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Schweinfurt
Dienstgeheimnisse verletzt? AfD-Chef Graupner angeklagt
Er soll einen Bekannten mit Informationen versorgt haben, auf die er als Polizeibeamter Zugriff hatte. Was die Staatsanwaltschaft Schweinfurt dem Landtagsabgeordneten vorwirft.
Der unterfränkische AfD-Vorsitzende Richard Graupner hat Ärger mit der Justiz.
Foto: Roland Pleier | Der unterfränkische AfD-Vorsitzende Richard Graupner hat Ärger mit der Justiz.
Benjamin Stahl
 |  aktualisiert: 09.02.2024 21:43 Uhr

Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt hat Anklage gegen den unterfränkische AfD-Chef und Landtagsabgeordneten Richard Graupner erhoben. Das bestätigte der Leitende Oberstaatsanwalt Axel Weihprecht am Freitag gegenüber der Redaktion. Die Ermittler werfen dem ehemaligen Polizisten, der auch im Schweinfurter Stadtrat sitzt, unter anderem Verletzung des Dienstgeheimnisses vor. Offenbar soll Graupner dadurch in den Jahren 2017 und 2018 einem Bekannten geholfen haben.

Dabei ging es laut Weihprecht jeweils um die unberechtigte Weitergabe von Informationen, zu denen Graupner "aufgrund seiner damaligen Tätigkeit als Polizeibeamter Zugang hatte". Konkret soll der AfD-Politiker zunächst 2017 "seinem Bekannten zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche" den Namen eines Fahrzeughalters sowie die Privatadresse einer weiteren Person mitgeteilt haben. Da der Bekannte die personenbezogenen Daten aufgrund seiner Ansprüche auch rechtmäßig hätte erlangen können, wertet die Staatsanwaltschaft die Angelegenheit nicht als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeiten nach dem Bayerischen Datenschutzgesetz.

Gegen den Bekannten wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt

Schwerer wiegt dagegen ein Fall aus dem Jahr 2018. Damals sei gegen denselben Bekannten Graupners "wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt" worden, so Weihprecht. Den "Inhalt einer internen polizeilichen Erstmeldung über den Vorfall", so der Vorwurf, soll der Polizist seinem Bekannten "mitgeteilt haben". Hierbei handelte es sich nach Auffassung der Staatsanwaltschaft um eine Verletzung des Dienstgeheimnisses. Bei einer Verurteilung drohen dafür bis zu fünf Jahre Freiheits- oder eine Geldstrafe.

Graupner bestreitet die Vorwürfe

Nun muss das Amtsgericht Schweinfurt über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung entscheiden. Graupner selbst "bestreitet die Vorwürfe", so Weihprecht. Auch gegenüber der Redaktion hatte der 57-Jährige zuletzt erklärt, die Anschuldigungen gegen ihn seien "sachlich in keiner Weise begründet". Er sei überzeugt: "Auch das Gericht wird am Ende zu diesem Schluss kommen."

Im Dezember hatte der Landtag die Immunität Graupners aufgehoben. Einige Tage später wurde der Landtagsabgeordnete bei einem Parteitag der Unterfranken-AfD in Mainaschaff (Lkr. Aschaffenburg) erneut zum Bezirksvorsitzenden gewählt.

 
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  • m.schmitt.stadtlauringen@gmail.com
    Die Vorwürfe sind nicht ohne; das Gericht wird letztlich entscheiden - bin gespannt.

    Zitat: "Da der Bekannte die personenbezogenen Daten aufgrund seiner Ansprüche auch rechtmäßig hätte erlangen können, wertet die Staatsanwaltschaft die Angelegenheit nicht als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeiten..."

    ...zum Glück ist Dummheit kein zusätzlicher Straftatsbestand oder Ordnungswidrigkeit die angeklagt werden kann! Sonst wäre das hier der Fall.

    Zitat: "Damals sei gegen denselben Bekannten Graupners "wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt" worden, so Weihprecht. Den "Inhalt einer internen polizeilichen Erstmeldung über den Vorfall", so der Vorwurf, soll der Polizist seinem Bekannten "mitgeteilt haben"."

    Auf jeden Fall interessant mit welchen Personen sich dieser "Ex-Polizist" abgibt und möglicherweise unterstützt! Mir ist in meinem Bekanntenkreis niemand bekannt von dem ich vermuten würde, dass er gegen Vollstreckungsbeamte Widerstand leisten würde.
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  • frank.firsching@dgb.de
    Bis es zu einer Anklage in derartigen Fällen kommt vergehen üblicherweise und nicht nur bei Herrn Graupner, Jahre der Ermittlungen. Das ist im Justizgeschehen ganz normal. Verdächtig wäre es wenn die mögliche Tat z.B. im Januar 2021 gewesen ist und im September 2021 zwei Wochen vor der Bundestagswahl veröffentlicht wird. So ist es aber nicht.
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  • jbehr74
    Das ist nur die Spitze vom Eisberg, was in der AfD Unterfranken und AfD Bayern abgeht. Aber was komisch ist, in vielen Fällen führt die Spur zu einem Herrn G.
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  • friedrich.angene@t-online.de
    Wenn Graupner Dienstgeheimnisse verraten hat und das Gericht dies nachweist, gehört er verurteilt. Bei den nächsten Wahlen wird dann hoffentlich der Wähler dem Herrn die entsprechende Quittung erteilen. Schade ist es nur, dass die Main-Post den AFD-Anhängern ein Forum bietet um sich darzustellen.
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  • p-koch-dettelbach@t-online.de
    "Auch das Gericht wird am Ende zu diesem Schluss kommen."
    Ist doch Egal was das Gericht meint. Graupner und AfD schert das doch eh nicht. Die Leben in ihrer Blase und glauben, dass 10% Wählerstimmen die absolute Mehrheit wären.
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  • Auf eigenen Wunsch entfernt.
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  • kempf-margit@t-online.de
    Dazu muss man jetzt nichts sagen: Wie geht das wohl aus? Das kann man schon voraussehen! Leider...............
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  • Hans15
    @postauto

    Und was sehen Sie voraus?
    Geht das etwas konkreter?
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  • Michael Fischer
    Bitte belegen Sie Ihre These, dass die aktuellen Maßnahmen gegen das Grundgesetz verstoßen.
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  • dbuettner0815@gmail.com
    Das Posting verstößt gegen unsere Netiquette und wurde daher gesperrt.
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  • radfahrer
    Die Vorwürfe gehen auf die Jahre 2017/2018 zurück?

    Paßt irgendwie zum Image des bevorstehenden BT-Wahlkampfes 2021
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  • Lebenhan1965
    @ radfahrer

    Die Taten sind nicht verjährt.

    Soll dann die Staatsanwaltschaft beide Augen zu drücken nur weil es einen Abgeordneten und Stadtrat betrifft?
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  • radfahrer
    -Lebenhahn1965-

    Gegenfrage:
    Weshalb drückte die Staatsanwaltschaft drei bzw. zwei Jahre lang die Augen zu und tritt
    mit ihren Vorwürfen merkwürdigerweise genau vor der BT-Wahl 2021 an die Öffentlichkeit?

    Der unterfränkische AFD-Chef könnte in diesen Jahren doch weitere Geheimnisse verraten
    haben, oder?

    Weshalb sah die Staatsanwaltschaft keine "Gefahr im Verzug" gem. Strafprozeßordnung (StPO)?

    Absicht oder Unvermögen?
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  • mainpost@swamp.franken.de
    Woher wissen Sie, wann die Staatsanwaltschaft informiert wurde?
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  • radfahrer
    -miluzi-
    und genau das ist der Punkt
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  • Hans15
    @radfahrer

    Was wollen Sie damit sagen?
    Geht das etwas konkreter?
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  • p-koch-dettelbach@t-online.de
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  • georg-ries@web.de
    Er ist Mitglied im Fanclub..... grinsen
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  • radfahrer
    -smutje-
    haben sie für ihre Behauptung-Er ist Mitglied im Fanclub-Beweise?

    Lassen sie ohne Beweise künftig solche Unterstellungen - verstanden

    "radfahrer" bezieht sich mit seinem Kommentar auf Grundgesetz: Artikel -5-
    (Freiheit der Meinung, Kunst und Wissenschaft)

    Weshalb ist Ihnen der Unterschied zwischen "Fan-Club" und Grundgesetz unbekannt?
    Unvermögen?
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