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Schweinfurt
Kindesmissbrauch: Acht Jahre Haft und Sicherungsverwahrung
In Schweinfurt ist das Urteil gefallen: Der einschlägig Vorbestrafte muss für acht Jahre in Haft, dann in Sicherungsverwahrung. Wie das Gericht das Urteil begründet.
Weil er unter anderem Kinder teils schwer sexuell missbraucht und davon Fotos angefertigt hat, wurde ein 53-Jähriger nun zu acht Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.
Foto: Patty Varasano | Weil er unter anderem Kinder teils schwer sexuell missbraucht und davon Fotos angefertigt hat, wurde ein 53-Jähriger nun zu acht Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.
Lisa Marie Waschbusch
 |  aktualisiert: 19.02.2024 08:55 Uhr

Mit Fassung haben der Angeklagte und sein Verteidiger das Urteil am Montagnachmittag vor dem Schweinfurter Gericht aufgenommen. Der vorbestrafte Sexualstraftäter, der bereits wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Haft war, muss für weitere acht Jahre ins Gefängnis, das Gericht ordnete zudem die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung an. Die Voraussetzungen dafür seien "in vollem Umfang erfüllt", begründete die Richterin das Urteil.

Der 53-Jährige leide unter Pädophilie, diese Neigung werde "weder durch die Strafhaft, noch durch eine Therapie, noch durch sein fortschreitendes Alter beseitigt werden", so die Richterin weiter. Das Gericht sei der Auffassung, "dass die Anordnung der Sicherungsverwahrung in dem konkreten Fall unerlässlich ist, um die vom Angeklagten ausgehende Gefahr abzuwenden, die für die Allgemeinheit besteht". Sein Verteidiger hatte für maximal sechs Jahre Haft ohne Sicherungsverwahrung plädiert. 

Über Jahre hinweg Vertrauen erschlichen

Die Taten, für die der Mann aus dem Landkreis Schweinfurt nun verurteilt wurde, haben sich zwischen 2017 und 2019 abgespielt. Er hatte Kontakt zu Kindern, obwohl er nach seiner Haftentlassung 2013 unter Führungsaufsicht stand und ihm dieser untersagt war. Ohne, dass ein anderer Erwachsener dabei war, machte er regelmäßig Ausflüge mit ihnen und ließ sie sogar bei sich übernachten. Um das Vertrauen der Kinder zu gewinnen, machte er ihnen teure Geschenke. Mit den alleinerziehenden Müttern pflegte er ein freundschaftliches Verhältnis.

"Die Taten haben sich in der Intensität gesteigert: Er hat zunächst Bilder der Kinder gefertigt, später ist es zu sexuellen Handlungen mit Körperkontakt zwischen dem Angeklagten und den Kindern gekommen", sagte die Richterin in der Begründung. Der 53-Jährige hatte, soweit Bilder der Vorgänge zur Verfügung standen, die Taten gestanden, sonstige Vorfälle räumte er zumindest teilweise ein. Wann genau die Kinder bei ihm zu Gast waren, konnte das Gericht aufgrund rekonstruierter Verzeichnisnamen auf einer Festplatte des Mannes einsehen, welche prägnant die Inhalte der Fotos wiedergegeben hatten.

Gericht legte Geständnis zugute

Am Ende verurteilte das Gericht den Mann wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern - in vier Fällen sogar schwer-, der Herstellung kinderpornographischer Schriften und dem Verstoß gegen Weisungen der Führungsaufsicht. Das Gericht legte dem 53-Jährigen sein Geständnis zugute und berücksichtigte für das Strafmaß die Tatsache, dass er in der Untersuchungshaft misshandelt worden war. Auch erwähnte die Richterin, dass er mit den Vorgängen aufhörte, als einer der Jungen "Stopp" gesagt hatte, betonte aber gleichzeitig, dass er damit "dem Kind die Verantwortung zugespielt" hatte.

Ein Großteil des Prozesses vor der Großen Jugendkammer fand zum Schutz der minderjährigen Opfer nicht öffentlich statt. Gegen das Urteil kann innerhalb einer Woche Revision eingelegt werden.

 
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