
Eigentlich wollte der Landkreis den Klimaschutz künftig in den Mittelpunkt seiner Politik stellen. Jetzt erteilte das Bundesumweltministerium ihm genau dafür eine Absage. Es kassiert sein bisheriges Klimaschutzkonzept und fordert eine Nachbesserung an mehreren Stellen.
Nach einer Prüfung kam das Ministerium zu dem Schluss, dass das im Sommer 2016 geforderte und später beauftragte Integrierte Klimaschutzkonzept (IKK) "nicht den aktuellen Bestimmungen der damals aktuellen Kommunalrichtlinie entspreche", erklärte Thomas Benz vom Landratsamt Schweinfurt in der vergangenen Sitzung des Umweltausschuss des Kreistags.
Eine Neubewertung des Konzepts habe ergeben, dass sich die Rahmenbedingungen gegenüber den ursprünglichen Anforderungen in fachlicher Breite und Tiefe verändert haben. Sektoren wie der Verkehr, kreiseigene Liegenschaften, Abfall/Entsorgung, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen, Industrie, private Haushalte sowie erneuerbare Energien müssen demnach intensiver betrachtet werden.
Der ursprüngliche Ansatz aus dem Jahr 2016, das Klimaschutzkonzept weitgehend innerhalb der Verwaltung ressourcenschonend selbst zu erstellen, sei somit unhaltbar geworden, fasst Benz zusammen. Das bisherige Konzept betrachte „lediglich die CO2-Bilanzierung für die Sektoren Strom, Wärme und Verkehr". Zudem seien die Potenziale einzelner Sektoren und die im Bereich der erneuerbare Energien nicht tiefgreifend genug ausgearbeitet.
Bund hat Klimaziele verschärft
Nun müssen die Mängel beseitigt und das Konzept nachgebessert werden. Als Grund für die neuen Auflagen nannte Benz die verschärften Klimaziele des Bundes, die im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 29. April 2021 definiert wurden. Zudem haben viele Kommunen ihre geförderten Klimaschutzkonzepte nicht in aller Ernsthaftigkeit auch messbar umgesetzt, weshalb viele Förderanträge derzeit nicht mehr leichtfertig genehmigt werden, so Benz.
Aufforderung zur Nachbesserung kommt nicht unerwartet
Allerdings trifft die Absage den Landkreis nicht unerwartet: Im Juli 2021 hatte der Umweltausschuss darauf hingewiesen, dass das Urteil des BVerfG und die damaligen Entwicklungen der bundesweiten Klimapolitik kaum in die Konzeption miteingeflossen seien.
Der Landkreis habe die anstehenden Nachbesserungen für das zweite Halbjahr 2021 angekündigt. Aufgrund der sich zu diesem Zeitpunkt erneut verschärfenden Pandemie und den Einsatz von Personal im Zuge der Impfkampagne, konnten diese Arbeiten jedoch erst gegen Ende des Jahres 2021 vorgenommen werden, rechtfertigt Benz.
Landkreis stellt Antrag auf Förderung
Um seinen Versprechen doch noch nachzukommen, stellt der Landkreis nun einen Antrag auf erstmalige Förderung eines Klimaschutzkonzeptes und Einsatz eines Klimaschutzmanagements. Das bisherige Schutzkonzept diene hierfür als Arbeitsgrundlage. Von einem Klimaschutzmanagement erhoffe man sich, künftig konkrete Ziel und Maßnahmen unter Einbindung externer Fachstellen für den Landkreis zu definieren und zu steuern.
Um den Willen und die Verpflichtungen des Landkreises in Sachen Klimaschutz zu unterstreichen, stellte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in diesem Zusammenhang einen Antrag mit dem Ziel, bis spätestens 2030 eine klimaneutrale Verwaltung zu erreichen.
Ziel sei es, alle Emissionen zu berücksichtigen, die zur Erledigung der Aufgaben des Landkreises und seiner Einrichtungen inklusive Liegenschaften emittiert werden. In einer Ökobilanz sollen die Ergebnisse regelmäßig nachgewiesen werden. Zudem sollte der Landkreis Maßnahmen zum Erreichen eines klimaneutralen, landkreiseigenen Gebäudebestandes darlegen. Mithilfe von Meilensteinen, die im Zwei-Jahresrhythmus vorgestellt werden, können die Ziele überprüft und Maßnahmenpläne angepasst werden.
Keine rechtlichen Konsequenzen bei Verfehlungen
Der Antrag sorgte zunächst für Irritation unter einigen Kreisräten. Aus dem Antrag ging zunächst nicht hervor, welche rechtliche Konsequenz eine Verfehlung der Klimaziele für den Landkreis habe. Viele Kreisräte äußerten ihr Bedenken gegenüber dem Ziel, alle landkreiseigenen Einrichtungen, wie beispielsweise die Geomed-Klinik, bis 2030 klimaneutral umgestalten zu können.
Juristische Konsequenzen bestehen laut Landratsamt allerdings keine. "Niemand wird uns verklagen, wenn wir ein Einzelziel nicht erreichen", sagt Michael Graber vom Landratsamt Schweinfurt. Alle Fraktionen, bis auf die der AfD, stimmten diesem zu.