Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt hat Anklage gegen den unterfränkische AfD-Chef und Landtagsabgeordneten Richard Graupner erhoben. Das bestätigte der Leitende Oberstaatsanwalt Axel Weihprecht am Freitag gegenüber der Redaktion. Die Ermittler werfen dem ehemaligen Polizisten, der auch im Schweinfurter Stadtrat sitzt, unter anderem Verletzung des Dienstgeheimnisses vor. Offenbar soll Graupner dadurch in den Jahren 2017 und 2018 einem Bekannten geholfen haben.
Dabei ging es laut Weihprecht jeweils um die unberechtigte Weitergabe von Informationen, zu denen Graupner "aufgrund seiner damaligen Tätigkeit als Polizeibeamter Zugang hatte". Konkret soll der AfD-Politiker zunächst 2017 "seinem Bekannten zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche" den Namen eines Fahrzeughalters sowie die Privatadresse einer weiteren Person mitgeteilt haben. Da der Bekannte die personenbezogenen Daten aufgrund seiner Ansprüche auch rechtmäßig hätte erlangen können, wertet die Staatsanwaltschaft die Angelegenheit nicht als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeiten nach dem Bayerischen Datenschutzgesetz.
Gegen den Bekannten wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt
Schwerer wiegt dagegen ein Fall aus dem Jahr 2018. Damals sei gegen denselben Bekannten Graupners "wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt" worden, so Weihprecht. Den "Inhalt einer internen polizeilichen Erstmeldung über den Vorfall", so der Vorwurf, soll der Polizist seinem Bekannten "mitgeteilt haben". Hierbei handelte es sich nach Auffassung der Staatsanwaltschaft um eine Verletzung des Dienstgeheimnisses. Bei einer Verurteilung drohen dafür bis zu fünf Jahre Freiheits- oder eine Geldstrafe.
Graupner bestreitet die Vorwürfe
Nun muss das Amtsgericht Schweinfurt über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung entscheiden. Graupner selbst "bestreitet die Vorwürfe", so Weihprecht. Auch gegenüber der Redaktion hatte der 57-Jährige zuletzt erklärt, die Anschuldigungen gegen ihn seien "sachlich in keiner Weise begründet". Er sei überzeugt: "Auch das Gericht wird am Ende zu diesem Schluss kommen."
Im Dezember hatte der Landtag die Immunität Graupners aufgehoben. Einige Tage später wurde der Landtagsabgeordnete bei einem Parteitag der Unterfranken-AfD in Mainaschaff (Lkr. Aschaffenburg) erneut zum Bezirksvorsitzenden gewählt.
Zitat: "Da der Bekannte die personenbezogenen Daten aufgrund seiner Ansprüche auch rechtmäßig hätte erlangen können, wertet die Staatsanwaltschaft die Angelegenheit nicht als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeiten..."
...zum Glück ist Dummheit kein zusätzlicher Straftatsbestand oder Ordnungswidrigkeit die angeklagt werden kann! Sonst wäre das hier der Fall.
Zitat: "Damals sei gegen denselben Bekannten Graupners "wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt" worden, so Weihprecht. Den "Inhalt einer internen polizeilichen Erstmeldung über den Vorfall", so der Vorwurf, soll der Polizist seinem Bekannten "mitgeteilt haben"."
Auf jeden Fall interessant mit welchen Personen sich dieser "Ex-Polizist" abgibt und möglicherweise unterstützt! Mir ist in meinem Bekanntenkreis niemand bekannt von dem ich vermuten würde, dass er gegen Vollstreckungsbeamte Widerstand leisten würde.
Ist doch Egal was das Gericht meint. Graupner und AfD schert das doch eh nicht. Die Leben in ihrer Blase und glauben, dass 10% Wählerstimmen die absolute Mehrheit wären.
Und was sehen Sie voraus?
Geht das etwas konkreter?
Paßt irgendwie zum Image des bevorstehenden BT-Wahlkampfes 2021
Die Taten sind nicht verjährt.
Soll dann die Staatsanwaltschaft beide Augen zu drücken nur weil es einen Abgeordneten und Stadtrat betrifft?
Gegenfrage:
Weshalb drückte die Staatsanwaltschaft drei bzw. zwei Jahre lang die Augen zu und tritt
mit ihren Vorwürfen merkwürdigerweise genau vor der BT-Wahl 2021 an die Öffentlichkeit?
Der unterfränkische AFD-Chef könnte in diesen Jahren doch weitere Geheimnisse verraten
haben, oder?
Weshalb sah die Staatsanwaltschaft keine "Gefahr im Verzug" gem. Strafprozeßordnung (StPO)?
Absicht oder Unvermögen?
und genau das ist der Punkt
Was wollen Sie damit sagen?
Geht das etwas konkreter?
haben sie für ihre Behauptung-Er ist Mitglied im Fanclub-Beweise?
Lassen sie ohne Beweise künftig solche Unterstellungen - verstanden
"radfahrer" bezieht sich mit seinem Kommentar auf Grundgesetz: Artikel -5-
(Freiheit der Meinung, Kunst und Wissenschaft)
Weshalb ist Ihnen der Unterschied zwischen "Fan-Club" und Grundgesetz unbekannt?
Unvermögen?