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Bad Neustadt
Verdacht auf sexuelle Übergriffe auf Auszubildende durch Führungskraft des Rhön-Klinikums: Ermittlungen abgeschlossen
Gegen einen ehemals leitenden Mitarbeiter des Campus in Bad Neustadt wurde wegen möglicher sexueller Übergriffe ermittelt. Wie das Rhön-Klinikum mit Verdachtsfällen umgeht.
Rhön-Klinikum Campus in Bad Neustadt: Seit Herbst 2023 wurde gegen einen ehemals leitenden Mitarbeiter des Unternehmens wegen des Verdachts sexueller Übergriffe ermittelt. 
Foto: Tom Bauer | Rhön-Klinikum Campus in Bad Neustadt: Seit Herbst 2023 wurde gegen einen ehemals leitenden Mitarbeiter des Unternehmens wegen des Verdachts sexueller Übergriffe ermittelt. 
Kristina Kunzmann
 |  aktualisiert: 26.10.2024 02:36 Uhr

Im November 2023 wurde der Fall bekannt: Eine Führungskraft des Rhön-Klinikums in Bad Neustadt (Lkr. Rhön-Grabfeld) soll während einer Teambildungsmaßnahme sexuelle Handlungen an zwei volljährigen Auszubildenden vorgenommen haben. Das Rhön-Klinikum stellte den leitenden Mitarbeiter zunächst frei und kündigte ihm später. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung. Die Kriminalpolizei Schweinfurt übernahm in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Schweinfurt die Ermittlungen. 

"Wir haben diesen Vorgang sorgsam aufgearbeitet und umgehend die gebotenen Konsequenzen gezogen", sagt Dr. Stefan Stranz, Mitglied des Vorstands der Rhön-Klinikum AG und Sprecher der Geschäftsführenden Direktion, knapp ein Jahr später. Details könne er noch nicht nennen, "da das Verfahren noch läuft".

Geschäftsführende Direktorin: "Alles tun, damit sich so etwas nicht wiederholt"

Die Unternehmensspitze reagiere mit Nachdruck auf solche Vorwürfe, sagt der Ärztliche Direktor des Campus, Prof. Dr. Sebastian Kerber: "Unsere Mitarbeitenden haben wahrgenommen, dass wir diesen Vorwürfen sehr konsequent und umsichtig nachgegangen sind und sehr eng mit den Ermittlungsbehörden kooperieren."

Seit Juni 2024 ist die Würzburgerin Hannah Gilles neue Geschäftsführende Direktorin der Klinik, nachdem Sandra Henek im März kurzfristig den Campus verlassen hatte. "Ich habe meinem Team gesagt: Ich kann die Vergangenheit nicht ändern, aber wir werden gemeinsam alles dafür tun, damit sich so etwas nicht wiederholt", erklärt Gilles.

Hinweisgebersystem für Mitarbeitende des Rhön-Klinikum Campus Bad Neustadt

Um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Fehlverhalten zu schützen, habe das Unternehmen beispielsweise ein eigenes Hinweisgebersystem, bei dem Fehlverhalten anonym gemeldet werden kann. "Wir gehen dem mit maximaler Entschlossenheit, konsequent und einfühlsam nach. Und wer etwas meldet, muss sich keine Sorgen vor möglichen Nachteilen machen", sagt Sebastian Kerber.

Laut Markus Küstner, Sprecher und ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts der Staatsanwaltschaft Schweinfurt, sind die Ermittlungen in dem Fall mittlerweile abgeschlossen. Dazu, ob auch Anklage erhoben wird, konnte Küstner auf Anfrage noch keine Auskunft geben.

 
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  • Klaus B. Fiederling
    Das Problem der Sache ist halt: man ist nirgends wo sicher vor Missbrauch. Nicht einmal in Krankenhäusern, und das ist wirklich sehr schade.
    Ich frage mich: wie tief ist die Menschheit eigentlich gesunken in moralischen Wertvorstellungen? Gibt es keine Tabuzone mehr?
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  • Ingrid Reichelt-Schölch
    Die sind nicht gesunken, das war mehr oder weniger schon immer so, wurde nur nicht als Problem betrachtet. Das heutige nach unserer! Kultur richtige Verhalten ist toll, nur nicht von allen wirksam verinnerlicht.

    Friedrich Merz hat noch 1997 im BT gegen die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe gestimmt! Wie tief kann man(n) sinken?

    Der Vergleich mag abstrus klingen, doch das wirkt anscheinend wie bei Zuckersüchtigen: wer von lecker verarbeiteten Zuckerstückchen nicht die Finger lassen kann, weiß es. Und wenn das erste Hemmnis überwunden ist, gibt es kein Halten, egal wie unvernünftig und für manche gesundheitlich riskant Süßigkeiten sein können. Strafen helfen nicht, das ändert nichts, unvollständiger Ansatz! Die Ursachen schlagen z.B. besonders bei Alkohol oder bei gruppendynamischem Verhalten durch.
    Das Thema gehört schon in die Schule.

    Frauen sollten sich mit Selbstschutz beschäftigen, hat mir etliche Male geholfen.
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  • Kristina Kunzmann
    Sehr geehrter Herr Nöth, vielen Dank für Ihren Kommentar. Sie haben Recht, für den Mitarbeiter gilt die Unschuldsvermutung, wie auch im Artikel vermerkt. Ob seine Kündigung mit dem Verdachtsfall in Verbindung steht, entzieht sich der Kenntnis der Redaktion. Herzliche Grüße, Kristina Kunzmann (Redaktion Rhön-Grabfeld).
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  • Ingrid Reichelt-Schölch
    Liebe Frau Kunzmann, besonders in einem solchen Fall finde ich den lapidaren Hinweis auf die Unschuldsvermutung etwas dünn. Eigentlich liest sich das damit eher genau umgekehrt … schlimm für den Menschen, wenn er unschuldig ist. So wie Sie jetzt im Kommentar oben weiter ausgeführt haben, klingt das besser. Und so sehr ich zuerst einmal auf der Seite der Frau stehe, ich finde hier, dass die Redaktion nachbohren und ein Arbeitgeber bei solchen Themen äußern sollte, man habe sich aus anderen Gründen getrennt oder wolle sich zu dem Grund nicht äußern. Das diskreditiert sonst ggf. schon eine ganze Familie vor Ort. Da kann man wegziehen, oder?
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  • Andreas Majer
    Fr.Reichelt-Schölch, wer sagt denn das es bei dem sexuellen Übergriff um eine belästigte Frau geht? Das Geschlecht der Auszubildenden wurde nirgends erwähnt.
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  • Ingrid Reichelt-Schölch
    Stimmt, habe ich übersehen. Allerdings für den Großteil und von anderen kommentierten (KH-Thema!) hier Betroffenen unwesentlich. AZUBIS sind keine Kinder. Junge Männer sind kräftiger, schwerer einzuschüchtern, wehren sich eher (vlt. außer bei Erpressung). Bei KH-Arbeitsplätzen gibt es egal wie immer Mangel - da ist Mann nicht mit Kündigungsdrohungen erpressbar! Ich hatte inkl. entsprechender Ausbildung mit Prüfung, früher notwendig, viele Azubis und Trainees in anderen Branchen und in für sowas besseren Zeiten. Die waren mutig bis teils nett frech (einer in 2003 bis hin zum Internet-Daddeln auf zahlungspflichtigen Porno-Sites auf dem Büro-PC), habe ihn schnell erwischt! S.o. im Kommentar mein Vergleich Zuckersucht! Mein 2. Geschäftsführer wollte ihn behalten, nun sitzt er längst im Management!
    Lessons learned: Männer halten eher zusammen, steinzeitgenetisch erhaltene, sinnvolle Veranlagung zu Jagdzeiten, wissenschaftlich belegt, keine Voreingenommenheit. Frauen sind keine Männer!
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  • Gerhard Zwierlein
    da weiß einer mehr! 🤐
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  • Ingrid Reichelt-Schölch
    Das eher nicht, und Substanz ist auch drin. Findet, wer gern dazulernt in div. Literatur, womit ich nicht meinen simplen, ironischen Schlussatz meine.

    Spontaner Herrenprotest war zu erwarten, schade nur, dass man(n) statt dessen nicht einfach überlegt, was das für Lösungssuchen bedeutet. Nicht nur logisch zu denken, wenn man das ein oder andere im Leben versuchen muss.
    Und ja - ich habe tatsächlich entspr. Ausbildung und Positionen gehabt und nebenbei den ersten Preis für erfolgreiche Azubi-Ausbildung der Stadt Berlin, überreicht von Wowi damals, erhalten. Und 2 Musterbeispiele 1xm + 1xw wie in o.g. Diskussion waren auch dabei, ein Frechdachs und eine Angsthäsin. 😀
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  • Gerhard Zwierlein
    doch doch, der weiß mehr...vl. sollte man sich mal bei den Beschäftigten umhören....gibts ja genug davon ...macht manchmal Sinn sich vorher zu informieren, worüber man kommentiert...
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  • Enno Nöth
    Dem Mitarbeiter wurde gekündigt? Ohne dass seine Schuld eindeutig feststeht bzw. ohne Verurteilung? Ich denke es gilt die Unschuldsvermutung?
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