde Sorgfalt bei Statik-Berechnung
Verantwortung dafür tragen nach dem Ergebnis des Gutachtens zur Überzeugung der Staatsanwaltschaft der für die Berechnungen der Statik zuständige Techniker sowie zwei weitere Ingenieure, denen die Prüfung der Statik oblag. Gegen diese drei Personen hat die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Schweinfurt nun Anklage erhoben. Ihnen „liegt zur Last, durch mangelnde Sorgfalt bei der Erstellung beziehungsweise Prüfung der statischen Berechnungen den Einsturz des Traggerüstes verursacht zu haben“. Daraus resultiert der Vorwurf der fahrlässigen Tötung sowie in 14 Fällen der fahrlässigen Körperverletzung.
Die Große Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt muss nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.