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Bischofsheim
Ausnahmegenehmigung für Wolfspaar aus der Rhön: Auch Hessen gibt die beiden Wölfe jetzt zum Abschuss frei
Nach der Regierung von Unterfranken hat nun die Behörde in Kassel entschieden: Bis 9. November dürfen nach Nutztier-Rissen zwei auffällig gewordene Wölfe geschossen werden.
Ein Wolfspaar (Symbolbild): Im Spessart und der Rhön sorgen zwei Wölfe derzeit für Aufsehen durch viele Nutztier-Risse. Nun dürfen die beiden Tiere auch auf hessischer Seite dank einer Ausnahmegenehmigung geschossen werden. 
Foto: Patrick Pleul, dpa | Ein Wolfspaar (Symbolbild): Im Spessart und der Rhön sorgen zwei Wölfe derzeit für Aufsehen durch viele Nutztier-Risse.
Gerhard Fischer
 |  aktualisiert: 29.02.2024 15:35 Uhr

Nach der Regierung von Unterfranken vor einigen Tagen hat nun auch die Obere Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums im hessischen Kassel die beiden in der Rhön auffällig gewordenen Wölfe zum Abschuss freigegeben. Die beiden Tiere werden für eine Vielzahl von Wolfsrissen in den vergangenen Wochen verantwortlich gemacht.

Diese Ausnahmegenehmigung wurde im Einvernehmen mit dem hessischen Umweltministerium erteilt, heißt es in der Mitteilung aus Kassel. Die beiden Wölfe haben mehrfach Schafe im hessisch-bayerischen Grenzgebiet der Gemeinde Ehrenberg (Landkreis Fulda) gerissen. Wie schon auf bayerischer Seite der Rhön, reagiert nun auch die hessische Behörde auf die Risse, bei denen die Wölfe auch Schutzzäune überwunden hatten.

Ausnahmegenehmigungen gelten bis 9. November

Den Antrag auf die "Entnahme" der Tiere hatte der Landkreis Fulda gestellt, auf bayerischer Seite war der Landkreis Rhön-Grabfeld zuvor aktiv geworden.

Die Ausnahmegenehmigung auf bayerischer Seite für einen Abschuss ist bis 9. November befristet. Die Genehmigung des Regierungspräsidiums Kassel nimmt dasselbe Wolfspaar in den Blick. Nach Rissen im Bereich Ehrenberg am 6. und 9. Oktober war DNA des weiblichen Tieres nachgewiesen worden.

Die Tiere haben wohl gelernt, Schutzzäune zu überwinden, was weitere Risse befürchten lässt. Auch in Hessen gilt die Ausnahmegenehmigung bis 9. November. Sie ist räumlich auf das Gemeindegebiet Ehrenberg im Bereich zwischen der Bundesstraße 278 und der Landesgrenze zu Bayern begrenzt. Geschossen werden dürfen die Tiere ausschließlich auf mit Weidezäunen oder Weidenetzen umgrenzten Flächen mit Nutztierherden sowie in einem "Pufferbereich" von maximal 1000 Metern um diese Nutztierhaltungen.

Hessische Erlaubnis nur für Gebiet in Gemeinde Ehrenberg

Für Gebiete außerhalb von Ehrenberg sieht die Obere Naturschutzbehörde in Kassel derzeit keinen Handlungsbedarf. In der Pressemitteilung ist davon die Rede, dass "Wölfe an unzureichend geschützten Weidetieren unerwünschtes Jagdverhalten erlernen können", Nutztierhalter werden zu verstärkten Schutzmaßnahmen aufgefordert.

 
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