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Schweinfurt
Angeklagter gesteht Kindesmissbrauch doch
Im Prozess um den schweren sexuellen Missbrauch von Kindern hat sich der Angeklagte nach anfänglichem Schweigen doch geäußert. Was ihm außer der Haft noch drohen könnte.
Nach anfänglichem Schweigen hat sich der 53-Jährige, der wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern vor dem Schweinfurter Gericht steht, nun doch zu den ihm vorgeworfenen Taten geäußert.
Foto: Patty Varasano | Nach anfänglichem Schweigen hat sich der 53-Jährige, der wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern vor dem Schweinfurter Gericht steht, nun doch zu den ihm vorgeworfenen Taten geäußert.
Lisa Marie Waschbusch
 |  aktualisiert: 12.02.2024 15:32 Uhr

Der 53-Jährige aus dem Landkreis Schweinfurt, der mehrere Kinder teils schwer sexuell missbraucht haben soll, hat sich nun doch zu den ihm vorgeworfenen Taten geäußert. Am vierten Prozesstag, nachdem das Schweinfurter Gericht im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung die von ihm angefertigten Fotos in großer Zahl in Augenschein genommen hatte, habe sich der Angeklagte "geständig zur Sache eingelassen", teilte eine Gerichtssprecherin auf Nachfrage mit. Zum Prozessauftakt hatte sich der vorbestrafte Sexualstraftäter zu den Vorwürfen nicht äußern wollen, obwohl er bei seiner polizeilichen Vernehmung laut einer Polizeizeugin bereits Taten eingeräumt hatte.

Von Einsicht und Reue sei dabei keine Spur gewesen, kommentiert der Anwalt der Nebenklage, Jürgen Scholl, die Einlassung des Angeklagten. Die Angaben des 53-Jährigen stellen "aus Sicht der Nebenklage weder eine Entschuldigung" dar, noch erklären sie, "warum er sich trotz einer erheblichen Vorstrafe und einer Führungsaufsicht an Kinder mit sexueller Absicht herangemacht hat". Die Einlassung des Angeklagten sei aus Nebenkläger-Sicht "eine einzige Enttäuschung" gewesen.

Für seine drei minderjährigen Mandanten sieht es nach jetzigem Stand so aus, als müssten sie nicht mehr selbst vor Gericht aussagen. Aus Sicht der Nebenklage sei es "eine erhebliche Entlastung, dass das Gericht eine persönliche Befragung der minderjährigen Verletzten nicht für erforderlich erachtet", so Scholl. Am Tag zuvor waren die richterlichen Vernehmungen der Kinder, die per Video aufgezeichnet wurden, angeschaut worden. 

Das Gericht hat am Ende des Prozesstags darauf hingewiesen, dass sowohl bei einzelnen Taten noch Verletzungen des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch die vom Angeklagten angefertigten Bildaufnahmen, als auch eine weitere Strafbarkeit wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in vier Fällen in Betracht kommen können. Zudem sei die Anordnung der Sicherheitsverwahrung des Angeklagten denkbar.

Am 18. Juni wird das Verfahren fortgesetzt. Dann soll ein weiterer Zeuge aussagen und die Plädoyers gehalten werden. Mit einem Urteil ist am 29. Juni zu rechnen.

 
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