In diesem Jahr bleibt noch alles wie bisher: Der 15. August 2024 ist in Schwebheim (Lkrs. Schweinfurt) kein Feiertag. An vielen anderen Orten im Landkreis Schweinfurt bleiben die Geschäfte unterdessen wegen Mariä Himmelfahrt geschlossen und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben frei. Doch da nun die Ergebnisse der Volkszählung "Zensus 2022" vorliegen, könnte es das vorerst letzte Mal gewesen sein, dass Schwebheim bei der Vergabe des Feiertags leer ausgeht.
Gemäß dem Gesetz über den "Schutz der Sonn- und Feiertage" (Feiertagsgesetz) ist in Bayern der 15. August in einer Gemeinde dann ein gesetzlicher Feiertag, wenn dort mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Hauptwohnsitz haben. Auf welche Kommunen dies zutrifft, stellt das Bayerische Landesamt für Statistik auf Basis der letzten Volkszählung fest.
Katholiken in Schwebheim sind nach jüngster Zählung in der Überzahl
Der "Zensus 2011" ergab, dass in Schwebheim 1547 Katholiken wohnen, aber die Protestanten mit 1592 Einwohnern in der Mehrheit sind. Daher war der 15. August bisher kein Feiertag. Beim "Zensus 2022" stehen 1425 Katholiken lediglich 1362 Protestanten gegenüber. Es zeichnet sich also ein zusätzlicher Feiertag für die Gemeinde ab. Offiziell ist das aber noch nicht.
Die "amtliche Einwohnerzahlfeststellung" für die Gemeinden steht noch aus. Diese findet in Bayern voraussichtlich Anfang 2025 statt, wie das bayerische Innenministerium auf Anfrage mitteilte. Es spreche "momentan einiges dafür, dass ab 2025 auch in Schwebheim Mariä Himmelfahrt ein Feiertag werden könnte", schätzt Bürgermeister Volker Karb. Wenn es so kommt, wäre Sennfeld die einzige Gemeinde im Landkreis Schweinfurt, in der ab dem kommenden Jahr Mariä Himmelfahrt kein Feiertag ist – zumindest bis zum nächsten Zensus.