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Schweinfurt
Wiederholungstäter? Mann soll Kinder schwer sexuell missbraucht haben
Hat ein 53-Jähriger aus dem Landkreis Kinder sexuell missbraucht? Fest steht: Der Angeklagte ist in dieser Hinsicht kein unbeschriebenes Blatt.
Ein 53-Jähriger steht in Schweinfurt vor Gericht, weil er mehrere Kinder sexuell missbraucht haben soll, in vier Fällen sogar schwer. 
Foto: Horst Breunig | Ein 53-Jähriger steht in Schweinfurt vor Gericht, weil er mehrere Kinder sexuell missbraucht haben soll, in vier Fällen sogar schwer. 
Lisa Marie Waschbusch
 |  aktualisiert: 11.02.2024 02:43 Uhr

Drei Jahre und sechs Monate saß ein Mann aus dem Landkreis Schweinfurt wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern bereits in Haft. Seit seiner Entlassung 2013 steht er unter Führungsaufsicht, darf keinen Kontakt zu Kindern haben, sie betreuen oder beherbergen. Lassen konnte es der 53-Jährige offenbar trotzdem nicht, nun steht er wieder in Schweinfurt vor Gericht. Sein Prozess begann am Montag.

Dem Mann werden gleich mehrere Delikte vorgeworfen: Er soll mehrere Kinder sexuell missbraucht haben, in vier Fällen sogar schwer. Außerdem soll er gegen die Weisungen der Führungsaufsicht verstoßen haben, indem er sich Kindern näherte. Hinzu kommen die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz kinderpornographischer Schriften.

Mann hat sich Vertrauen erschlichen

Die mutmaßlichen Taten sollen sich laut Anklageschrift in dem Zeitraum zwischen 2014 bis 2019 abgespielt haben. In dieser Zeit soll der Lastkraftfahrer Kontakt mit mehreren Kindern gehabt, sie betreut haben, mit ihnen regelmäßig Ausflüge gemacht und sie in seiner Wohnung beherbergt haben – ohne, dass ein anderer Erwachsener dabei war. Um das Vertrauen der Kinder zu gewinnen, soll er ihnen teils teure Geschenke gemacht und sie in Zoos und Freizeitparks mitgenommen haben. Irgendwann soll er die Minderjährigen dann dazu gebracht haben, sich vor ihm zu entkleiden.

Mit einem 12-Jährigen soll es nahezu alle zwei Wochen auch Übernachtungen in der Wohnung des Mannes gegeben haben, bei denen dieser sowohl selbst sexuelle Handlungen ausführte als auch den Jungen dazu aufforderte, dergleichen auszuführen. Teilweise soll auch die Schwester des Jungen in der Wohnung mit dabei gewesen sein. Von sämtlichen Handlungen, auch mit anderen Minderjährigen, soll der Angeklagte Fotos angefertigt haben, um diese im Nachhinein im Internet zu verbreiten. Alleine im Jahr 2017 soll es laut Anklageschrift an mindestens 58 Tagen, im Jahr 2018 an mindestens 42 Tagen Treffen mit Kindern gegeben haben.

Verhandlung teilweise nicht öffentlich

Was der Angeklagte zu den Taten gesagt hat, ob er sie geleugnet oder gestanden hat, durfte die Öffentlichkeit am ersten Prozesstag am Montag nicht erfahren, da seine Vernehmung auf Antrag seines Verteidigers mit Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand. Am Mittwoch und Donnerstag soll der Prozess weitergehen, dann sollen psychologische Sachverständige und die Mütter der Kinder zu Wort kommen.

 
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  • K. F.
    Dieser Fall bestätigt, dass Pädokriminelle nach Verbüßung ihrer Strafe wieder Kinder missbrauchen. Die Opfer hätten geschützt werden können, wenn der Verbrecher lebenslänglich in Sicherungsverwahrung gekommen wäre. Was denken sich die Richter eigentlich dabei? Ein Omen, was Oliver H. nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis tun wird...
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