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Schweinfurt
Noch kein Urteil: Wird der Prozess um die getötete Cornelia Hümpfer am Landgericht Schweinfurt erneut verlängert?
Die Verhandlung gegen den angeklagten früheren US-Soldaten Tommy M. hätte im Februar zu Ende gehen sollen. Doch der Prozess in Schweinfurt dauert weiter an. Worum es geht.
Seit Anfang Januar läuft der Prozess um den gewaltsamen Tod von Cornelia Hümpfer am Landgericht Schweinfurt. Jetzt könnte es noch einmal weitere Verhandlungstermine geben.
Foto: Thomas Obermeier | Seit Anfang Januar läuft der Prozess um den gewaltsamen Tod von Cornelia Hümpfer am Landgericht Schweinfurt. Jetzt könnte es noch einmal weitere Verhandlungstermine geben.
Désirée Schneider
 und  Oliver Schikora
 |  aktualisiert: 29.03.2025 02:33 Uhr

Es sind unter anderem Unklarheiten bei der Ladung und Vernehmung mehrerer Zeuginnen und Zeugen sowie weitere Beweisanträge, die das geplante Ende des Prozesses zum Fall der getöteten Cornelia Hümpfer am Landgericht Schweinfurt erneut infrage stellen. Ursprünglich hätte das Urteil gegen den angeklagten ehemaligen US-Soldaten Tommy M. am 18. Februar fallen sollen. Der heute 71-Jährige wird beschuldigt, im April 1978 die damals 18-jährige Cornelia Hümpfer, mit der er eine Affäre gehabt haben soll, mit mehreren Messerstichen getötet zu haben.

Doch schon weit vor dem geplanten Urteilstermin hatte die 1. Große Strafkammer mit den Verfahrensbeteiligten sechs weitere Termine abgesprochen – bis zum 10. April. Jetzt scheint auch dieses Datum für die geplante Urteilsverkündung fraglich. Wie an diesem Montag, dem neunten Verhandlungstag, deutlich wurde, gibt es offenbar nach wie vor Probleme mit der Vernehmung mehrerer Zeuginnen und Zeugen.

Demnach fehlt noch immer eine Rückmeldung, ob die aktuelle Ehefrau von Tommy M. inzwischen in den USA vernommen werden konnte. Aus gesundheitlichen Gründen hatte sie nicht zur Vernehmung nach Deutschland reisen können. Weiterhin unklar ist dem Gericht zufolge auch, ob der Schwager des Angeklagten vor Gericht aussagen wird. Einen Termin Ende März am Landgericht Schweinfurt hatte er schriftlich abgesagt. Die Ladung sei zu kurzfristig, zudem könne er ohnehin kaum Angaben zur Sache machen.

Mögliche Entlastungszeugin aus früherem Gastrobetrieb bislang unauffindbar

Schwierig gestaltet sich die Suche nach einer weiteren Zeugin, deren Ladung die Verteidigung beantragt hatte: nach der ehemaligen Mitarbeiterin eines Gastronomiebetriebs. Sie solle bezeugen, Cornelia Hümpfer dort gesehen zu haben, sowie aussagen, dass "eine Vielzahl von US-Soldaten dort verkehrten und an verschiedenen Plätzen gesessen haben". Nach Ansicht der Verteidigung wäre dies eine mögliche Erklärung dafür, wie die DNA ihres Mandanten auf die Kleidung der Getöteten gelangt sein könnte.

Die Kammer hatte der Ladung zugestimmt. Allerdings seien die Bemühungen der Kriminalpolizeiinspektion Schweinfurt, die Zeugin ausfindig zu machen, bislang ohne Erfolg geblieben, so die Vorsitzende Richterin Claudia Guba. Die Verteidigung kritisierte deshalb am Montag die Suche leitenden Kripo-Beamten: "Wir haben den Eindruck, er hat sich auf eine Linie festgelegt und alles andere wird nicht ernst genommen."

Man halte daher an der Ladung fest. "Die Zeugin ist unverzichtbar", sagte Verteidiger Wolfgang Staudinger. Dass der Kripo-Beamte davon ausgehe, die US-Behörden hätten nach 47 Jahren keine Unterlagen über die mögliche Zeugin mehr, sei kein Grund, nicht noch einmal nachzufragen. Oberstaatsanwalt Markus Küstner war einverstanden, die Kripo zu beauftragen, weiter nach der Zeugin zu suchen.

Verteidigung will Schuldfähigkeit des ehemaligen US-Soldaten untersuchen lassen

Die Verteidigung beantragte außerdem die Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens, das Klarheit über den möglichen Alkoholkonsum sowie eine mögliche psychotische Störung des Angeklagten zur Tatzeit geben soll. In den 1990er Jahren war Tommy M. in den USA wegen Suchtproblematik in Behandlung. Er soll sich einem Therapeuten gegenüber auch über seine Zeit in der Armee geäußert haben.

Für die Verteidigung geht es dabei um die hypothetische Frage der Schuldfähigkeit. Als Einlassung des Angeklagten, dass er womöglich doch am Tatort gewesen sei, wolle man den Antrag nämlich ausdrücklich nicht verstanden wissen.

Die Staatsanwaltschaft hält die Aussagekraft eines solchen Gutachtens für fragwürdig. Es sei schwer vorstellbar, dass rückwirkend klare Feststellungen über den Zustand des heute 71-Jährigen genau am 18. April 1978, dem Tag der Tötung, getroffen werden könnten. Hilfreich sei das nur dann, wenn sich der Angeklagte selbst zu der Menge an Alkohol und möglichen Ausfallerscheinungen äußere, so Markus Küstner. 

Richterin Claudia Guba wies darauf hin, dass es für einen Gutachter schwierig sei, den Angeklagten zu begutachten, wenn dieser sich nicht äußere.

Waffe vom Gelände der US-Armee entfernen - möglich oder nicht?

Auch in Hinblick auf die Tatwaffe, die während der Ermittlungen nie gefunden worden war, beantragte die Verteidigung ein Gutachten. Eine Untersuchung der Militärakte sowie der damaligen Regelungen zum Umgang mit Waffen der US-Armee solle beweisen, dass es dem früheren Soldaten nicht möglich gewesen wäre, unbemerkt eine Waffe vom Schweinfurter Kasernengelände zu entfernen. Auch diesen Antrag sieht der Oberstaatsanwalt kritisch: "Alleine, dass etwas verboten ist, heißt nicht, dass es nicht gemacht wird."

Der Prozess wird am 28. März fortgesetzt. Bis dahin will die Kammer über weitere Verhandlungstermine beraten.

 
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