zurück
Gerolzhofen
Gerolzhofen fährt beim Geomaris jetzt einen harten Kurs
Die Stadt will es nicht länger dulden, dass Badegäste im Freizeitbad bewusst die Corona-Vorsichtsmaßnahmen missachten. Kontrollen werden verschärft – bis hin zum Rauswurf.
Im Eingangsbereich des Freizeitbads Geomaris werden die Gäste um gegenseitige Rücksichtnahme gebeten.
Foto: Klaus Vogt | Im Eingangsbereich des Freizeitbads Geomaris werden die Gäste um gegenseitige Rücksichtnahme gebeten.
Klaus Vogt
 |  aktualisiert: 13.02.2024 06:57 Uhr

Weil im Freizeitbad Geomaris einige Badegäste zunehmend bedenkenloser gegen die bestehenden Schutzvorschriften verstoßen, hat sich nun auch der Bürgermeister von Gerolzhofen (Lkr. Schweinfurt) zu Wort gemeldet. Thorsten Wozniak will die offenkundigen Verstöße gegen das gemeinsam mit dem Gesundheitsamt Schweinfurt ausgearbeitete Hygiene-Konzept im Bad nicht länger hinnehmen. "Unsere Kontrollen werden intensiviert", kündigt er an. Zugleich will er einen harten Kurs fahren: "Wir weisen darauf hin, dass Besucherinnen und Besucher bei Nicht-Beachtung der Vorschriften das Schwimmbad verlassen müssen."

Das Hygiene-Konzept basiere auf Regeln, wie das Einhalten der Abstände und eine Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Bereichen des Bads. "Und unsere Besucherinnen und Besucher müssen sich an diese Regeln halten", betont der Bürgermeister. Gleiches gelte auch für die Warteschlangen vor den Schwimmbadtüren. Hier gelte die Eigenverantwortung der Gäste. Im Mittelpunkt aller Überlegungen und Entscheidungen stehe der Schutz der Bevölkerung, insbesondere der Menschen mit erhöhtem Risiko, sowie der Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Geomaris. 

Deutliche Verstöße beobachtet

Wie berichtet, hat ein Mitarbeiter des Gesundheitsamts Schweinfurt privat mit seiner Familie das Geomaris besucht und dabei mehrmals deutliche Verstöße von Badegästen gegen die geltenden Corona-Sonderregelungen beobachtet, die überall im Bad aushängen. Insgesamt 18 Anregungen, wie man die Situation innerhalb des bestehenden Hygiene-Konzepts noch verbessern kann, hat der Mann daraufhin an die Stadt Gerolzhofen gemailt. Dazu zählt auch, dass es nun nicht mehr genügt, bloß die Namen der Badegäste innerhalb eines mehrstündigen Besucher-Slots online zu erfassen. Seit einigen Tagen wird jetzt auch die genaue Uhrzeit handschriftlich notiert, wann der Badegast das Geomaris betritt. Dies soll dazu dienen, dass bei einem Krankheitsausbruch nicht alle Gäste aus dem kompletten Slot vom Gesundheitsamt recherchiert und verständigt werden müssen, sondern nur diejenigen, die erst zeitgleich mit dem Kranken hineingegangen sind und dann gemeinsam mit ihm im Gebäude waren.  

Uneinsichtige Dauerkarten-Besitzer

Geomaris-Betriebsleiter Wolfgang Schulz hat auch Probleme mit uneinsichtigen Inhabern von Jahreskarten. Auch die Dauerkarten-Besitzer, die über das Hallenbad ins Geomaris gekommen sind, müssen, so sehen es die Corona-Regeln vor, am Ende eines Slots das Bad verlassen, weil dann gereinigt und desinfiziert wird. Es gebe aber Jahreskarten-Inhaber, die würden sich ins Freibad verdrücken, um dort die Reinigungsarbeiten abzuwarten. Mit Beginn des neuen Slots kommen sie dann wieder in den Warmbereich zurück. "Damit verfälschen sie natürlich die maximal zulässigen Besucherzahlen des Hallenbads im neuen Slot, die am Eingang erfasst werden." Auch dies könne man nicht länger tolerieren, kündigt Schulz an. 

Bürgermeister Wozniak pflichtet seinem Betriebsleiter bei: Leider habe man immer wieder feststellen müssen, dass sich manche Badegäste nicht an die Regeln halten - und dies trotz entsprechender Hinweise und auch Lautsprecher-Durchsagen. Nur, wenn sich alle Gäste an die Abstände sowie Hygiene-Vorschriften halten, könnten "zusätzlich einschränkende Maßnahmen" verhindert werden.

Schließung ist rechtlich möglich

Zu diesen vom Bürgermeister befürchteten "einschränkenden Maßnahmen" könnte in letzter Konsequenz auch die komplette Schließung des Hallenbads gehören. Uta Baumann, Sprecherin des Landratsamts Schweinfurt, bestätigte, dass ein Gesundheitsamt unter gewissen Umständen die Schließung einer Badeanstalt vornehmen kann. Einschlägig sei hier Paragraph 28 des Infektionsschutzgesetzes.

Danach ist es Voraussetzung für eine Schließung eines Bades, dass dort zum einen Kranke oder Krankheitsverdächtige festgestellt werden und zum anderen dass zur Verhinderung der Verbreitung der übertragbaren Krankheit die Schließung der Badeanstalt erforderlich ist. Bloße Verstöße gegen Corona-Schutzmaßnahmen durch einzelne Gäste in einem Schwimmbad dürften aber noch nicht zur einer amtlichen Schließung führen.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Gerolzhofen
Klaus Vogt
Badeanstalten
Freibäder
Freizeitbäder
Geomaris
Gesundheitsbehörden
Hallenbäder
Infektionsschutzgesetz
Schutzvorschriften
Schwimmbäder
Stadt Gerolzhofen
Thorsten Wozniak
Wolfgang Schulz
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • flyarcus@gmx.de
    Wer eine Befreiung von der Maske hat, sollte eine Armbinde tragen grinsen
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • stepe
    Doppelter Kommentar
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • stepe
    Die Kontrollen zu verstärken ist eine Maßnahme.

    Für eine bessere Maßnahme halte ich es das Kassenpersonal zu entlasten, was dazu führt dass die lange Schlange an den Stoßzeiten schneller abgebaut wird.
    Dafür muss lediglich beim Online-Registrieren auch bezahlt werden, bzw. die Jahreskarte abgefragt werden.
    Anschließend kann man direkt mit seinem Ausdruck (bzw. dem Code auf dem Smartphone) einchecken, ohne sich an der Kasse aufzuhalten.
    Läuft wunderbar z.B. im Playmobilland und diversen anderen Parks.

    Und es kann auch nicht so schwer sein die Software für die Corona-Zeit so umzustellen, dass es keinen Tageseinlass gibt, sondern max. 3 Std. Dann müssten alle, die sich vor dem Auslass-Slot drücken, automatisch nachzahlen.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Braun_Matthias@hotmail.com
    Kollektivbestrafung aufgrund einzelner schwarzer Schafe ist absoluter Nonsens. Es gibt genügend Möglichkeiten die einzelnen schwarzen Schafe des Bades zu verweisen und ggf. mit einem Bußgeld zu bestrafen.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • m.schmitt.stadtlauringen@gmail.com
    Ein Attest welches besagt, dass man keine Maske tragen muss bedeutet nicht gleichzeitig, dass man ohne Maske ins Geomaris kommt! Immerhin gibt es ein Hausrecht und der Hausherr entscheidet wen er ins Bad lässt und wen nicht.

    Außerdem braucht es keinen Denunzianten wenn für jedermann der vielen Hundert Besucher offensichtlich ist das ständig die Regeln gebrochen werden. Und ein Angestellter des Gesundheitsamts kann schlecht wegsehen wenn er Verstöße beochbachtet - selbst wenn dies in seiner Freizeit geschieht...
    Ein Polizist wird auch nicht wegsehen wenn er in seiner Freizeit Straftaten beobachtet.

    Weiterhin frage ich mich wo Kollektivstrafen angewandt werden seitens der Stadt Gerolzhofen - es steht deutlich da das diejenigen bestraft werden sollen die sich nicht an die Regeln halten.

    Wer sich mit oftmals fadenscheinigen Begründungen ein Attest beschaft welches ihm vom Tragen einer Maske befreit muss außerdem damit rechnen das er hier und da Probleme bekommen kann.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Zum Thema Maske: Manche scheinen einen siebten Sinn zu besitzen. Die Denunzianten gehen dann zur Behörde und petzen, mit der Folge einer Kollektivstrafe. Dass die, die ohne Maske herumlaufen, Atteste in Folge Krankheit und Behinderung vorweisen können, wird ja gar nicht mitgepetzt (die Denunzianten besitzen ja einen siebten Sinn und wissen vorab, wer was hat und wer was ist). Ich traue auch dem Personal nun nicht mehr zu, dass im Sinne der Rechtsverordnung Ausnahmen zugelassen werden. Dabei gilt auch für städtische Töchterfirmen Grundrechtsbindung und Rechtsverordnungsbindung. Gerade hier. Damit man via städtischer Töchterfirmen eben Grundrechtsbindung nicht aushebeln kann.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten