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Bad Neustadt
Neuralgischer Punkt Kaufland-Areal in Bad Neustadt: Das Alkoholverbot wird verlängert
Die Stadt Bad Neustadt reagiert auf anhaltende Sicherheitsstörungen und verlängert das Alkoholverbot. Besonders die Nähe zu Schulen macht die Situation brisant.
Die 2022 beschlossene Alkoholverbotsverordnung zwischen der Meininger Straße in Richtung Bahnhof wird um weitere vier Jahre verlängert. Gerade, weil sich an der Bushaltestelle vor dem Kaufland viele Schüler aufhalten, ist es der Stadt wichtig, in diesem Bereich präventiv tätig zu werden.
Foto: Sigrid Brunner | Die 2022 beschlossene Alkoholverbotsverordnung zwischen der Meininger Straße in Richtung Bahnhof wird um weitere vier Jahre verlängert.
Sigrid Brunner
 |  aktualisiert: 06.06.2024 02:43 Uhr

Das Gebiet rund um das Kaufland-Areal in der Meininger Straße steht schon seit geraumer Zeit im Fokus von Polizei und Stadt Bad Neustadt. Immer wieder kommt es dort zu Sicherheitsstörungen und nicht selten liegt diesen Alkohol zugrunde. 2022 erließ die Stadt für den Bereich eine Alkoholverbotsverordnung. Zwar habe sich seitdem die Situation gebessert, aber es gebe nach wie vor wiederholt Probleme, führte der geschäftsleitende Beamte der Stadt, Maximilian Pfister, in der Sitzung des Stadtrates aus. Deshalb beschloss das Gremium nun, die Verordnung um weitere vier Jahre zu verlängern.

Seitens der Polizei sei angeführt worden, so Pfister, dass sich im Bereich des Lebensmittelmarktes ein größtenteils polizeibekanntes Klientel zum Konsum von Alkohol treffen würde. Im vergangenen Jahr verzeichnete die Polizei in dem von der Verordnung umfassten Gebiet insgesamt 160 Einsätze. 34 davon im Zusammenhang mit Alkohol. 

Die Bushaltestelle an der Meininger Straße in Bad Neustadt wird von vielen Schülern genutzt

Das sei vor allem deshalb besorgniserregend, weil sich in der Nähe mehrere Schulen befinden und sich zahlreiche Schülerinnen und Schüler an der dortigen Bushaltestelle einfinden würden, ergänzte Maximilian Pfister. Diese sei die am stärksten frequentierte im ganzen Landkreis. "Gerade, weil sich dort Kinder, Jugendliche und Heranwachsende nahezu aller Altersstufen aufhalten, ist es an der Stadt Bad Neustadt, hier präventiv tätig zu werden."

Aufgrund der Einkaufsmöglichkeiten sei der Bereich aber auch durch die Bürger und Passanten sehr belebt. Das Verhalten der beschriebenen Personengruppe würde das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung nicht unerheblich negativ beeinflussen, betonte der Geschäftsleiter. 

Zudem habe sich bereits wenige Tage nach der Eröffnung des letzten Abschnittes des Hochwasserschutzes um den Mündungsbereich der Brend in die Saale gezeigt, dass die dort geschaffenen Niederlassungsmöglichkeiten ebenfalls genutzt werden, um dort Alkohol zu trinken. Es habe schon diverse Polizeieinsätze gegeben. 

Zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung schlage deshalb die Verwaltung vor, die Verordnung fortzuführen, um auch der Polizei ein weiteres Werkzeug an die Hand zu geben, wandte sich Pfister an die Stadtratsmitglieder. 

Welches Gebiet umfasst die Alkoholverbotsverordnung?

Das Alkoholverbot gilt in folgendem Gebiet: die Meininger Straße ab der Brücke über die Brend bis zur Meininger Straße 12 (in etwa gegenüber von der Post), östlich hiervon bis zum Bahndamm, entlang des Radweges bis zur Siemensstraße, der Radweg selbst, die Rederstraße, ab Rederstraße 17 östlich bis einschließlich Übergang zum Pecht-Areal. Neu hinzu kommt der neue Bereich des Hochwasserschutzes südlich bis zur Brend inklusive des Radweges und der Grünfläche. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro belegt werden.

"Damit lösen wir das Problem nicht. Die betreffenden Personen ziehen sich an andere Orte zurück", sagte dazu Stadträtin Rita Rösch (SPD) in der anschließenden Diskussion. Das sei keine Lösung, sondern eine Verschiebung. "Wir sollten über einen Sozialarbeiter für Bad Neustadt nachdenken", forderte sie. "Wir müssen die Schüler vor einer gewissen Klientel schützen und diese aus speziell diesem Gebiet verdrängen", entgegnete darauf Bürgermeister Michael Werner. 

Johannes Benkert (Neuschter Liste) sind die vier Jahre zu lang. Er verlangte eine kürzere Geltungsdauer. Beim abschließenden Beschluss stimmte er als einziger gegen die vierjährige Verlängerung der Verordnung.

Stadtrat Jürgen Pröscholdt (SPD) bat in dem Zusammenhang darum, Alternativen für soziale Treffpunkte in Bad Neustadt nicht aus den Augen zu verlieren – einen Platz zum Grillen oder für Ähnliches.

Elke Kiesel von der Polizei Bad Neustadt: "Das ist der richtige Weg"

Wie beurteilt die Bad Neustädter Polizei die Situation in dem Bereich? "Es ist und bleibt ein neuralgischer Punkt", erklärt die stellvertretende Dienststellenleiterin Elke Kiesel auf Nachfrage dieser Redaktion. Sie begrüßt die Verlängerung der Alkoholverbotsverordnung. "Das ist der richtige Weg." Die Verordnung biete der Polizei die Möglichkeit, verstärkt in Richtung Ordnungswidrigkeit einzugreifen. Nicht zuletzt dank dieser habe man 2023 die im Stadtrat erwähnten 34 Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen wegen Alkohol stellen können. 

Auch sie sieht die Nähe der Alkohol trinkenden Leute zu der Bushaltestelle mit ihren zahlreichen Schülerinnen und Schülern kritisch. Und auch ihr ist es wichtig, für die sich dort aufhaltenden Menschen ein Sicherheitsgefühl zu schaffen. Mit dem übermäßigen Konsum von Alkohol gehe zudem immer wieder eine Verschmutzung des Gebietes und Aggressivität einher. Dagegen müsse konsequent vorgegangen werden.

Eine Verdrängung der Personen in einen anderen Bereich sei nicht auszuschließen, meint Elke Kiesel. "Natürlich müssen wir ein Auge darauf haben, ob sich das Ganze woanders hin verlagert." Das müsse dann im Ansatz eingedämmt werden.

 
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  • Milena Grünbeck
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  • Gerhard Zwierlein
    wenn ein Lehrer gegen ein Alkoholverbot an der Bushaltestelle seiner Schule stimmt, sollte man das Berufsverständnis in Frage stellen (dürfen). Die Überlegung eines Sozialarbeiters ist ein guter Vorschlag. Kritik mit Lösungsvorschlag - das ist die richtige Mischung.
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