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Schweinfurt
Bei Kundgebung zum 1. Mai in Schweinfurt vermummt: Rechtsextremer muss sich vor Amtsgericht verantworten
Auf dem Weg zu einer Veranstaltung der Kleinstpartei "Dritter Weg" verstieß ein 26-Jähriger gegen das Versammlungsgesetz. Das kostet ihn 1200 Euro Strafe.
Ein 26-Jähriger musste sich wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz bei einer Kundgebung am 1. Mai 2023 vor dem Amtsgericht Schweinfurt veantworten.
Foto: Volker Hartmann | Ein 26-Jähriger musste sich wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz bei einer Kundgebung am 1. Mai 2023 vor dem Amtsgericht Schweinfurt veantworten.
Steffen Krapf
 |  aktualisiert: 19.04.2024 02:46 Uhr

Die erste Irritation gab es am Schweinfurter Amtsgericht schon gleich zu Beginn der Verhandlung, bei der es um einen Strafbefehl aufgrund eines mutmaßlich vorsätzlichen Verstoßes gegen das Vermummungsverbot bei Versammlungen ging. Der angekündigte Verteidiger Martin Kohlmann war nicht erschienen. Stattdessen saß Rechtsanwalt Matthias Bauerfeind neben dem Angeklagten.

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