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WERNECK
Schraudenbach-Brücke: Einsturzursache steht fest
A7-Brücke stürzt ein       -  Bei Zeuzleben im Landkreis Schweinfurt ist am Nachmittag ein Teil der Schraudenbachbrücke eingestürzt. Die Polizei berichtet in ersten Meldungen von mehreren Toten und Verletzen.
Foto: Heribert Fuchs | Bei Zeuzleben im Landkreis Schweinfurt ist am Nachmittag ein Teil der Schraudenbachbrücke eingestürzt. Die Polizei berichtet in ersten Meldungen von mehreren Toten und Verletzen.
Benjamin Stahl
 |  aktualisiert: 22.06.2022 09:32 Uhr

Über ein Jahr nach dem teilweisen Einsturz der A7-Schraudenbach-Brücke nahe Zeuzleben steht die Unglücksursache fest. Wie die Staatsanwaltschaft Schweinfurt und die Polizei in einer gemeinsamen Presseerklärung vom Donnerstag mitteilen, hat eine zu schwache Stütze eines Gerüsts an der im Bau befindlichen Brücke zu dem Unglück mit einem Toten geführt.

Ein Gutachten, das nun vorliegt, spreche von einem „Stabilitätsversagen einer Gerüststütze“. Elemente, die die Konstruktion zusammenhalten sollten, waren demnach „unterdimensioniert“, heißt es in dem Bericht der Ermittler an die Presse. Diese Verbindungselemente seien entweder zu schwach gewesen, oder es wurden zu wenige davon eingesetzt, konkretisiert die zuständige Leitende Oberstaatsanwältin Ursula Haderlein auf Nachfrage.

Ungeeignete Konstruktion

Es hätten sich Hinweise darauf ergeben, „dass Statik und Ausführungsplanung hinsichtlich bestimmter Verbindungen“ nicht übereinstimmten, heißt es in dem Bericht weiter. „Die ungeeignete Konstruktion dieser Verbindungen ist nach den Ausführungen des Gutachtens als primäre Einsturzursache anzusehen.“

Fotoserie

„Wer genau jetzt die Verantwortung dafür trägt – der, der konstruiert, der ausgeführt oder der geprüft hat“, müsse noch untersucht werden, so Haderlein. Daher wird nun weiter ermittelt: gegen die für die Berechnung der Statik und für die Erstellung der Planungszeichnungen Verantwortlichen sowie gegen den eingebundenen Prüfingenieur. Bei Durchsuchungen in Firmen und bei verantwortlichen Personen wurden weitere Unterlagen sichergestellt. Insgesamt wird gegen drei Beschuldigte wegen fahrlässiger Tötung sowie fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Wann mit dem Abschluss der Ermittlungen zu rechnen ist, ist noch unklar.

Bauunternehmen will derzeit keine Konsequenzen ziehen

Wie die von der Autobahndirektion Nordbayern mit dem 14,4 Millionen Euro teuren Brückenbau beauftragte Firma Max Bögl auf Anfrage mitteilt, sei ein „Nachunternehmer“ mit dem Gerüstbau beauftragt gewesen. Da Max Bögl das Gutachten – wie auch der Autobahndirektion – nicht vorliege, ziehe man aktuell keine Konsequenzen. Der Bauleiter des Projekts behalte seine Funktion, so ein Sprecher. Nach dem Unglück hatte das Unternehmen den Sicherheitsstandard an der Baustelle erhöht.

Bei Betonierarbeiten war es im Juni 2016 zu einem Zusammenbruch des Traggerüsts gekommen. Teile der im Bau befindlichen Talbrücke südlich des Autobahnkreuzes Schweinfurt/Werneck stürzten daraufhin ebenfalls ein. 13 Bauarbeiter wurden bis zu 26 Meter in die Tiefe gerissen. Ein 38-jähriger Kroate, ein Familienvater, überlebte den Sturz nicht. Insgesamt wurden 14 Personen verletzt, vier davon lebensgefährlich und sechs schwer.

Das Unglück erinnerte an einen ähnlichen Fall aus dem Jahr 2012. Bei Betonarbeiten an einer Brücke in der Slowakei war damals die Schalung eingestürzt. Vier Arbeiter kamen ums Leben. Die Arbeiten hatte eine Tochterfirma des Konzerns Max Bögl ausgeführt. Die Firma sprach von einem ähnlichen Bauverfahren wie in Schraudenbach.

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  • uwe.luz@t-online.de
    An der Vermutung von "eisbaer61" ist was dran. Im Jahr 2002 hat der Bausenat des Bundesgerichtshofs in einem Fehlurteil die Auffassung vertreten, der Bauunternehmer habe Traggerüste ohne weiteres in seine Beton- bzw. Schalungspositionen einzukalkulieren, auch wenn sie in der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers nicht ausdrücklich verlangt werden. Traditionell vertreten seither viele staatliche und kommunale Auftraggeber – obwohl der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zwischenzeitlich korrigiert hat – die Auffassung, Traggerüste müssten nicht gesondert ausgeschrieben und vergütet werden. Ob diese Problematik beim hier fraglichen Unfall eine Rolle gespielt hat, kann selbstverständlich nicht beurteilt werden. Welch wichtige Funktion Traggerüste allerdings am Bau vielfach spielen, wurde und wird von der Rechtsprechung verkannt. Hoffentlich trägt der Unfall bei allem Leid und Schaden dazu bei, dass sich diese gerichtliche Betrachtungsweise den Erfordernissen anpasst.
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  • eisbaer61
    Oder es wurden zu wenige von den Verbindungselementen eingesetzt. Spielt denn bei solch wichtigen Bauten auch Geld eine Rolle, "wer am Billigsten" ist?
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