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Bischofsheim
Nach Wolfsabschuss in der Rhön: Was aus den Anzeigen gegen den Regierungspräsidenten und den Jäger wurde
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind abgeschlossen, das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht geht nach dem Erörterungstermin am 25. Februar jedoch weiter.
Die juristische Bewertung der Genehmigung des Wolfabschusses Ende August in der Rhön beschäftigt weiterhin das Verwaltungsgericht. Die Staatsanwaltschaft hat die Verfahren abgeschlossen.
Foto: Christian Charisius/dpa (Symbolbild) | Die juristische Bewertung der Genehmigung des Wolfabschusses Ende August in der Rhön beschäftigt weiterhin das Verwaltungsgericht. Die Staatsanwaltschaft hat die Verfahren abgeschlossen.
Thomas Pfeuffer
 |  aktualisiert: 05.03.2025 02:48 Uhr

Der erste Abschuss eines Wolfes nach mehr als 140 Jahren in Bayern in der Nacht zum 28. August im Naturschutzgebiet Lange Rhön (Lkr. Rhön-Grabfeld) sorgte für Empörung bei Wolfsschützern und Tierrechtsorganisationen. Nicht nur, weil dabei ein anderer Wolf getötet wurde als der, auf den die Genehmigung eigentlich zielte. Sondern auch, weil die Genehmigung selbst im Vorfeld nicht öffentlich bekannt wurde, weshalb keine Anfechtungen möglich waren. 

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