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Bad Neustadt
Bürgerentscheid Bad Neustadt: So viele Kreuze muss man setzen, um über den Fronhof gültig abzustimmen
Eins, zwei oder drei, letzte Chance – am 5. Mai vorbei! Bad Neustadts Geschäftsleiter Maximilian Pfister erläutert Quorum und Stimmzettel.
Wie stimmt man gültig ab? Der Geschäftsleiter der Stadt Bad Neustadt, Maximilian Pfister, erklärt es.
Foto: Ines Renninger | Wie stimmt man gültig ab? Der Geschäftsleiter der Stadt Bad Neustadt, Maximilian Pfister, erklärt es.
Ines Renninger
 |  aktualisiert: 05.05.2024 02:38 Uhr

Bad Neustädter, die über die Zukunft des Fronhofs entscheiden möchten, können beim Bürgerentscheid am Sonntag, 5. Mai, zwischen 8 und 18 Uhr in den Abstimmungslokalen ihre Kreuze setzen. Briefwahlunterlagen müssen bis zur Schließung der Lokale am 5. Mai, 18 Uhr, eingegangen sein. Laut dem Geschäftsleiter der Stadt Bad Neustadt, Maximilian Pfister, gibt es in Bad Neustadt 11.425 Stimmberechtigte. Auf den ersten Blick sind die Stimmzettel aber durchaus verwirrend. So stimmt man gültig ab.

Worüber wird abgestimmt?

Mit dem Projekt Umbau des Fronhofs zu einem kulturellen Zentrum sind zwei Bürgerentscheide verknüpft: das Bürgerbegehren und das nach dessen Zulassung vom Stadtrat angestoßene Ratsbegehren. Über beide wird am Sonntag, 5. Mai, abgestimmt.

Wie kam es zu den Bürgerentscheiden?

Die Bürgerinitiative Fronhof begann Anfang Januar Unterschriften gegen den Umbau des Fronhofs zu einem Kulturzentrum zu sammeln. Für ein zulässiges Bürgerbegehren mussten neun Prozent der wahlberechtigten Bad Neustädter, damals 1029 Bürgerinnen und Bürger unterschreiben. Die eingereichten 1769 Unterschriften lagen darüber, Anfang März erklärte der Stadtrat Bad Neustadt deshalb das Bürgerbegehren für zulässig. Das Ratsbegehren, das Bad Neustadts Stadträte in derselben Sitzung mehrheitlich auf den Weg brachten, bedurfte keiner vorherigen Unterschriftensammlung.

Wie lautet die Frage des Bürgerentscheids 1 "Ja zum Kulturzentrum Fronhof"?

"Sind Sie für den Umbau der Alten Amtskellerei entsprechend des vorgestellten Nutzungskonzeptes zu einem modernen Kulturzentrum (Bibliothek, Kommunikationsflächen, Multifunktionsräume, Museum) für alle Altersgruppen, bei einer zu erwartenden Förderung von mindestens 60 Prozent der förderfähigen Kosten?"

Wie lautet die Frage des Bürgerentscheids 2 "Stoppt das Fronhof-Projekt"?

"Sind Sie dafür, dass der von der Stadt Bad Neustadt geplante Umbau des Fronhofes zu einem kulturellen Zentrum nach den aktuell angestrebten Plänen nicht umgesetzt wird?"

Wie lautet die Stichfrage?

"Werden die bei Bürgerentscheid 1 und 2 zur Abstimmung gestellten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise jeweils mehrheitlich mit Ja beantwortet: Welche Entscheidung soll dann gelten?" Als Antwortmöglichkeiten kann man Bürgerentscheid 1 (Ja zum Kulturzentrum Fronhof) oder Bürgerentscheid 2 (Stoppt das Fronhof-Projekt) ankreuzen.

Was bedeutet das sogenannte Quorum?

Damit jeder Bürgerentscheid für sich zum Tragen kommen könne, muss das Quorum erfüllt sein, so Pfister: Die jeweiligen Entscheide sind nur gültig, wenn von 11.425 Stimmberechtigten mindestens 20 Prozent, das sind 2289 Stimmberechtigte, entweder mit Ja oder mit Nein stimmen. Die Ja- und Nein-Stimmen innerhalb eines Bürgerentscheids werden nicht zusammengezählt.

Was passiert, wenn beide Bürgerentscheide das Quorum erfüllen und jeweils mehrheitlich mit Ja beantwortet werden?

Dann entscheidet die Stichfrage.

Was passiert, wenn beide Bürgerentscheide das Quorum nicht erfüllen?

Dann gilt der Stadtratsbeschluss vom November 2023 weiter, wonach der Fronhof zu einem Kulturzentrum umgebaut werden soll.

Gibt es auch ein Quorum für die Stichfrage?

Das Quorum ist nur für die beiden Bürgerentscheide relevant, für die Stichfrage ist es gesetzlich nicht vorgeschrieben. Gibt es bei der Stichfrage Stimmengleichheit, gewinnt jener Bürgerentscheid, der die meisten Ja-Stimmen bekommen hat.

Wie viele Bürgerinnen und Bürger setzten bislang auf die Möglichkeit der Briefwahl?

Laut Pfister wurden bis Montagmorgen, 29. April, 2400 Briefwahlunterlagen versandt. Rückläufe gab es 1550.

Wie viele Kreuze muss man setzen, damit der Stimmzettel gültig ist?

Minimal eines, maximal drei – verteilt auf drei Stimmzettelabschnitte – erläutert Pfister. Weniger als drei Kreuze sind denkbar und entsprechende Zettel auch gültig: Die Befürworter beispielsweise werben dafür, nur ihren Bürgerentscheid mit Ja anzukreuzen, beim anderen Bürgerentscheid kein Kreuz zu vergeben und bei der Stichfrage für ihren Entscheid zu votieren. Das sei zulässig. Denkbar wäre es aber auch, nur die Stichfrage anzukreuzen. Wer das tut, trägt allerdings nicht zum Quorum bei. Kommen die Entscheide am Ende nicht zum Tragen, ist das Kreuz für den Wahlausgang nicht relevant.

Wie geht es weiter, wenn das Ratsbegehren gewinnt?

Der Stadtratsbeschluss von November 2023, wonach der Umbau der Alten Amtskellerei zu einem Kulturzentrum weiter vorangetrieben werden soll, wird umgesetzt.

Wie geht es weiter, wenn das Bürgerbegehren gewinnt?

Laut Pfister hat ein Bürgerentscheid die Wirkung eines Stadtratsbeschlusses. Dem Wortlaut des Bürgerbegehrens entsprechend würde also der von der Stadt Bad Neustadt geplante Umbau des Fronhofes zu einem kulturellen Zentrum nach den aktuell angestrebten Plänen nicht umgesetzt. Dieser Bürgerentscheid könnte innerhalb eines Jahres nur durch einen neuen Bürgerentscheid geändert werden, so Pfister. Nach diesem Jahr könnte der Stadtrat die Arbeit für das Projekt aber theoretisch wiederaufnehmen.

Wann ist am 5. Mai das Ergebnis des Bürgerentscheids bekannt?

Die Auszählung startet um 18 Uhr, Pfister rechnet im Laufe des Abends mit einem Ergebnis. Begleiten können Interessierte das Geschehen über einen Liveticker der Main-Post auf www.mainpost.de. Wer live vor Ort der Auszählung und späteren Ergebnispräsentation beiwohnen möchte, besucht ab 18 Uhr den Sitzungssaal des Rathauses Bad Neustadt.

 
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