Die Situation dürfte manchen eigenartig vorkommen: Während auf der Baustelle des Logistik- und Dienstleistungszentrums der Firma Schäflein in Gerolzhofen seit etlichen Wochen kräftig gebaut wird, beschloss der Stadtrat am Montagabend die notwendige dritte Änderung des Bebauungsplans für das Industriegebiet "An der Mönchstockheimer Straße". Erst nach diesem Schritt kann die Baubehörde im Landratsamt jetzt auch den Bauantrag des Unternehmens genehmigen.
Dennoch laufe hier alles im Rahmen von Recht und Gesetz, versichert die Kreisbehörde. Diese etwas abstrus wirkende Reihenfolge sei auch nichts Außergewöhnliches. So bestätigt die Pressestelle der Kreisbehörde auf Anfrage dieser Redaktion, dass ihr keinerlei Anhaltspunkte vorlägen, wonach der Baufortschritt nicht den beiden vorhandenen Teilbaugenehmigungen entspräche. So hatte die Baubehörde der Firma Schäflein am 23. Mai dieses Jahres Erdarbeiten auf dem Baugelände und am 23. August das Errichten von Betonfertigteilen mit Dachtragwerk genehmigt. Eine solche Teilbaugenehmigung ist laut Landratsamt "ein gängiges Mittel der Bayerischen Bauordnung", wenn ein Bauantrag bereits eingereicht ist.
Logistikzentrum widerspricht keinen Vorgaben
Im konkreten Fall entspreche die vorgesehene Nutzung zudem grundsätzlich dem im geltenden Bebauungsplan vorgesehenen Vorgaben für ein eingeschränktes Industriegebiet. Und dagegen gebe es, wie abschließend geprüft wurde, keine Einwände. Die Stadt Gerolzhofen habe auch "deutlich signalisiert, dass sie der Ansiedlung der Firma Schäflein positiv gegenübersteht", begründet das Landratsamt seine Haltung.
Bevor der Stadtrat am Montag gegen die Stimmen der vierköpfigen Geo-net-Fraktion sowie von Burkhard Wächter (CSU) die Änderung des Bebauungsplans beschloss, hatte Frank Braun von der Planungsschmiede Braun (Würzburg) die "paar Einwände" (Braun) vorgestellt, die nach der erneuten Auslegung der geplanten Bebauungsplan-Änderungen eingegangen sind.
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Schweinfurt beispielsweise befürchtet für die Landwirtschaft und deren Verkehr weiter "erhebliche Einschränkungen und Konfliktpotenzial" durch die Verlegung des Flurwegs innerhalb des Baugebiets und die damit verbundene S-Kurve zur Anbindung des neuen Wegs an den bestehenden Weg. Laut Braun sei der Einwand unbegründet. Versuche hätten ergeben, dass landwirtschaftliche Gespanne selbst mit zwei Anhängern den künftigen Weg problemlos befahren könnten.
Entwidmeter Flurweg erneut Thema
Günter Iff (Freie Wähler) wollte mit Blick auf die Verlegung des Flurwegs sichergestellt sehen, dass der Stadtrat mit dem geänderten Bebauungsplan gegen kein Recht verstößt. Wie berichtet, behalten sich betroffene Landwirte rechtliche Schritt gegen die Stadt vor, weil diese den ursprünglichen, zwischenzeitlich überbauten Flurweg entwidmet hat. Dies hatte der Stadtrat im August beschlossen.
Die amtliche Bekanntmachung dieses Beschlusses erfolgt seit 2. Oktober per Aushang auf der Amtstafel im Gebäude der Verwaltungsgemeinschaft (VG). Der Aushang wird, wie Bürgermeister Thorsten Wozniak auf Anfrage dieser Redaktion erklärt, bis 2. Januar 2024 hängen. Im Beschluss des Stadtrats im August hatte es geheißen, dass dessen Bekanntgabe über das amtliche Mitteilungsblatt der Stadt, das Gerolzhöfer Amtsblatt, erfolgt.
Während der Stadtratssitzung am Montag erklärte Johannes Land als geschäftsführender Beamte der VG, dass man den rechtlichen Status des entwidmeten Flurwegs von einer Kanzlei habe prüfen lassen. Das Ergebnis sei: Die in den 1960er-Jahre gegründete Flurbereinigungsgenossenschaft habe keinen Rechtsanspruch auf Erhalt des Flurwegs in seiner ursprünglichen Form. Der Stadt liege kein entsprechender Vertrag vor, sagte Lang. Mit dem jetzigen Beschluss über die Änderung des Bebauungsplans schaffe der Stadtrat zugleich Satzungsrecht, welches eine eventuell vorhandene Satzung auch ersetzen würde.
Zulässige Gebäudehöhe nachträglich regeln
Iff machte das Gremium darauf aufmerksam, dass der Entwurf des geänderten Bebauungsplans die maximal zulässige Gebäudehöhe nicht regelt. Dies würde er gerne ändern, meinte der Fraktionssprecher der Freien Wähler, nicht, dass auf den noch nicht bebauten Flächen im Geltungsbereich höhere Gebäude als die bei Schäflein entstehen können. Zum Vergleich: Die Gebäude des Logistikzentrums werden bis zu 12,50 Meter hoch sein.
Dem Anliegen Iffs schlossen sich die übrigen Mitglieder des Stadtrats an. Um eine maximal zulässige Gebäudehöhe sicherzustellen, soll der beschlossene geänderte Bebauungsplan nochmals textlich überarbeitet und in einer der folgenden Sitzungen neu verabschiedet werden. Dieses Vorgehen hatte Lang als einfachstes und schnellstes Vorgehen vorgeschlagen. Unbeachtet dessen könne der Stadtrat heute den geänderten Bebauungsplan verabschieden.
"Komisch" fand Christian Ach (CSU) den Umstand, dass das Bauvorhaben Schäflein "nicht zum neuen Bebauungsplan passt". Etwa würde auf dem Grundstück mehr bebaute Fläche geschaffen als vorgesehen. Damit seien Änderungsanträge zum eingereichten Bauplan vorprogrammiert, prophezeite Ach.
Und :
Bringen die vielen Logistikzentren wirklich den Kommunen wieder die Steuer rein, die dem Steuerzahler die häufig subventionierten Gewerbeflächen Kosten?