Patientinnen und Patienten in und um Bad Neustadt klagen seit Längerem über Schwierigkeiten bei der Suche nach einem neuen Hausarzt. Nicht zuletzt, seit Ende 2023 die Praxis Metz in Windshausen schloss. Ende Juni werden nach dem Tod des Inhabers auch in der Praxis Zauper in der Gartenstadt die Lichter ausgehen.
Nun stufte der zuständige Landesausschuss für Ärzte und Krankenkassen den Raum Bad Neustadt auch offiziell als "drohend unterversorgt" ein. Für den Bereich Bad Königshofen dagegen gilt diese Einstufung jetzt nicht mehr. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern hervor.
Der ärztliche Planungsbereich Bad Königshofen war Ende 2021 als "drohend unterversorgt" eingestuft worden. Zuletzt hatte der Versorgungsgrad (Stand: Januar 2024) bei 101,05 Prozent gelegen. Neue Versorgungsgrade wird die Kassenärztliche Vereinigung zwar erst in ihrem nächsten Versorgungsatlas veröffentlichen, der voraussichtlich im Sommer 2024 erscheint. Sie teilte jedoch bereits jetzt mit, dass die Versorgungslage im Planungsbereich Bad Königshofen sich entspannt habe. Deshalb hob der Landesausschuss der Mitteilung zufolge im Mai dieses Jahres den Status der drohenden Unterversorgung auf.
Bis zu 60.000 Euro Förderung für Praxiseröffnung im Raum Bad Neustadt möglich
Anders sieht es in Bad Neustadt aus. Mit einem Versorgungsgrad von 89,13 Prozent im Januar 2024 galt dieser Planungsbereich bisher zahlenmäßig als gut versorgt – der Grenzwert, ab dem eine drohende Unterversorgung oder Unterversorgung festgestellt werden kann, liegt bei 75 Prozent. Doch das hat sich nun offenbar geändert, denn der Landesausschuss stellte laut der Pressemitteilung in einer Sitzung im Mai für diesen Bereich eine drohende Unterversorgung fest.
Deshalb wird seit kurzem auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern in der Rubrik "Region sucht Arzt" der Raum Bad Neustadt vorgestellt, während Bad Königshofen dort nicht mehr auftaucht. Die nun für den Planungsbereich Bad Neustadt festgestellte drohende Unterversorgung hat zur Folge, dass Ärztinnen und Ärzte, die sich dort hausärztlich niederlassen, finanzielle Förderungen beantragen können.
Beispielsweise können Mediziner bis zu 60.000 Euro Zuschuss für eine Niederlassung oder Praxisnachbesetzung erhalten. Bis zu 4000 Euro pro Quartal hat in Aussicht, wer einen Hausarzt anstellt. Bis zu 4500 Euro Förderung pro Quartal sind möglich, wenn eine Praxis über das 63. Lebensjahr hinaus fortgeführt wird.