
Über den Ballermann-Song "Layla" wurde im vergangenen Jahr viel diskutiert. In Würzburg hatte die Stadt im Juli 2022 beschlossen, dass der umstrittene Song auf städtischen Veranstaltungen, wie dem Kiliani-Volksfest, nicht mehr gespielt werden darf. Grundlage ist eine Vereinbarung zwischen Stadt und Festzelt-Betreiber, die besagt, dass auf den Bühnen keine Art von rassistischem oder sexistischem Liedgut gespielt werden darf.
Der Song besingt eine "Puffmama", die "schöner, jünger, geiler" ist. Kritikerinnen und Kritiker bezeichnen den Song als sexistisch, weil er die Frau auf ihren Körper reduziere und Prostitution verherrliche. Neben Würzburg verbannten auch andere Kommunen das Lied aus ihren Playlisten.
Schweinfurt befindet sich mittlerweile mitten in der fünften Jahreszeit. Am Faschingsdienstag steigt der Faschingszug. Und auch auf Faschingspartys oder Straßenumzügen werden Ballermann-Hits wie "Layla" gerne gespielt. Wie handhaben hiesige Veranstalterinnen und Veranstalter die Debatte und wo liegen bei den Verantwortlichen die Grenzen?
Strafrecht als Grenze: Stadt Schweinfurt sieht keinen Anlass für zusätzliche Verbote
Bei der Stadt Schweinfurt besteht derzeit keine Absicht, kontroverses Liedgut in irgendeiner Weise einzuschränken, sagt Presssprecherin Kristina Dietz. Bei nicht-städtischen Veranstaltungen, wie den Faschingsumzügen, seien der Verwaltung aus rechtlicher Sicht ohnehin die Hände gebunden. "Wenn auf öffentlichen Straßen rechtlich zulässige Lieder abgespielt werden, hat die Stadt gar keine rechtliche Möglichkeit, dies zu untersagen", so Dietz. Auch was das Abspielen sexistischer oder rassistischer Lieder auf Straßen oder öffentlichen Plätzen angeht, könne die Stadt nichts unternehmen.
Anders hingegen sieht es bei Festen aus, bei denen die Stadt selbst als Veranstalter auftritt. Auf dem Stadt- oder Volksfest wäre eine Regelung über das Hausrecht durchaus möglich, sagt Dietz. Doch auch hier halte man Regeln oder gar Verbote einzelner Lieder für schwer durchsetzbar. "Die Sanktionspakete wären sehr beschränkt", so Dietz.
Erst, wenn ein abgespieltes Lied offiziell verboten sei, halte man einen "besonderen Umgang" für notwendig und rechtlich überhaupt möglich. Ungeachtet dessen zweifele man in der Verwaltung daran, dass Verbote in dieser Sache wirkungsvoll oder gar erforderlich seien.
Anders sieht es bei extremistischen Liedern aus. Hier, so die Pressesprecherin, bilde die Grenze das Strafrecht. "Werden beispielsweise rechtsextreme Lieder abgespielt, käme eine Strafbarkeit wegen Volksverhetzung in Betracht", so Dietz. Das wäre jedoch letztlich ein Fall für Polizei und Staatsanwaltschaft.
Keine Begrenzung bei der Musikauswahl durch die Eskage
Auch als Veranstalter sei ein Verbot bestimmter Lieder auf dem Schweinfurter Faschingszug nur schwer durchzusetzen, meint Florian Dinkel, Gesellschaftspräsident der Faschingsgesellschaft Eskage. "Der Zeitraum, in dem die Wägen an uns vorbeifahren, ist in der Tat so gering, dass es während dem Zug fast unmöglich ist, einzuschreiten", sagt er.
Eine gezielte Kontrolle sei schlicht nicht zu stemmen. "Da müssten wir ja an jeden Wagen einen zusätzlichen Ordner hinstellen, der dauerhaft kontrolliert, was gespielt wird. Das ist allein von der Praktikabilität her schon schwierig", sagt Dinkel.
Bestimmte Vorgaben oder gar eine "Schwarze Liste" mit Liedern, die auf dem Faschingszug nicht nicht gespielt werden dürfen, gebe es nicht. Auch "Layla" dürfe also gespielt werden. "Ich glaube, hier in Schweinfurt sehen wir das ein bisschen anders als in Würzburg. Das Verbot von der Stadt gibt es bei uns ja nicht", so Dinkel. "Außerdem glaube ich, dass es da noch ganz andere Lieder gibt, die mit gegrölt werden, bei denen ich nicht weiß, ob der Text so viel besser ist als bei Layla", sagt er.
Kontrolle auf politisch extreme, verfassungswidrige und makabre Botschaften
Ähnlich sieht das auch Ludwig Paul, Sitzungspräsident der Schwarzen Elf. Ein Verbot greife seiner Ansicht nach zu sehr in die Freiheiten der Faschingsgesellschaften ein. "Die Fasnacht war aus der Historie heraus schon immer Stück freiheitlicher Raum, wo Hierarchien gefallen sind und Standesunterschiede außer Kraft gesetzt waren. Da sollte man jetzt nicht mit einer vielleicht überzogenen Prüderie herangehen", sagt er.
Eine Grenze sei allerdings erreicht, wenn politisch extreme oder verfassungswidrige Inhalte transportiert würden. "Da müsste man auch als Teilnehmer abbiegen und sagen: Davon möchte ich kein Teil sein", so Paul.
Auch die Eskage sei bemüht, sicherzustellen, dass bestimmte politische und geschmackliche Grenzen auf dem Faschingszug nicht überschritten werden. "Wir stehen für Toleranz und für ein buntes Schweinfurt – das ist uns wichtig und dafür feiern wir auch Fasching. Klar lässt sich über Geschmack streiten, wenn wir aber etwas sehen, was dem widerspricht, ob politisch oder gesellschaftlich, dann würden wir auf jeden Fall einschreiten", stellt Florian Dinkel klar.
Für die Prämierung der schönsten Wagen und Gruppen würden die Teilnehmenden ohnehin vor Beginn des Umzuges begutachtet: "Dabei achten wir auch darauf, ob irgendetwas Geschmackloses oder politisch Fragwürdiges gezeigt wird. Das müsste dann entfernt werden", sagt Dinkel. So habe beispielsweise 2020 die Darstellung eines an einem Kran Erhängten von einem Wagen entfernt werden müssen, erinnert er sich. "Das war einfach zu makaber", sagt er.
Bislang seien solche Fälle in Schweinfurt allerdings äußerst selten vorgekommen und hätten sich immer ohne große Diskussion beheben lassen.