Die Einführung einer Parkverbotszone im Schweinfurter Stadtteil Hochfeld bewegt die Gemüter. Bürgerinnen und Bürger fühlen sich überrascht und von der Stadt schlecht informiert, und sie äußern ihren Unmut auch in Leserbriefen an diese Redaktion. Von einer Nacht- und Nebelaktion ist da zum Beispiel die Rede.
Das stimmt so nicht ganz, schließlich wurden die Parkmarkierungen über Wochen auf die Straße gepinselt. Richtig ist aber, dass die Anwohnerinnen und Anwohner von der Stadt im Vorfeld nicht über die Folgen der Parkzone mit dem Wegfall vieler als Parkplatz genutzter Flächen aufgeklärt wurden. Mit dem Aufstellen des Schildes "Parken nur in gekennzeichneten Flächen" wurde gleichsam über Nacht das Parken außerhalb dieser Flächen zu einer teuren Angelegenheit.
Grundstücksbesitzer, die das Parkchaos im Umfeld des Leopoldina-Krankenhauses jahrelang bemängelt hatten, werden sich vielleicht freuen, dass ihre Zufahrt nicht mehr von Krankenhausbesucherinnen und -besuchern oder dort Beschäftigten zugeparkt werden, sie werden aber auch bemerken, dass sie jetzt nicht mehr auf der Straße vor dem eigenen Hof parken dürfen.
Da die Anwohnerinnen und Anwohner der von der Neuregelung betroffenen und zum Teil fernab des Leopoldina-Krankenhauses liegenden Straßen von der Stadt nicht direkt informiert wurden, versuchen wir hier die wichtigsten Fragen zu klären.
Warum wurde ein Parkraumkonzept für das Hochfeld erstellt und von wem?
Seit Jahren gibt es Beschwerden, dass Besucherinnen und Besucher sowie Beschäftigte im engeren Umfeld des Krankenhauses ihre Autos parken und dort für einen hohen Parkdruck sorgen. Ein Planungsbüro schaute sich die Situation vor Ort an, zählte den Verkehr und erstellte ein Konzept. Um das Parkproblem nicht nur eine Straße weiter zu schieben, wurde das gesamte Viertel einbezogen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat das Konzept am 20. Oktober 2020 beschlossen.
Welcher Bereich ist von der neuen Parkzone betroffen?
Die neue Parkzone (in der Grafik gelb umrandet) erstreckt sich grob gesehen rund um das Leopoldina-Krankenhaus, zwischen der Bahnlinie im Süden, dem Höllental im Osten, dem Stadtring am Oberen Marienbach im Westen und der Deutschhöfer Straße im Norden.
Wo innerhalb dieser Zone darf ein Auto parken?
Innerhalb der gelben Zone darf nur innerhalb gekennzeichneter Flächen geparkt werden. Ist ein Auto für einen Parkplatz zu lang oder zu breit, darf es dort nicht parken.
Was kostet das Parken außerhalb der gekennzeichneten Flächen?
Parkverstöße können unterschiedlich kosten. Parken außerhalb der Markierung schlägt mit 25 Euro zu Buche. Bei Behinderung anderer oder einer Parkdauer über einer Stunde kann es auch 40 Euro oder mehr kosten.
Was ist im gelben Parkbereich zu beachten?
Innerhalb des großen, in der Grafik gelb markierten Bereichs muss man sich lediglich an die Markierungen halten. Es gibt derzeit keine zeitliche Beschränkung und nur direkt vor dem Leopoldina und dem Gesundheitspark Parkautomaten.
Was ist im blauen Parkbereich zu beachten?
Den in der Grafik blau markierten Bereich soll es erst geben, wenn das marode Parkhaus am Leopoldina-Krankenhaus erneuert ist. Danach soll auf den Straßen des blauen Bereichs das Parken mit Parkscheibe erlaubt sein: von montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr für maximal drei Stunden. Außerhalb dieser Zeitspanne kann man dort beliebig lang parken. Wer ohne Parkscheibe parkt oder die Parkdauer um 30 Minuten überschreitet, zahlt dann 20 Euro. Bei einer Stunde kostet es 25 Euro, bei zwei Stunden 30 Euro, bei drei Stunden 35 Euro und bei mehr als drei Stunden 40 Euro. Noch gibt es aber diese Parkscheibenpflicht dort nicht.
Was ist im roten Parkbereich zu beachten?
Die in der Grafik rot markierten Straßen – Söldnerstraße, Robert-Koch-Straße und Gustav-Adolf-Straße – werden täglich von 8 bis 20 Uhr gebührenpflichtig und erhalten Parkscheinautomaten. Vor dem Leopoldina und vor dem Gesundheitspark in der Robert-Koch-Straße gibt es diese Automaten jetzt schon. Wer ohne Parkschein parkt oder die Parkdauer um 30 Minuten überschreitet, zahlt 20 Euro. Bei einer Stunde kostet es 25 Euro, bei zwei Stunden 30 Euro, bei drei Stunden 35 Euro und bei mehr als drei Stunden 40 Euro.
Warum sind so viele der bisher genutzten Parkplätze weggefallen?
Bei der Anordnung der Parkflächen haben sich das Planungsbüro und die Verkehrsbehörde insbesondere an den rechtlichen Vorgaben für Mindestbreiten der Fahrbahnen orientiert. Dadurch stehen insbesondere in schmaleren Straßen einige in der Vergangenheit genutzte Flächen nicht mehr zur Verfügung. Es müssen mindestens 3,05 Meter frei bleiben, auch für die Rettungsfahrzeuge. Bei einer Straßenbreite von unter 5,3 Metern ist das Parken daher generell nicht mehr möglich. Auch mussten der Verkehrsfluss und Ausweichflächen für Begegnungsverkehr sowie die Verkehrslage bei gegenüberliegenden Einfahrten berücksichtigt werden.
Soll es für Anwohner Anwohnerausweise geben?
Ja, das ist vorgesehen. Diese Ausweise befreien aber nicht von der Pflicht, nur innerhalb der gekennzeichneten Flächen zu parken. Der Antragsteller muss seinen Hauptwohnsitz am Hochfeld haben und das Fahrzeug nachweislich dauerhaft nutzen. Der Ausweis soll 30 Euro pro Jahr kosten. Für Anhänger und Wohnmobile soll es keine Ausweise geben.
Einsicht in die Unterlagen des Planungsbüros kann auf der Internetseite der Stadt Schweinfurt genommen werden unter dem Link www.schweinfurt.de/leben-freizeit/umwelt/verkehr/.
Wenn man nur als Teilzeitkraft arbeitet sind 70 euro verdammt viel ( oder auch 1 Euro pro Stunde)