Über ein Jahr nach dem teilweisen Einsturz der A7-Schraudenbach-Brücke nahe Zeuzleben steht die Unglücksursache fest. Wie die Staatsanwaltschaft Schweinfurt und die Polizei in einer gemeinsamen Presseerklärung vom Donnerstag mitteilen, hat eine zu schwache Stütze eines Gerüsts an der im Bau befindlichen Brücke zu dem Unglück mit einem Toten geführt.
Ein Gutachten, das nun vorliegt, spreche von einem „Stabilitätsversagen einer Gerüststütze“. Elemente, die die Konstruktion zusammenhalten sollten, waren demnach „unterdimensioniert“, heißt es in dem Bericht der Ermittler an die Presse. Diese Verbindungselemente seien entweder zu schwach gewesen, oder es wurden zu wenige davon eingesetzt, konkretisiert die zuständige Leitende Oberstaatsanwältin Ursula Haderlein auf Nachfrage.
Ungeeignete Konstruktion
Es hätten sich Hinweise darauf ergeben, „dass Statik und Ausführungsplanung hinsichtlich bestimmter Verbindungen“ nicht übereinstimmten, heißt es in dem Bericht weiter. „Die ungeeignete Konstruktion dieser Verbindungen ist nach den Ausführungen des Gutachtens als primäre Einsturzursache anzusehen.“
„Wer genau jetzt die Verantwortung dafür trägt – der, der konstruiert, der ausgeführt oder der geprüft hat“, müsse noch untersucht werden, so Haderlein. Daher wird nun weiter ermittelt: gegen die für die Berechnung der Statik und für die Erstellung der Planungszeichnungen Verantwortlichen sowie gegen den eingebundenen Prüfingenieur. Bei Durchsuchungen in Firmen und bei verantwortlichen Personen wurden weitere Unterlagen sichergestellt. Insgesamt wird gegen drei Beschuldigte wegen fahrlässiger Tötung sowie fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Wann mit dem Abschluss der Ermittlungen zu rechnen ist, ist noch unklar.
Bauunternehmen will derzeit keine Konsequenzen ziehen
Wie die von der Autobahndirektion Nordbayern mit dem 14,4 Millionen Euro teuren Brückenbau beauftragte Firma Max Bögl auf Anfrage mitteilt, sei ein „Nachunternehmer“ mit dem Gerüstbau beauftragt gewesen. Da Max Bögl das Gutachten – wie auch der Autobahndirektion – nicht vorliege, ziehe man aktuell keine Konsequenzen. Der Bauleiter des Projekts behalte seine Funktion, so ein Sprecher. Nach dem Unglück hatte das Unternehmen den Sicherheitsstandard an der Baustelle erhöht.
Bei Betonierarbeiten war es im Juni 2016 zu einem Zusammenbruch des Traggerüsts gekommen. Teile der im Bau befindlichen Talbrücke südlich des Autobahnkreuzes Schweinfurt/Werneck stürzten daraufhin ebenfalls ein. 13 Bauarbeiter wurden bis zu 26 Meter in die Tiefe gerissen. Ein 38-jähriger Kroate, ein Familienvater, überlebte den Sturz nicht. Insgesamt wurden 14 Personen verletzt, vier davon lebensgefährlich und sechs schwer.
Das Unglück erinnerte an einen ähnlichen Fall aus dem Jahr 2012. Bei Betonarbeiten an einer Brücke in der Slowakei war damals die Schalung eingestürzt. Vier Arbeiter kamen ums Leben. Die Arbeiten hatte eine Tochterfirma des Konzerns Max Bögl ausgeführt. Die Firma sprach von einem ähnlichen Bauverfahren wie in Schraudenbach.