
Jahrelang herrschte in Bayern Flaute, was den Aufbau von Windrädern betrifft. Nun ist durch die jüngsten Ereignisse wieder Bewegung in die Thematik geraten. Plötzlich kann nicht rasch genug der Ausbau forciert werden. Was heißt das für den Landkreis Rhön-Grabfeld und auch für die Mittelgebirgslandschaft der Rhön?
Erst jüngst verkündete Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger beim Richtfest des Windparks Weißer Turm bei Wargolshausen, "da geht noch mehr". Auch bei einer Visite im Steigerwald deutete er an, dass der Naturpark nicht mehr unbedingt tabu sei. Der Druck durch die Bundesregierung ist nun auch in Bayern angekommen. Im Landkreis Rhön-Grabfeld ist mit den 24 Windrädern, die sich bereits drehen oder gerade noch im Bau sind, auf dem Gebiet schon einiges passiert, aber kommt da noch mehr? Als Antwort verweist Oberregierungsrat Manfred Endres vom Landratsamt Rhön-Grabfeld auf den Regionalplan.
Unterscheidung von Vorrang- und Vorbehaltsflächen
Auf dem 2014 verabschiedeten Kartenwerk sind die Flächen verzeichnet, die für den Betrieb von Windrädern vorgesehen und in Vorrang- und Vorbehaltsflächen unterschieden sind. Den höheren Stellenwert nehmen die Vorranggebiete ein, die ausschließlich für Windanlagen genutzt werden können. In den Vorbehaltsgebieten kann auch eine andere gewerbliche Nutzung erfolgen. Theoretisch könnten Kommunen aber auch einen Bebauungsplan aufstellen und auf anderen Flächen Windanlagen zulassen. Nur hat es diesen Fall im Landkreis noch nicht gegeben.
Ausgewiesene Flächen finden sich in den bereits mit Windrädern bebauten Gebieten um Unsleben, Wargolshausen/Wülfershausen und Großbardorf. Noch nicht genutzt sind Flächen zwischen Mellrichstadt und Hendungen, bei Stockheim sowie bei Alsleben und südlich von Rödelmaier, die Rhön ist dagegen nicht aufgeführt. "Im Moment ist der Regionalplan noch ausschlaggebend und damit ist die Rhön weiterhin für Windkraft ausgeschlossen", sagt Endres.

Die politischen Weichenstellungen könnten aber auch auf eine Änderung des Regionalplans zielen, gibt Endres zu bedenken. "Da muss jetzt einfach abgewartet werden, was passiert." Die Position des Landkreises gegenüber Windkraft in der Rhön habe sich allerdings nicht verändert. Auf die Entscheidungen der Bundesregierung muss aber jetzt Bayern reagieren. Das Ziel, zwei Prozent der Fläche für Windkraft vorzusehen, sei im Freistaat noch längst nicht erreicht, auch nicht im Landkreis Rhön-Grabfeld.
Wird die Windkraft konzentriert oder gleichmäßig verteilt?
Jetzt stelle sich aber die Frage, wie und wo die Quote erreicht werden soll. In einer Reihe von Bezirken gebe es überhaupt keine Regionalpläne, in denen Windparks berücksichtigt sind. Oberbayern sei so gut wie frei von Windrädern. "Soll nun die Windkraft gleichmäßig über Bayern verteilt oder kann sie auf bestimmte Regionen konzentriert werden, wodurch andere Regionen unberührt bleiben?", fragt sich Endres.
Teilweise kassiert worden sei ja bereits die 10-H-Regel. So sollen voraussichtlich in den Regionalplänen künftig Windräder bis etwa 1000 Meter an Siedlungen heranrücken dürfen – was etwa der Halbierung des derzeit gültigen Mindestabstands entspricht. Im Bezirk Unterfranken ändere sich dagegen erst einmal nichts, weil er bereits Vorrangflächen ausgewiesen hat, "die Außengrenzen werden jetzt nicht einfach um einen Kilometer nach außen verschoben".
Volle Auftragsbücher für den Bau von Windradtürmen
Die Signale der Politik bleiben indes nicht ungehört und Reaktionen in der Windkraftszene erfolgten prompt. Beim Richtfest am Windpark Wülfershausen und Wargolshausen hatte der Geschäftsführer der Firma Max Bögl beteuert, dass die Auftragsbücher zum Bau von Windradtürmen jetzt wieder prall gefüllt seien.
Und es gibt deutliche Hinweise, dass auch hier schon Investoren in den Startlöchern stehen. So wurde dieser Redaktion aus drei Quellen unabhängig voneinander zumindest inoffiziell bestätigt, dass es eine konkrete Anfrage für den Bereich südlich von Rödelmaier und im Bildhäuser Forst gebe. Nähere Einzelheiten sind allerdings noch nicht bekannt.