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BAD NEUSTADT
17 Flächen für Windanlagen im Landkreis
17 Flächen für Windanlagen im Landkreis
Thomas Pfeuffer
 |  aktualisiert: 18.08.2014 16:26 Uhr

Im Landkreis Rhön-Grabfeld stehen noch keine großen Windkraftanlagen, aber es ist einiges in Vorbereitung. Nach rund vier Jahren Vorarbeit und heftigen Diskussionen hat der Regionale Planungsverband Main-Rhön nun festgelegt, wo in seinem Zuständigkeitsbereich solche Windanlagen aufgestellt werden können.

Diesen Regionalplan zur Steuerung der Windkraftnutzung hat die Regierung von Unterfranken als höhere Landesplanungsbehörde jetzt für verbindlich erklärt. Damit steht nun in der Region Main-Rhön mit den Landkreisen Rhön-Grabfeld, Bad Kissingen, Haßberge und Schweinfurt sowie die Stadt Schweinfurt ein verbindliches Instrument zur Steuerung der Windkraftnutzung zur Verfügung.

23 Vorranggebiete

Der Regionalplan sieht 23 Vorranggebiete und 41 Vorbehaltsgebiete für Windkraftnutzung mit zusammen 6705 Hektar vor. Hier ist die Errichtung von Windkraftanlagen - vorbehaltlich der auch weiterhin erforderlichen Einzelgenehmigungsverfahren möglich.

Außerhalb dieser festgelegten Gebiete sind raumbedeutsame Windkraftanlagen – also solche ab einer Gesamthöhe von 50 Metern – dann von vornherein ausgeschlossen, heißt es in einer Mitteilung des Vorsitzenden des Regionalen Planungsverbandes, des Kissinger Landrats Thomas Bold.

Mit dieser Steuerung wird demnach verhindert, dass Windkraftanlagen als vom Bundesgesetzgeber privilegierte Vorhaben grundsätzlich überall außerhalb der Ortslagen im Außenbereich errichtet werden können. Das betrifft im Landkreis besonders die Hochlagen der Rhön, die nach diesen Planungen weiterhin frei von Windanlagen bleiben werden. Ziel des Regionalen Planungsverbands Main-Rhön sei es gewesen, Mindestabstände zu Siedlungsflächen zum Schutze vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu garantieren sowie eine unkoordinierte Zersiedelung beziehungsweise „Verspargelung“ der Landschaft zu verhindern. „Im Ergebnis verbleibt trotz der Ausschlusskriterien zugunsten der Bevölkerung, Natur und Landschaft ein beachtliches Angebot an für eine Windkraftnutzung geeigneten Flächen.“ Die jetzt in Kraft getretenen Festlegungen zur Steuerung der Windkraftnutzung in Main-Rhön können, so Thomas Bold, zu gegebener Zeit an neue rechtliche Vorgaben beziehungsweises fachliche Erkenntnisse durch entsprechende Änderungsverfahren angepasst werden.

Im Landkreis Rhön-Grabfeld sind insgesamt sechs Vorranggebiete und elf Vorbehaltsgebiete vorgesehen, wobei teilweise die Bezeichnungen geändert wurden:

Vorranggebiete: WK 1 (früher WK 3) „Haiger“, Gemarkung Mellrichstadt, Hendungen; WK 2 (WK 5) „Nördlich Wargolshausen“, Hendungen, Hollstadt; WK 3 (WK 56b) „Nördlich Waltershausen“, Hollstadt, Saal; WK 4 (WK 53) „Storchsberg“, Heustreu, Rödelmaier, Hollstadt; WK 5 (WK 7) „Südlich Alsleben“

Trappstadt, Sulzdorf; WK 6 (WK 65) „Unterhof“, Großbardorf, Sulzfeld.

Vorbehaltsgebiete: WK 24 (früher WK 1) „Breitig“, Mellrichstadt, Stockheim; WK 25 (WK 2) „Östlich Mellrichstadt“, Mellrichstadt; WK 26 (WK 4) „Östlich Unsleben“, Mellrichstadt, Hollstadt, Oberstreu, Unsleben; WK 27 (WK 56) „Am Weißen Turm“, Hollstadt, Wülfershausen, Saal; WK 28 (WK 54) „Rödelmaier Heide“, Münnerstadt, Rödelmaier, Saal, Strahlungen, Wülfershausen; WK 29 (WK 55a) „Östlich Strahlungen“ Gemeinde Strahlungen; WK 30 (WK 55) „Forst Bildhausen Südwest“, Gemeinde Strahlungen; WK 31 (WK 63) „Westlich Großbardorf“, Großbardorf; WK 32 (WK 62a) „Nordöstlich Großbardorf“, Großbardorf, Sulzfeld; WK 33 (WK 64) „Westlich Sulzfeld“, Großbardorf, Sulzfeld; WK 34 (WK 11) „Sulzdorfer Mühle“, Sulzdorf.

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete

Vorranggebiete:

In Vorranggebieten für Windkraftnutzung ist der Errichtung überörtlich raumbedeutsamer Windkraftanlagen Vorrang gegenüber anderen raumbedeutsamen Nutzungsansprüchen zu geben. Hier sind andere raumbedeutsame Nutzungen ausgeschlossen, soweit diese mit Windkraftnutzung nicht vereinbar sind. Auch Maßnahmen im Umfeld dürfen die vorgesehene Nutzung innerhalb von Vorranggebieten nicht erheblich einschränken, heißt es in der Definition.

Vorbehaltsgebiete:

In den Vorbehaltsgebieten für Windkraftnutzung soll laut Definition der Errichtung überörtlich raumbedeutsamer Windkraftanlagen bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen ein besonderes Gewicht beigemessen werden.

 
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  • C. H.
    ich seh das KKG vor meinem Fenster, und ich würde es gerne noch länger sehen.
    Deutschland ist ja offenbar zu blöd für die Energiewende. Atom ist böse, Windrad ist böse, Solarzelle ist böse, Stromleitung ist böse.
    Euch allen ist das ja aber völlig egal, euer Strom kommt schliesslich aus der Steckdose...
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  • R. H.
    genau ansieht, dann ist Hollstadt von möglichen Windrädern total umzingelt.Was haben sich die Planer nur gedacht.Wo bleibt der Aufschrei der Hollstädter Bürger gegen diese
    Planungen,wenn man plötzlich diese Undinger vor seinen Fenstern sieht.
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