An diesem Freitag, 16. August, wird der Prozess gegen den Kopf der Gemeinschaft "Go&Change" vor dem Landgericht Schweinfurt fortgesetzt. Es ist der inzwischen 26. Verhandlungstag - und erneut dürfte weitgehend hinter verschlossenen Türen verhandelt werden.
Der Angeklagte Kai K. hat zwar schon an drei Prozesstagen unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt. Noch habe er seine sogenannte Einlassung aber nicht beendet, bestätigt ein Gerichtssprecher auf Nachfrage. Auch habe sich der 42-Jährige noch nicht "zu den Tatvorwürfen im eigentlichen Sinn geäußert".
Angeklagte wollte über traumatische sexuelle Erfahrungen sprechen
Die Staatsanwaltschaft wirft Kai K. vor, eine Frau im Mai 2023 mehrfach vergewaltigt, geschlagen und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben. Monatelang hat sich der 42-Jährige in dem seit Februar laufenden Prozess nicht geäußert. Erst Anfang Juli brach er sein Schweigen, allerdings beantragten seine Anwälte dafür, die Öffentlichkeit auszuschließen.
Dem gab das Gericht statt: Der Angeklagte werde auch auf traumatische sexuelle Erfahrungen in seiner Kindheit eingehen, erklärte die Vorsitzende Richterin Claudia Guba. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte des Mannes überwiege hier gegenüber dem öffentlichen Interesse.
Psychiatrischer Gutachter soll noch einmal gehört werden
Das hat Auswirkungen auf den weiteren Prozessverlauf. So soll der psychiatrische Sachverständige eine ergänzende Stellungnahme zu seinem bereits vorgetragenen Gutachten abgeben, wenn K. seine Einlassung beendet hat. Bislang hält der Experte den Angeklagten für teilweise schuldfähig.
Die weitere Gutachtenerstattung erfolgt zwar grundsätzlich öffentlich. Die Verteidigung könnte aber auch hier einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit stellen, "über den die Kammer dann zu entscheiden hätte", erklärt der Sprecher des Landgerichts.
Auch Plädoyers finden hinter verschlossenen Türen statt
Sicher ist, dass die Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden werden. Der Grund: Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass darin auch Bezug auf die nicht öffentliche Aussage von Kai K. genommen wird.
Die Urteilsverkündung wäre zwar wieder öffentlich. Die Urteilsbegründung könnte aber erneut hinter verschlossenen Türen erfolgen.
Darüber hinaus steht nicht mehr viel für die Verhandlung an. Lediglich ein Antrag der Verteidigung, Tonaufnahmen von einem Handy abzuspielen, ist laut Gericht noch offen. Unklar bleibt, ob die Verteidigung - wie so oft in diesem Verfahren - noch für weitere Überraschungen sorgt.
Insgesamt hat das Landgericht nach diesem Freitag noch drei weitere Verhandlungstage bis Mitte September terminiert. Demnach könnte ein Urteil am 29. Verhandlungstag fallen.