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Bad Neustadt
Pornografische Videos in Altenheimen gedreht: Was die Staatsanwaltschaft einer Pflegekraft aus der Rhön vorwirft
Gegen die Pflegekraft wurde wegen Erotik-Streams in Bad Neustadt und Bastheim ermittelt. Aber nicht nur: Auch ihre Tätigkeit in Bad Kissingen wurde geprüft.
Eine Pflegekraft hatte in zwei Heimen in Rhön-Grabfeld pornografische Videos erstellt und gestreamt. Nun liegen die Vorfälle bei der Staatsanwaltschaft.
Foto: Heiko Becker, Michael Endres (Collage) | Eine Pflegekraft hatte in zwei Heimen in Rhön-Grabfeld pornografische Videos erstellt und gestreamt. Nun liegen die Vorfälle bei der Staatsanwaltschaft.
Michael Endres
 |  aktualisiert: 06.04.2025 02:30 Uhr

Der Aufschrei im Januar war bundesweit groß, als YouTuber Kevin Hartwig Vorwürfe gegen eine 39-jährige Pflegekraft aus dem Landkreis Rhön-Grabfeld öffentlich machte. Diese soll während ihrer Arbeit im Vill'schen-Altenheim in Bad Neustadt pornografische Videos von sich für ein Online-Erotikportal erstellt und gestreamt haben. Auf den Videos waren auch Bewohner zu sehen und zu hören.

Wenige Tage später wurde bekannt, dass wohl auch im Heimathof Simonshof in Bastheim (Lkr. Rhön-Grabfeld), Livestreams stattgefunden haben. In der Caritas-Einrichtung war die Frau bis zum 29. Januar im Dienst. Nun sind die Ermittlungen durch die Kriminalpolizei abgeschlossen und an die Staatsanwaltschaft Schweinfurt übergeben worden, wie das Polizeipräsidium Unterfranken auf Anfrage dieser Redaktion mitteilt.

Die Beschuldigte habe sexuelle Handlungen an sich selbst durchgeführt, in sexualisierter Form mit ihren Kunden live gechattet oder sich mit Personen in der Einrichtung teilweise auch in sexualisierter Weise ausgetauscht, erklärt der Schweinfurter Oberstaatsanwalt Markus Küstner im Gespräch mit dieser Redaktion.

Polizei: Keine Aufschlüsselung nach Tatorten, sondern nur nach Geschädigten

Die Kriminalpolizei sichtete insgesamt 65 Videos, so Polizei-Pressesprecher Florian Leimbach: "Es erfolgte keine Aufschlüsselung nach Tatorten, sondern nur nach Geschädigten." Neben der Auswertung der Videos von YouTuber Hartwig habe die Polizei auch eigene Ermittlungen angestellt. "Über die Art und den Umfang kann aus ermittlungstaktischen Gründen keine Aussage getroffen werden", sagt Leimbach.

Die Vorwürfe betreffen laut dem Schweinfurter Oberstaatsanwalt Markus Küstner den Paragrafen 201a des Strafgesetzbuchs. Dabei geht es um angefertigte Video- und Tonaufnahmen, von denen die Betroffenen nichts wussten. Laut Polizeipräsidium Unterfranken fanden sich "keine Hinweise auf ein Sexualdelikt".

Insgesamt wurden vier Betroffene aus Bad Neustadt identifiziert. "In der Einrichtung am Simonshof konnten keine Geschädigten festgestellt werden", so Leimbach. Wie Oberstaatsanwalt Küstner erklärt, habe keiner von ihnen Strafantrag gestellt. Ein Heimbewohner, laut Küstner voll geschäftsfähig, habe vom Vorgehen mitbekommen, es habe ihn aber nicht gestört.

Bei zwei Betroffenen handele es sich um Pflegekräfte, deren Gespräche aufgenommen wurden. Eine vierte betroffene Person, die unter Betreuung stehe, ist in einem Video im Hintergrund zu sehen.

Zwei Verfahren bei der Staatsanwaltschaft eingeleitet

Gegenüber dieser Redaktion bestätigt Küstner zwei Verfahren. Das Ausgangsverfahren betrifft die Fälle im Vill'schen-Altenheim und im Heimathof Simonshof. Der Verteidiger der Beschuldigten habe momentan Akteneinsicht. Wann die Ermittlungen abgeschlossen sind, ist derzeit unklar.

Ein zweites Verfahren wurde bereits eingestellt. Dieses betraf eine Einrichtung in Bad Kissingen, in der die Frau von Mitte April bis Ende September 2024 beschäftigt war. Dieser Einrichtung konnten laut Küstner keine Videos zugeordnet werden. "Wir müssen davon ausgehen, dass nichts vorgefallen ist", sagt er. Nach Bekanntwerden der Vorfälle aus Bad Neustadt sei laut Küstner überprüft worden, wo die Beschuldigte noch beschäftigt war.

 
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  • Christa Bullmann
    ....Ein Heimbewohner, laut Küstner voll geschäftsfähig, habe vom Vorgehen mitbekommen, es habe ihn aber nicht gestört...

    Sicherlich verwerflich, sehe hier aber nicht unbedingt eine Straftat. Wenn ich mir hier so die Urteile anschaue, teilweise bei sexueller Misshandlung oder Kinderpornografie sollte man sich überlegen, auch wegen des Hintergrunds des Fachkräftemangels, das Verfahren gegen Geldauflage an eine soziale Einrichtung einzustellen.

    Wo ist denn der mediale Aufschrei bei kinderpornografie:

    - Fall Frankfurt 2020, Familienvater mit 1500 kinderpornografischen Bildern - Bewährungsstrafe.
    - Fall Westerburg, Angeklagter hatte kinderpornografsiches Material auf dem Handy erheblich vorbestraft, jedoch nicht einschlägig - 900 Euro Geldstrafe.

    Ich erspare mir jetzt weitere Fälle. Einfach mal Augenmerk auf die wirklich schlimmen Fälle werfen, nicht auf jemand der halt Nacktvideos dreht ohne Bezug einer sexuellen Misshandlung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Johannes Bullmann, MPA
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  • Klaus B. Fiederling
    Entschuldigung - aber wie pervers kann man nur sein. Diese Pflegekraft gehört eingesperrt.
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