
Seit 2016 gibt es das Klimaschutzkonzept des Landkreises Schweinfurt. Jetzt soll es mit einem neuen „Integrierten Klimaschutzkonzept“ sozusagen fortgeschrieben werden. Auch weil das Bundesumweltministerium sein Veto eingelegt hatte. Eines der Ziele des neuen Plans: Bis 2030 sollen Liegenschaften und Behörden des Landkreises klimaneutral arbeiten.
Vorgehen und Zeitplan erläuterte dem Umweltausschuss des Kreistags Claudia Schmidtgen. Die promovierte Molekularbiologin ist seit Dezember 2022 die Klimaschutzbeauftragte im Landratsamt.
Was ist neu? Das Klimaschutzkonzept wird zunächst den aktuellen Vorgaben von Bund und Land angepasst. Inhaltlich gibt es zwei Stränge: behördenintern mit dem Ziel der Klimaneutralität sowie extern. Auch bei Letzterem lauten die wichtigsten Ziele die Einsparung von Energie und deren nachhaltige Produktion. Unter anderem mit Hilfe von Wasserstoff. Und beim externen Klimaschutzkonzept können sich auch Bürgerinnen und Bürger beteiligen, wie Schmidtgen erläuterte. Wie genau, steht offenbar noch nicht fest.
Bürger können ab November mitmachen
Zunächst soll eine aktuelle Energie- und Treibhausbilanz gezogen werden, woraus eine Potenzialanalyse folgen soll. Dritter Schritt ist die Formulierung von Minimalzielen. Ab diesen Punkt soll die Öffentlichkeit beteiligt werden. Dazu plant Schmidtgen eine Auftaktveranstaltung für Interessierte im November 2023. Dieses Konzept soll private Haushalte ebenso umfassen wie Wirtschaftsbetriebe und den Bereich Verkehr/Mobilität.
Bevor es in die Umsetzung geht, sollen noch Pläne ersonnen werden zum Management, zum Controlling und zur Öffentlichkeitsarbeit. Nach jetzigem Stand beginnt die Praxisphase im September 2024.
Landkreis will Wasserstoff alleine herstellen
Die Produktion von Wasserstoff, die nach Plänen des Landkreises als Antriebsmittel für Fahrzeuge und als Ressource zur Stromerzeugung genutzt werden soll, nimmt beim Klimaschutz und beim Energienutzungsplan, der im Entstehen ist, einen wichtigen Platz ein. Allerdings spielte sie im Ausschuss diesmal eine untergeordnete Rolle. Formell musste das Gremium einen früheren Beschluss abändern.
Bislang wollte der Landkreis die Wasserstoffproduktion mit finanzieller Beteiligung aus der Privatwirtschaft stemmen. Nach Änderung des Klimaschutzgesetzes können Kommunen und Kreise laut Thomas Benz aus dem Sachgebiet Kreisentwicklung dies eigenständig tun. Mit Folgen für die Finanzen: Sind Dritte beteiligt, verringern sich die Zuschüsse.
Alleingang ist der günstigere Weg
Benz machte die Rechnung auf: Betreibt der Landkreis das Wasserstoffprojekt alleine, hat er einen geringeren Eigenanteil zu stemmen als bei der anderen Variante. Der Änderung folgte auch der Ausschuss. Dennoch stehe einer inhaltlichen Kooperation mit Unternehmen nichts im Wege, so Benz.