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Würzburg
Wieder "Layla"-Diskussionen in Würzburg: Darf der sexistische Partysong auf dem Faschingszug gespielt werden?
Die Sexismusdebatte zum Ballermann-Hit "Layla" war 2022 in aller Munde. Auf städtischen Veranstaltungen darf er nicht mehr gespielt werden. Welche Regel für den Faschingszug gilt.
Der Würzburger Faschingszug gilt als der größte Nordbayerns. Musikboxen sind seit einigen Jahren verboten. 
Foto: Fabian Gebert | Der Würzburger Faschingszug gilt als der größte Nordbayerns. Musikboxen sind seit einigen Jahren verboten. 
Sophia Scheder
Sophia Scheder
 |  aktualisiert: 10.05.2023 09:38 Uhr

Was als kleine Debatte begann, hatte in Würzburg an Fahrt aufgenommen: die Sexismus-Diskussion um den Ballermann-Song "Layla". Im Juli 2022 hatte die Stadt beschlossen, dass der umstrittene Song auf städtischen Veranstaltungen, damals war es das Kiliani-Volkfest, nicht mehr gespielt werden darf. Hintergrund ist eine Vereinbarung zwischen der Stadt und der Brauerei Würzburger Hofbräu, die das Kiliani-Festzelt betreibt, dass jede Art von Liedgut mit rassistischem oder sexistischem Inhalt nicht gespielt werden darf. In "Layla" geht es um eine "Puffmutter" mit "geiler Figur und blondem Haar". Deutschlandweit wurde seitdem diskutiert.

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