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Schweinfurt
Kindesmissbrauch: Staatsanwaltschaft fordert fast neun Jahre Haft
Im Prozess um einen vorbestraften Sexualstraftäter, der mehrere Kinder missbraucht haben soll, haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Plädoyers gehalten. Was wird gefordert?
Kindesmissbrauch: Staatsanwaltschaft fordert fast neun Jahre Haft
Foto: Oliver Berg, dpa
Lisa Marie Waschbusch
 |  aktualisiert: 09.02.2024 19:53 Uhr

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung im Prozess gegen den 53-jährigen Mann aus dem Landkreis Schweinfurt, der mehrere Kinder teils schwer sexuell missbraucht haben soll, ihre Plädoyers gehalten. Wie Gerichtssprecher Thomas Fenner auf Anfrage dieser Redaktion mitteilte, forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und zehn Monaten und beantragte die Anordnung von Sicherheitsverwahrung für den Angeklagten.

Diesem Antrag habe sich die Nebenklage angeschlossen, heißt es weiter. Rechtsanwalt Jürgen Scholl, der die minderjährigen Verletzten vor Gericht vertritt, begründet sein Plädoyer gegenüber dieser Redaktion im Nachgang der Verhandlung darin, dass er den Angeklagten "für eine Gefahr für Kinder" hält. Die Verteidigung des 53-Jährigen sprach sich für ein milderes Urteil aus und forderte eine maximale Haftstrafe von sechs Jahren und lediglich den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung. Der Angeklagte hatte sich am vorherigen Prozesstag geständig gezeigt.

Dem Mann, der seit August 2019 in Untersuchungshaft ist, wird vorgeworfen, mehrere Kinder teils schwer sexuell missbraucht zu haben. Er soll Kontakt mit ihnen gehabt, sie betreut, mit ihnen regelmäßig Ausflüge gemacht und sie in seiner Wohnung beherbergt haben – ohne, dass ein anderer Erwachsener dabei war und obwohl die Weisungen der Führungsaufsicht ihm diesen Kontakt verboten hatten. Die Verstöße gegen die Weisungen der Führungsaufsicht seien im vergangenen Prozesstag eingestellt worden, so Gerichtssprecher Fenner. Die Urteilsverkündung ist für Montag, 29. Juni, 14 Uhr, vorgesehen. 

 
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  • Taehti
    „Die Verteidigung des 53-Jährigen sprach sich für ein milderes Urteil aus und forderte eine maximale Haftstrafe von sechs Jahren und lediglich den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung. Der Angeklagte hatte sich am vorherigen Prozesstag geständig gezeigt.“

    Ach, ist das jetzt ein Freibrief bei Kindesmissbrauch? Jeder andere Wiederholungstäter wird stärker bestraft!
    Selbst ein Vater, der sich den Kerl zur Brust nimmt, hat ggf ein höheres Strafmaß zu erwarten...
    kann man nur hoffen, dass er im Knast an die richtigen gerät...
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