
Derzeit kann es vorkommen, dass Patientinnen oder Patienten nicht in das näher gelegene Rhön-Klinikum in Bad Neustadt eingeliefert werden, sondern beispielsweise in das Klinikum Meiningen. Der Campus bestätigt die Entwicklung. "Aufgrund gestiegener Zuweisungen haben wir derzeit ein höheres Patientenaufkommen", erklärt Heike Ochmann, Referentin für Presse und interne Kommunikation am Rhön-Klinikum. Das betreffe besonders die Bereiche der Akutmedizin, wie die innere Medizin und die Allgemeinchirurgie, sodass der Bedarf an Betten aktuell größer sei als der Bestand.
Dabei komme es nicht verstärkt zu bestimmten Erkrankungen. "Wir sind aktuell in keiner Grippe- oder Covid-Welle, diese haben wir bereits vor einigen Wochen durchlaufen", so Ochmann. Quer durch die Fachbereiche würde man mehr Patienten registrieren.
Die momentane Situation ist mit Vorjahreszeiträumen vergleichbar
Diese Situation sei nicht neu und mit Vorjahreszeiträumen vergleichbar. "Je nach Jahreszeit kommt es zu unterschiedlichen Auslastungen mit entsprechenden Kapazitätsspitzen, die wir im Klinikalltag fest eingeplant haben und worauf wir vorbereitet sind", führt Heike Ochmann aus.
Das digitale Patientenverteilungssystem der Rettungsleitstelle ermögliche es dem Rhön-Klinikum, einzelne Versorgungskapazitäten der Klinik für bestimmte Zeiträume, meist stundenweise, abzumelden, erläutert die Pressereferentin.
Dabei würden einzelne Teilbereiche wie zum Beispiel Bettenkapazitäten als Engpass angezeigt werden. "Das dient der besseren Koordination der Patientenverteilung zwischen den Kliniken in der Region und ist eine wichtige Maßnahme, um eine bedarfsgerechte Notfallversorgung sicherzustellen."
Schnelle Versorgung von schwer und lebensbedrohlich Erkrankten
Die Abmeldung bei der Rettungsleitstelle bedeute jedoch nicht, dass das Rhön-Klinikum keine Notfallversorgung mehr gewährleistet, ist es Heike Ochmann wichtig zu betonen.
Die Zentrale Notaufnahme und die notfallmedizinisch tätigen Fachabteilungen am Campus würden auch bei Engpässen die schnelle Versorgung von schwer und lebensbedrohlich erkrankten oder verletzten Patienten gewährleisten.
In diesen Fällen stehe die Erstversorgung von Patientinnen und Patienten mit dringendem Behandlungsbedarf im Vordergrund, wobei Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen wie Schlaganfällen, Herzinfarkten, Reanimationen oder Schwerstverletzten die oberste Priorität gelte.