Die Gewalttat löste großes Entsetzen aus. Sie erschütterte die Menschen in und um Bad Neustadt (Lkr. Rhön-Grabfeld) und machte bewusst, dass Verbrechen nicht vor den Toren von Kleinstädten Halt machen. Am Morgen des 22. Novembers 2021 hatten Spaziergänger die Leiche des 26-jährigen Josef D. neben einem Radweg am Rand von Bad Neustadt entdeckt. Der Polizei war schnell klar, dass der Mann gewaltsam zu Tode gekommen war. Zehn Monate später, an diesem Dienstag, 27. September, stehen nun drei Beschuldigte vor Gericht: Zwei zum Tatzeitpunkt 18 und 21 Jahre alte Männer müssen sich vor dem Landgericht Schweinfurt wegen Mordes verantworten, ein Dritter ist wegen Beihilfe angeklagt.
Die Kriminalpolizei Schweinfurt hatte schnell einen dringenden Verdacht: Noch am Tag der Tat wurden der 18- und der 21-Jährige festgenommen, tags darauf dann ein 20-Jähriger, der sie bei der Tat unterstützt haben soll.
Drei Monate nach der Tat wurde die mutmaßliche Waffe gefunden
Bei der Obduktion des Toten kam heraus, dass Josef D. durch einen oder mehrere spitze Gegenstände tödliche Verletzungen erlitten hatte. Etwa drei Monate später fanden die Ermittler der Schweinfurter Polizei nach einem Hinweis im weiteren Bereich des Tatorts in der Erde vergraben die mutmaßliche Tatwaffe - die Polizei spricht von einem Stichwerkzeug - und das Handy des Opfers.
Den Hauptangeklagten wird vorgeworfen, Josef D. an den Tatort gelockt zu haben, um ihn dort umzubringen, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Axel Weihprecht bei der Anklageerhebung im April. Nach Abschluss der Ermittlungen geht der Schweinfurter Ankläger davon aus, dass sich einer der Hauptbeschuldigten über Josef D. geärgert hatte, weil dieser ihn an Schulden in Höhe von 100 Euro erinnert haben soll.
Der 26-Jährige soll verlangt haben, ihm bei der Beschaffung von Marihuana zum Eigenkonsum behilflich zu sein. Diese Annahme, sagte Weihprecht gegenüber dieser Redaktion im April, beruhe auf Angaben von Beteiligten und nicht auf formellen Geständnissen oder der Auswertung der Mobilfunkdaten. Der wegen Beihilfe Angeklagte soll den beiden anderen ein Klappmesser, das bei der Tat aber nicht verwendet wurde, gegeben haben.
Alle drei Beschuldigten befinden sich in Haft
An diesem Vorwurf der Staatsanwaltschaft habe sich bis heute nichts geändert, bestätigt Oberstaatsanwalt Reinhold Emmert vor Prozessbeginn. Alle drei Beschuldigten befinden sich derzeit in Haft, so Emmert: zwei in Untersuchungshaft, einer der beiden Hauptverdächtigen in einer anderen Sache in Strafhaft. Wegen der Dimension des Prozesses und des zu erwartenden Andrangs, so der Oberstaatsanwalt, findet der Prozess nicht im Landgerichtsgebäude, sondern in der Stadthalle Schweinfurt statt.
Bis zu einem Alter von 17 Jahren wird Jugendstrafrecht angewandt. Die drei Verdächtigen waren zum Tatzeitpunkt zwischen 18 und 21 Jahre alt, galten also laut Gesetzgeber als Heranwachsende. Für diese ist entweder noch Jugendstrafrecht oder schon Erwachsenenstrafrecht möglich. Welches Strafrecht zur Geltung kommt, werde erst während der Verhandlung geprüft, teilte Thomas Fenner, Vorsitzender Richter im Landgericht Schweinfurt, gegenüber dieser Redaktion mit.
Die Tat war für die Polizei Bad Neustadt ein gravierender Einschnitt
Jan Schubert, Dienststellenleiter der Polizei in Bad Neustadt, sagt rückblickend: "Gemessen an seiner Tragweite war der Fall ein gravierender Einschnitt in unserer polizeilichen Arbeit." So eine schwere Straftat sei in den vergangenen Jahren in Bad Neustadt nicht vorgekommen.
Für ihn und seine Kollegen habe nach der Auffindung des Opfers der Schutz der Bevölkerung im Vordergrund gestanden. Die wichtigste Frage zunächst: Besteht eine weitere Gefahr? Aufgrund der schnellen Ermittlungen habe man diese Frage rasch verneinen können. Für ihn stehe nach wie vor die Gefahrenabwehr im Fokus, "um weitere zukünftige Gewalttaten in dem Spektrum zu verhindern", sagt der Polizeirat.
Die Verhandlung in der Schweinfurter Stadthalle beginnt an diesem Dienstag, 27. September, um 9 Uhr. Nach Angaben von Richter Thomas Fenner sind für das Verfahren insgesamt sieben Verhandlungstage angesetzt, der letzte am 27. Oktober.