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Bad Neustadt
Kreisausschuss erteilt der Förderung von Balkonkraftwerken in Rhön-Grabfeld eine Absage
Kreisrat Matthias Freund von den Linken beantragte die Förderung von Balkonkraftwerken. Warum das im Kreisausschuss kritisch gesehen wurde.
Im Landkreis Rhön-Grabfeld wird es vorerst keine flächendeckende Förderung von sogenannten Balkonkraftwerken geben. Das Symbolfoto zeigt am Balkon hängende Solarmodule für eine solche Anlage.
Foto: Stefan Sauer/dpa | Im Landkreis Rhön-Grabfeld wird es vorerst keine flächendeckende Förderung von sogenannten Balkonkraftwerken geben. Das Symbolfoto zeigt am Balkon hängende Solarmodule für eine solche Anlage.
Sigrid Brunner
 |  aktualisiert: 08.02.2024 15:19 Uhr

Kreisrat Matthias Freund (Die Linke) hatte im Oktober 2022 schriftlich den Antrag gestellt, Balkonkraftwerke mit einem Zuschuss in Höhe von 100 Euro durch den Landkreis Rhön-Grabfeld zu fördern. Dieser Antrag lag nun den Mitgliedern des Kreisausschusses für Umwelt- und Naturschutzfragen zur Beschlussfassung vor. 

Balkonkraftwerke (steckerfertige PV-Kleinanlagen) sind kleine Solaranlagen, die auf dem Balkon oder im Garten aufgestellt werden können. Sie speisen in der Regel in das hauseigene und nicht ins öffentliche Netz ein und können so den Bezug von Strom aus dem öffentlichen Netz reduzieren.

Die Kosten von Balkonkraftwerken liegen zwischen 800 und 1800 Euro

Die Kosten für eine derartige Anlage würden nach Auskunft des Überlandwerks Rhön je nach Größe und Ausstattung zwischen 800 und 1800 Euro betragen, informierte Landrat Thomas Habermann das Gremium. Die Leistung der Anlage sei auf 600 Watt begrenzt.

Trotz der geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien sei die Versorgung der Bevölkerung nach wie vor eine Pflichtaufgabe der Gemeinden, führte Habermann aus. Da es sich bei dieser Förderung um eine freiwillige Leistung des Landkreises handeln würde, sei darüber hinaus das vom Landkreis erstellte und fortzuschreibende Haushaltskonsolidierungskonzept in Betracht zu ziehen.

Angesichts der fehlenden Zuständigkeit des Landkreises - Stichwort Pflichtaufgabe der Gemeinden - und der Verpflichtung aus dem Haushaltskonsolidierungskonzept, die freiwilligen Leistungen zu überprüfen, sehe er den Antrag kritisch, so der Landrat.

Nach wie vielen Jahren haben sich die Anlagen amortisiert?

Kreisrat Ulrich Waldsachs (Freie Wähler) hat die Wirtschaftlichkeit eines Balkonkraftwerkes durchgerechnet. Dabei sei er zu dem Ergebnis gekommen, dass bei einer Anlage mit einem Kaufpreis von 1000 Euro diese sich nach vier Jahren amortisiert habe. Im Hinblick auf die Haltbarkeit über die vier Jahre hinaus und der darauf folgenden Gewinnzeit, halte er es nicht für sinnvoll, Balkonkraftwerke zu fördern.

Der Beschluss des Ausschusses fiel eindeutig aus. Der Antrag von Matthias Freund wurde einstimmig abgelehnt.

 
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  • E. K.
    "Versorgung eine Pflichtaufgabe der Gemeinde..."???

    Welche Gemeinde kommt denn dieser Verpflichtung nach?

    Es sind doch nur die großen Kommunen, die sich ein "Stadtwerk" leisten können. Die anderen hängen alle am Tropf der großen Geld-Kraken.

    Andererseits - wenn die Gewinne "so hoch" sind, wieso verschleudert dann man bestes Ackerland zum Spottpreis für den Bau von Solarparks, anstatt hiefür den Preis für Bauplätze zu nehmen?

    Irgendwie entsteht der Eindruck, dass Eigeninitiative und eigenwirtschaftliches Handeln des "Normalbürgers" nicht erwünscht sind.
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  • H. N.
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  • W. M.
    ...schade, einmal mehr lässt man eine kleine Chance verstreichen, in der Bevölkerung solche recht einfachen Umsetzungsmöglichkeiten zu fördern. Stattdessen wird mit einer folgenden Gewinnzeit argumentiert. Ist das bei bestehenden PV-Anlagen anders?

    Oft braucht es solche kleinen Impulse, dass sich mehr Menschen dazu entschließen, solche einfachen Stromerzeugungsmöglichkeiten in Betracht zu ziehen.
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