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Bad Neustadt
Rhön-Grabfeld aus der Luft: Minigolfen und Kunst genießen gleichzeitig, das geht nur an einem Ort
Sommerrätsel mit Gewinnspiel, Teil 7: Im jüngsten Rätsel war Burgwallbach die richtige Lösung. "Wohnen, wo andere Urlaub machen" ist für Rüdiger Kleinhenz ein Privileg.
Umgeben von landwirtschaftlichen Flächen ist das Dorf, in dem ein Vize-Weltmeister geboren wurdet.
Foto: Eckhard Heise | Umgeben von landwirtschaftlichen Flächen ist das Dorf, in dem ein Vize-Weltmeister geboren wurdet.
Eckhard Heise
 |  aktualisiert: 24.08.2024 02:40 Uhr

Beschaulich wirkte der Ort, der bei der Aufgabe am vergangenen Freitag in der Rätselserie "Rhön und Grabfeld aus der Luft" zu sehen war. Das Dorf trägt nicht umsonst den Titel eines staatlich anerkannten Erholungsorts. Davon gibt es nicht so viele im Landkreis, einer ist Burgwallbach.

Tief eingebettet im Salzforst hat Burgwallbach im Laufe der Jahrzehnte nichts von seiner Anziehungskraft verloren. Davon zeugt auch der Umstand, dass das Dorf noch drei Wirtschaften und ein Café besitzt. Darüber hinaus lockt im Sommer der Badesee, der weit über die Dorfgrenzen hinaus bekannt ist. "Wohnen, wo andere Urlaub machen", ist daher für Rüdiger Kleinhenz kein Werbeslogan, sondern ein Privileg.

Kunstwerke und Minigolf

Rund 50 Betten in den verschiedenen Beherbergungsstätten bezeugen, dass auch Auswärtige die Möglichkeiten von Burgwallbach zu schätzen wissen. Der Burgwallbacher weiß ebenfalls, was er an seinem Wohnort hat, "du kannst bald von jedem Haus aus direkt in den Wald gehen".

Über den "Kreuzweh" kann man über das Liesbachtal mit dem E-Bike den Kreuzberg je nach Kondition in einer Stunde erreichen. Jede Menge Wanderwege bietet der Salzforst. Im Liesbachtal befindet sich außerdem ein ungewöhnlicher Minigolfplatz. Dort haben Schüler der Bischofsheimer Holzschnitzschule auf der Bahn Holzobjekte aufgestellt, die als Hindernisse auf dem Parcours dienen.

Arbeiten von angehenden Künstlern der Holzschnitzschule bereichern die Minigolfbahn in Burgwallbach, die auch Rüdiger Kleinhenz ab und an besucht.
Foto: Eckhard Heise | Arbeiten von angehenden Künstlern der Holzschnitzschule bereichern die Minigolfbahn in Burgwallbach, die auch Rüdiger Kleinhenz ab und an besucht.

Der Ort verfügt aber auch über ein funktionierendes gesellschaftliches Leben, versichert der Maschineneinrichter. Der Schützenverein betreibt zum Beispiel recht erfolgreich Jugendarbeit. Verschiedene Stammtische treffen sich, auch um Arbeiten im Dorf vorzunehmen.

Einer von ihnen organisiert eine Mundart-Rallye. Dabei wird auch die Erinnerung an den Heimatdichter Josef Kuhn wachgehalten, "den hat fast jeder von uns als Lehrer gehabt". Gewerbe gibt es allerdings keines in Burgwallbach, nur zwei landwirtschaftliche Vollerwerbsbetriebe.

Was von der Burg übrig ist

Und wo befindet sich die Burg, die dem Ort seinen Namen gab? Das ist für Kleinhenz eher ein betrübliches Thema. Die Reste stehen mitten im Dorf. Zwei Gewölbe sind gerade noch zu erkennen, denn nach dem Verkauf des Areals an einen Privatmann ist der Bereich stark verwildert und nicht mehr zugänglich.

Der Bau ist auf das 14. Jahrhundert datiert, die Zerstörung liegt aber auch schon mehrere Jahrhunderte zurück. "Es wäre aber schön, wenn die Ruine etwas mehr zur Geltung kommen würde", wünscht sich Kleinhenz.

Hier kommt das nächste Rätsel

Ein historisches Gemäuer wie Burgwallbach kann unser heutiger Kandidat nicht vorweisen. Unschwer ist zu erkennen, dass der Ort sich in einer landwirtschaftlich geprägten Zone befindet. Der Gewerbebetrieb, der zu erkennen ist, kommt mit seinen Fahrzeugen jedoch in den entlegensten Winkel des Landkreises.

Gewinnspiel

Haben Sie das Dorf erkannt? Dann schicken Sie Ihre Antwort bitte per E-Mail an: redaktion.rhoen-grabfeld@mainpost.de (Einsendeschluss ist der 22. August, 23.30 Uhr) oder als Postkarte an Main-Post, Industriestraße 8, 97616 Bad Neustadt (Einsendeschluss 22. August). Unter allen Teilnehmern und Teilnehmerinnen verlosen wir am Ende der Sommerserie drei Preise, die als Gutscheine von örtlichen Anbietern ausgegeben werden. Der 1. Preis ist ein Gutschein über 250 Euro; 2. Preis Gutschein im Wert von 150 Euro; der 3. Preis ist ein Gutschein über 100 Euro. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, eine Barauszahlung des Preises nicht möglich.
Quelle: eh

 
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