
Der erste Abschuss eines Wolfes nach mehr als 140 Jahren in Bayern in der Nacht zum 28. August im Naturschutzgebiet Lange Rhön (Lkr. Rhön-Grabfeld) sorgte für Empörung bei Wolfsschützern und Tierrechtsorganisationen. Nicht nur, weil dabei ein anderer Wolf getötet wurde als der, auf den die Genehmigung eigentlich zielte. Sondern auch, weil die Genehmigung selbst im Vorfeld nicht öffentlich bekannt wurde, weshalb keine Anfechtungen möglich waren.
So wurden nach Bekanntwerden des Abschusses gleich vier Anzeigen erstattet. Die Tierrechtsorganisation Peta erstattete Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz gegen die Verantwortlichen, "Wolfsschutz-Deutschland" verklagte den seinerzeitigen Regierungspräsidenten Eugen Ehmann und "den Ausführenden" wegen "der heimlichen Tötung einer Jungwölfin".
Klagen am Verwaltungsgericht gegen die Ausnahmegenehmigung
Die "Naturschutzinitiative e.V." (NI) und ein "Freundeskreis freilebender Wölfe e.V." reichten Klagen am Verwaltungsgericht Würzburg ein. Sie wollen damit die Feststellung erreichen, dass die Ausnahmegenehmigung zur Tötung der Wölfin durch die Regierung von Unterfranken rechtswidrig war. So warfen sie der Regierung vor, dass die Tötung heimlich erfolgte. Die Ausnahmegenehmigung sei weder öffentlich gemacht worden noch mit einer "Rechtsbehelfsbelehrung" versehen gewesen.
Über die beiden Strafanzeigen wurde dieser Tage entschieden. Wie Oberstaatsanwalt Markus Küstner auf Nachfrage dieser Redaktion mitteilte, bleibt der Wolfsabschuss aus strafrechtlicher Sicht folgenlos. Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft Schweinfurt weiter erläuterte, bestehen keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten des Regierungspräsidenten. So wurde kein Verfahren gegen ihn eröffnet. Die Ermittlungen gegen den Schützen, der den Wolf getötet hat, hätten ebenfalls keine hinreichenden Hinweise auf ein strafbares Verhalten ergeben, so Küstner. Entsprechend sei das Verfahren gegen ihn eingestellt worden.
Verfahren vor dem Verwaltungsgericht läuft weiter
Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in Würzburg läuft allerdings weiter und ist noch nicht abgeschlossen. Wie Richter Thomas Birkenbach als Sprecher des Gerichts auf Anfrage informierte, hat am 25. Februar ein nichtöffentlicher Erörterungstermin mit den Beteiligten stattgefunden. Dabei seien Sach- und Rechtsfragen besprochen worden. Die Kammer habe die Beteiligten auf bestehende Rechtsprobleme hingewiesen und diese mit ihnen erörtert. Die Parteien hätten im nächsten Schritt bis 30. April die Möglichkeit, schriftlich dazu Stellung zu nehmen.
Die Frage, ob sich die strafrechtliche Situation ändern würde, falls das Verwaltungsgericht am Ende zu der Ansicht kommen sollte, die Abschussgenehmigung für den Wolf im August sei unwirksam gewesen, verneint Oberstaatsanwalt Küstner. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes habe hier keine Auswirkung.
wie kommen Sie zu der Erkenntnis, dass ein Tier in der heutigen Zeit mehr Rechte hat als ein Mensch?