Richard Graupner, Abgeordneter der AfD im Maximilianeum in München, ist rechtskräftig wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen verurteilt. Das Bayerische Oberste Landesgericht verwarf die Revision des Angeklagten als unbegründet, wie es vonseiten des Schweinfurter Landgerichts heißt.
Der Fall schlug nicht nur in Schweinfurt, sondern auch in München große Wellen. Graupners Immunität als Landtagsabgeordneter war für die Ermittlungen aufgehoben worden. Im ersten Prozess im Oktober 2021 war der 60-Jährige, der Bezirksvorsitzender der AfD Unterfranken und Fraktionsvorsitzender im Schweinfurter Stadtrat ist, noch freigesprochen worden.
Freispruch in erster Instanz, Verurteilung in der Berufung
Der Richter entschied damals "im Zweifel für den Angeklagten", weil er nicht restlos von der Schuld überzeugt war. In dem Indizienprozess fehlte der eine entscheidende Beweis. Der Vorwurf stammt aus dem Jahr 2018, bevor Graupner zum Abgeordneten gewählt wurde. Als Leiter einer Fahndungsruppe der Verkehrspolizei Werneck-Schweinfurt, so der Vorwurf der Anklage, habe er einem Bekannten, gegen den damals wegen Widerstands gegen Polizeibeamte und Körperverletzung ermittelt worden war, Informationen aus einem internen System der Polizei zukommen lassen.
Die Verteidigung hatte immer betont, Graupner sei nichts vorzuwerfen, zumal eine große Zahl Kollegen grundsätzlich die fragliche Meldung hätte einsehen können. Sie beantragte jeweils Freisprüche.
Gegen das Urteil im ersten Prozess legte wiederum Oberstaatsanwalt Reinhold Emmert Berufung ein. Das Landgericht Schweinfurt entschied dann im November 2022 nach langer, intensiver Beratung gegen Graupner und verurteilte ihn wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 165 Euro – also insgesamt 14.850 Euro. Zusätzlich muss der frühere Polizist wegen zweier Ordnungswidrigkeiten ein Bußgeld von jeweils 250 Euro zahlen. Der Richter würdigte die Indizien anders, zumal der Abruf der Daten ein halbes Jahr nach dem Vorfall war. Das ließe sich nur "durch ein persönliches Interesse" erklären.
Das Bayerische Oberste Landesgericht folgte nun dieser Argumentation und verwarf die Revision als unbegründet.
lassen Sie die Kirche im Dorf:
Jede/r, egal welch politisches Coleur, wäre verurteilt worden.
Beschmutzen Sie nicht die freiheitlich demokratische Grundordnung!
der sein Amt missbraucht hat.
Allerdings verwundert mich das überhaupt nicht, wenn genau diese Art von anrüchigen Polizisten ihre politische Heimat bei der AfD finden.
Haben Sie für Ihre seltsame Ansicht irgendwelche Beispiele, die das belegen?